Für teil- und vollstationäre Einrichtungen: Leistungen aus dem „Energie-Rettungsschirm“ richtig beantragen!
Datum: 03.04.2023 - 03.08.2023
Bundesland: Bundesweit
Kategorie: Fort- und Weiterbildungen, Web-Seminar
Sehr geehrtes bad-Mitglied,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesregierung reagiert mit der Einführung des § 154 SGB XI und der damit einhergehenden Umsetzung eines "Energie-Rettungsschirm" auf die gestiegenen Preise für Erdgas, Fernwärme und Strom bei voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen.
Die hierzu ergangene Richtlinie ist zum 01.03.2022 in Kraft getreten und legte für den Erstattungszeitrum Oktober 2022 bis April 2023 das Nähere zum Antrags- und Erstattungsverfahren fest.
Um ihre Energiekosten zu refinanzieren, sind alle stationären Einrichtungen verpflichtet, monatlich einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Die Veranstaltung richtet sich an alle zugelassenen voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und informiert über das konkrete Verfahren nach § 154 SGB XI:
- Wie beantragt man die einem zustehenden Leistungen richtig?
- Wann hat man einen Rechtsanspruch auf die Zahlung und was umfasst er alles?
- Was gilt es über das Verfahren zu wissen?
- Welche Fehler gilt es zu vermeiden?
Diese Themen wollen wir mit Ihnen im Rahmen unseres 2-stündigen Web-Seminars erörtern. Dabei berücksichtigen wir die aktuellen Änderungen im Verfahren.
Beitrag:
für bad e.V. – Mitglieder kostenlos
für Nichtmitglieder 39,00 € pro Person
(Die Zahlung ist als Vorauszahlung in voller Höhe auf das in der Bestätigung angegebene Konto zu leisten)
Unsere Termine:
03.04.2023, 15.00 - 17.00 Uhr
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03.05.2023, 15.00 - 17.00 Uhr
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01.06.2023, 15.00 - 17.00 Uhr
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04.07.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
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03.08.2023, 15.00 - 17.00 Uhr
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Web-Seminar
Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.