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Kostenerstattung für PoC-Antigen-Schnelltests: Anspruch, Antrag und Kostenerstattung

Datum: 25.05.2023

Bundesland: Bundesweit

Kategorie: bad-Infoveranstaltung, Web-Seminar

 

Sehr geehrtes bad-Mitglied,
sehr geehrte Damen und Herren,

Pflegeeinrichtungen haben weiterhin die Möglichkeit, die bis zum 28.02.2023 angefallenen Sach- und Durchführungskosten für PoC-Antigen-Schnelltestes geltend zu machen. Die Abrechnung dieser Kosten erfolgt weiterhin auf Basis der Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes. 

In unserer Info-Veranstaltung erläutern wir das Kostenerstattungsverfahren unter Bezugnahme des aktuellen Antrags-Musters. 

  • Maximale Testmengen der neuen Corona-Testverordnung
  • Wie beantragen Sie die Kostenerstattung?
  • In welcher Höhe besteht der Anspruch für die Erstattung der Sach- und Durchführungskosten?
  • Welche Frist gilt für die Geltendmachung von Erstattungsbeträgen?

Beitrag:
für bad e.V. – Mitglieder     kostenlos
für Nichtmitglieder               29,00 € pro Person
(Die Zahlung ist als Vorauszahlung in voller Höhe auf das in der Bestätigung angegebene Konto zu leisten)

Hinweis: Dieses Web-Seminar ist eine reine INFO-VERANSTALTUNG.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Teilnehmerzahl auf einzelne Fragen nicht eingehen können.

Den Mitgliedern des bad e. V. stehen für Ihre Fragen im Nachgang die für Sie zuständigen Landesreferenten gerne zur Verfügung.

Unsere Termine:

25.05.2023, 14.00 - 15.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung

Web-Seminar

Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!

Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.