Festlegungen zur Erstattung von PoC-Antigen-Schnelltests: Anspruch, Antrag und Kostenerstattung
Datum: 16.08.2022 - 18.10.2022
Bundesland: Bundesweit
Kategorie: bad-Infoveranstaltung, Web-Seminar
Sehr geehrtes bad-Mitglied,
sehr geehrte Damen und Herren,
zum 01.07.2022 ist eine die überarbeitete Fassung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) in Kraft getreten.
Weiterhin haben Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, PoC-Antigen-Tests für verschiedene Personengruppen zu beschaffen und zu nutzen.
Entsprechend der Festlegungen des GKV können die hierfür anfallenden Sach- und Durchführungskosten bis zu einer bestimmten Höhe, die sich jeweils geändert hat, erstattet werden.
In unserer Info-Veranstaltung stellen wir Ihnen die für Sie wesentlichen Änderungen der Testverordnung sowie die Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes dar und erläutern das Kostenerstattungsverfahren. Inhalte werden sein:
- Änderungen durch die neue TestV
- Maximale Testmengen der neuen Corona-Testverordnung
- Wie beantragen Sie die Kostenerstattung?
- In welcher Höhe besteht der Anspruch für die Erstattung der Sach- und Personalkosten?
- Welche Testmengen können pro Einrichtung bezogen werden?
- Welche Vorgaben können die örtlichen Gesundheitsämter machen?
- Wer trägt die Kosten für Testungen?
Beitrag:
für bad e.V. – Mitglieder kostenlos
für Nichtmitglieder 19,00 € pro Person
Hinweis: Dieses Web-Seminar ist eine reine INFO-VERANSTALTUNG.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Teilnehmerzahl auf einzelne Fragen nicht eingehen können.
Den Mitgliedern des bad e.V. stehen für Ihre Fragen im Nachgang die für Sie zuständigen Landesreferenten gerne zur Verfügung.
Unsere Termine:
Dienstag, 16.08.2022, 10.00 - 11.00 Uhr | Dozentin: Pervin Pustu, Juristin, bad-Landesreferentin
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Dienstag, 20.09.2022, 10.00 - 11.00 Uhr | Dozentin: Pervin Pustu, Juristin, bad-Landesreferentin
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Dienstag, 18.10.2022, 10.00 - 11.00 Uhr | Dozent: Lukas Krause, RA, bad-Landesreferent
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Web-Seminar
Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.