Informationsveranstaltung zum Koordinierungsbeauftragten
Datum: 20.03.2023
Bundesland: Bundesweit
Kategorie: bad-Infoveranstaltung, Web-Seminar
Sehr geehrtes bad-Mitglied,
sehr geehrte Damen und Herren,
zum 1. Oktober 2022 ist der neue § 35 Infektionsschutzgesetz und mit diesem die Verpflichtung in Kraft getreten, dass Pflegeeinrichtungen bestimmte Infektionsschutzvorgaben einhalten müssen. Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen haben darüber hinaus eine oder mehrere Personen zu benennen, die sich als Koordinierungsbeauftragter für die innerbetriebliche Umsetzung der neuen Maßgaben verantwortlich zeichnet.
Unsere einstündige Informationsveranstaltung soll den Teilnehmern einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen des Koordinierungsbeauftragten geben.
Zielgruppe:
- Geschäftsführungen
- Leitungskräfte
Inhalte:
- Gesetzlicher Hintergrund
- Anforderungen an den Infektionsschutz in Pflegeunternehmen
- Infektionshygienische Überwachung durch die Gesundheitsämter
- Anforderungen an die Koordinierungsperson(en)
- Benennung der Koordinierungsperson(en)
- Sonderzahlung / Bonuszahlung (Verfahren und Umsetzung)
- Sonderzahlung an die Einrichtungsträger
Selbstverständlich sind in gewohnter bad-Tradition alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeladen ihre individuellen Fragen einbringen.
Dozent:
Kim Jan Gnutzmann
Volljurist, Landesreferent NRW
Beitrag:
für bad e.V. – Mitglieder kostenlos
für Nichtmitglieder 29,00 € pro Person
(Die Zahlung ist als Vorauszahlung in voller Höhe auf das in der Bestätigung angegebene Konto zu leisten)
Unsere Termine:
Montag, 20.03.2023, 12.00 - 13.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
Web-Seminar
Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.