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Die Teilnahme erfolgt im Wege einer „Präsenz im digitalen Raum“.
Es wird mit dem Video-Konferenzprogramm GoToMeeting gearbeitet!

ACHTUNG: Eine Teilnahme mit Kamera und Ton (Webcam & Mikrofon) ist zwingend erforderlich! Andernfalls wird diese nicht gewertet und es erfolgt keine Zertifikatsausstellung!

Pflegefachkräfte beraten in Ihrem Alltag ständig. Aber nur selten wird dieser Beratungsaufwand auch entsprechend abgerechnet. Die Leistung nach § 45 SGB XI berechtigt Pflegedienste unter bestimmten Voraussetzungen gezielt Beratungen zu erbringen und auf Grundlage von entsprechenden Verträgen mit den Pflegekassen auch abzurechnen. Mit dieser Weiterbildung wird den hohen Kompetenzanforderungen der Pflegekassen an ihre Vertragspartner Rechnung getragen. Sie können Ihre Pflegefachkräfte mit diesem Lehrgang pädagogisch, methodisch und didaktisch auf die Durchführung von Schulungen für pflegende Angehörige in deren häuslicher Umgebung (Einzelschulung) und für kleine Gruppen pflegender Angehöriger (Gruppenschulung) vorbereiten, damit die pflegenden Angehörigen fachkundig in der täglichen Pflege agieren können. So wird eine sinnvolle und gezielte Unterstützung der Laienpflege sichergestellt.

Ihr Nutzen:

Durch diese Weiterbildung werden Sie auf die Durchführung eigener Schulungen der o.g. Art vorbereitet. Der erfolgreiche Besuch des Lehrgangs ist Voraussetzung für die Leistungserbringung und die Abrechnung der o.g. Leistungen über Rahmenabkommen des bad für Mitgliedseinrichtungen gemäß § 45 SGB XI.

bad-Mitglieder können über die Rahmenabkommen mit der BARMER oder der TK Kurse für pflegende Angehörige auch dann abrechnen, wenn die Kurse von Versicherten anderer Kassen besucht werden.

Doch auch wenn Sie nicht aus einer bad-Einrichtung kommen, kann die Weiterbildung Sie zur Leistungserbringung nach § 45 SGB XI berechtigen, wenn Ihre Pflegeeinrichtung oder Ihr Verband entsprechende Rahmenabkommen mit den gesetzlichen Pflegekassen abgeschlossen haben.

Zielgruppe

Pflegefachkräfte mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung und ausreichenden Kenntnissen in der häuslichen Pflege; Pflegedienste, die den entsprechenden Rahmenabkommen gemäß § 45 SGB XI beigetreten sind oder dies – z.B. über die Vereinbarungen des bad e.V. – nach Abschluss der Weiterbildung vorhaben.

Der Abschluss „Pflegeberater/in – Kursleiter/in“ wird bei Erfüllung folgender Voraussetzungen vergeben:

  1. die Zulassungsvoraussetzungen sind erfüllt,
  2. die Fehlzeiten werden nicht überschritten,
  3. die Abschlussprüfung wird bestanden.

Beitrag

für bad e.V. – Mitglieder
364,00 € pro Person

für Nichtmitglieder
454,00 € pro Person

Unsere Termine

03.06.2024 – 05.06.2024, jew. 10.00 – 18.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung

27.08.2024 – 29.08.2024, jew. 10.00 – 18.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung

12.11.2024 – 14.11.2024, jew. 10.00 – 18.00 Uhr
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Pflegefachkräfte beraten in Ihrem Alltag ständig. Aber nur selten wird dieser Beratungsaufwand auch entsprechend abgerechnet. Die Leistung nach § 45 SGB XI berechtigt Pflegedienste unter bestimmten Voraussetzungen gezielt Beratungen zu erbringen und auf Grundlage von entsprechenden Verträgen mit den Pflegekassen auch abzurechnen. Mit dieser Weiterbildung wird den hohen Kompetenzanforderungen der Pflegekassen an ihre Vertragspartner Rechnung getragen. Sie können Ihre Pflegefachkräfte mit diesem Lehrgang pädagogisch, methodisch und didaktisch auf die Durchführung von Schulungen für pflegende Angehörige in deren häuslicher Umgebung (Einzelschulung) und für kleine Gruppen pflegender Angehöriger (Gruppenschulung) vorbereiten, damit die pflegenden Angehörigen fachkundig in der täglichen Pflege agieren können. So wird eine sinnvolle und gezielte Unterstützung der Laienpflege sichergestellt.

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Durch diese Weiterbildung werden Sie auf die Durchführung eigener Schulungen der o.g. Art vorbereitet. Der erfolgreiche Besuch des Lehrgangs ist Voraussetzung für die Leistungserbringung und die Abrechnung der o.g. Leistungen über Rahmenabkommen des bad für Mitgliedseinrichtungen gemäß § 45 SGB XI.

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Doch auch wenn Sie nicht aus einer bad-Einrichtung kommen, kann die Weiterbildung Sie zur Leistungserbringung nach § 45 SGB XI berechtigen, wenn Ihre Pflegeeinrichtung oder Ihr Verband entsprechende Rahmenabkommen mit den gesetzlichen Pflegekassen abgeschlossen haben.

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Pflegefachkräfte mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung und ausreichenden Kenntnissen in der häuslichen Pflege; Pflegedienste, die den entsprechenden Rahmenabkommen gemäß § 45 SGB XI beigetreten sind oder dies – z.B. über die Vereinbarungen des bad e.V. – nach Abschluss der Weiterbildung vorhaben.

Der Abschluss „Pflegeberater/in – Kursleiter/in“ wird bei Erfüllung folgender Voraussetzungen vergeben:

  1. die Zulassungsvoraussetzungen sind erfüllt,
  2. die Fehlzeiten werden nicht überschritten,
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Durch diese Weiterbildung werden Sie auf die Durchführung eigener Schulungen der o.g. Art vorbereitet. Der erfolgreiche Besuch des Lehrgangs ist Voraussetzung für die Leistungserbringung und die Abrechnung der o.g. Leistungen über Rahmenabkommen des bad für Mitgliedseinrichtungen gemäß § 45 SGB XI.

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Ihr Nutzen:

Durch diese Weiterbildung werden Sie auf die Durchführung eigener Schulungen der o.g. Art vorbereitet. Der erfolgreiche Besuch des Lehrgangs ist Voraussetzung für die Leistungserbringung und die Abrechnung der o.g. Leistungen über Rahmenabkommen des bad für Mitgliedseinrichtungen gemäß § 45 SGB XI.

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