Leistungen aus dem „Pflege-Rettungsschirm“ richtig beantragen!
Datum: 15.06.2022
Bundesland: Bundesweit
Kategorie: Fort- und Weiterbildungen, Web-Seminar
Sehr geehrtes bad-Mitglied,
sehr geehrte Damen und Herren,
Pflegeeinrichtungen können sich informieren lassen über das Verfahren nach § 150 Absatz 2 SGB XI, welches noch einmal bis zum 30.06.2022 verlängert wurde. Hierdurch können sich Pflegeeinrichtungen – nicht nur solche, die durch die Pandemie wirtschaftlich in ihrer Existenz bedroht sind! - die ihnen infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 anfallenden, außerordentlichen Aufwendungen sowie Mindereinnahmen erstatten lassen, wenn diese nicht bereits anderweitig finanziert werden.
- Doch wie beantragt man die einem zustehenden Leistungen richtig?
- Wann hat man einen Rechtsanspruch auf die Zahlung, und was umfasst er alles?
- Was gilt es, über das Erstattungsverfahren zu wissen?
- Welche gängigen Fehler gilt es zu vermeiden?
- Und wie kann verhindert werden, dass die Nachweisprüfung zur „Zitterpartie“ wird?
Diese Themen wollen wir mit Ihnen im Rahmen unseres 2-stündigen Web-Seminars erörtern. Dabei berücksichtigen wir die aktuellen Änderungen im Verfahren.
Unsere Termine:
15.06.2022, 10.00 - 12.00 Uhr | Dozent: Sebastian A. Froese, Rechtsanwalt, Stellvertretender Bundesgeschäftsführer und Justiziar des bad e. V.
Hier geht es direkt zur Anmeldung
Beitrag:
für bad e.V. – Mitglieder kostenlos
für Nichtmitglieder 19,00 € pro Person
Web-Seminar
Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.