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Modul: Bedeutung und Rolle des Praxisanleiters | Praxisanleiter gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV

Datum: 26.10.2023 - 13.12.2023

Uhrzeit: 09.00 - 17.00 Uhr

Bundesland: Bundesweit

Kategorie: Fort- und Weiterbildungen

 

Die Teilnahme an unseren Modulen erfolgt im Wege einer „Präsenz im digitalen Raum“.
Es wird mit dem Video-Konferenzprogramm GoToMeeting gearbeitet!

!!! ACHTUNG: Eine Teilnahme mit Kamera und Ton (Webcam & Mikrofon) ist zwingend erforderlich! Ferner wird diese nicht gewertet und es erfolgt keine Zertifikatsausstellung !!!


Seit 2020 sind alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter dazu verpflichtet, Pflichtfortbildungen im Umfang von 24 Stunden jährlich zu absolvieren und nachzuweisen.
Der bad e.V. bietet Ihnen diese Pflichtfortbildungen in Form von verschiedenen, jeweils 8-stündigen Modulen an. Aus einem Themenpool können Sie 3 einzelne Seminarmodule nach Ihren Bedürfnissen und den individuellen Erfordernissen in Ihrer Einrichtung auswählen.

Modul: Bedeutung und Rolle des Praxisanleiters | Praxisanleiter gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV (Berufspädagogisch)*

Ohne Praxisanleiter gibt es keine Pflegeausbildung!
Praxisanleitung in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern kann mit Ausbildungsbegleitern in Unternehmen verglichen werden. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der praktischen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann und dient als Ergänzung zur theoretischen Ausbildung in der Berufs- oder Hochschule. Praxisanleiter gehen anhand des Ausbildungsplans vor und führen Auszubildende in der Pflege schrittweise an die einzelnen Tätigkeiten vor Ort heran. Sie unterstützen Schüler und Studierende also dabei, das theoretisch erworbene Fachwissen in die Praxis umzusetzen.
Erfahren Sie in diesem Web-Seminar mehr über die Erwartungen, Konflikte und das Selbstbild der Praxisanleiter/-innen. Lassen Sie uns über die Rollenerwartung und die Bedeutung der Praxisanleitung im täglichen Umgang sprechen.
Wir werden uns in diesem Web-Seminar mit Ihrer eigenen Erwartung aber auch mit der Ihrer Umgebung beschäftigen und die sich daraus ggf. ergebenen Konflikte beleuchten.

Dozent:
Dirk Halfenberg, Diplom-Psychologe und Dozent des bad e.V.

Unsere Termine:

Donnerstag, 26.10.2023 09:00 - 17:00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung

 

Mittwoch, 13.12.2023 09:00 - 17:00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung

(klicken Sie zu Buchung auf den gewünschten Termin)

Beitrag für dieses Modul:
für bad e.V. – Mitglieder     109,00 € pro Person
für Nichtmitglieder                 149,00 € pro Person
(Die Zahlung ist als Vorauszahlung in voller Höhe auf das in der Bestätigung angegebene Konto zu leisten)

Zertifikat:
Zum Nachweis der absolvierten Module wird Ihnen nach der Veranstaltung per E-Mail ein digitales Zertifikat zugeschickt. Sollten Sie mehrere Module besucht haben und möchten eine zusammenhängende Bescheinigung erhalten, kontaktieren Sie uns bitte.

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* Gemäß des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW vom 25.02.2020 müssen die Fortbildungen berufspädagogisch, berufsfachlich oder berufspolitisch sein.

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Zur Erfüllung Ihrer Fortbildungsverpflichtung beachten Sie bitte unbedingt die spezifischen Anforderungen Ihres Bundeslands!

Wir weisen darauf hin, dass vereinzelt bundeslandesspezifische Vorgaben bzw. deren Auslegung durch die Ministerien Anforderungen an die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtungen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV regeln. Nach diesen Anforderungen kann es z.B. vereinzelt eine Beschränkung des zeitlichen Umfangs geben, der bei Nicht-Präsenzveranstaltungen (also als Web-Seminar) behördlich anerkannt wird.

Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor Ihrer Buchung unserer Module, ob (und ggf. welche) Einschränkungen bei der Anerkennungsfähigkeit auch in Ihrem Bundesland gelten.

Der bad e.V. hilft Ihnen bei Bedarf hierbei gerne weiter und steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung, kann aufgrund der nicht absehbaren zukünftigen rechtlichen Entwicklung in den einzelnen Bundesländern jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass seine Web-Seminare in jedem Bundesland zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 24 Stunden nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV anerkannt werden.