NIS2-Richtlinie – Intensivdienste möglicherweise betroffen 5

NIS2-Richtlinie – Intensivdienste möglicherweise betroffen

8. Januar|11:00 - 12:00 Event Series

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Cybercrime soll mit der Network- und Internetsecurity-Richtlinie 2 bekämpft werden. Dabei werden „kritische Infrastrukturen“ ins Visier genommen, u. a. das Gesundheitswesen. Die Alten- und Langzeitpflege ist zwar grundsätzlich nicht betroffen, aber mit Krankenhäusern kooperierende ambulante und stationäre Intensivpflege-Einrichtungen können erfasst sein.

Leider wird derzeit viel Verunsicherung gestiftet. Wir möchten aufklären:

  • Bin ich betroffen?
  • Was muss ich tun, wenn ich betroffen bin?
    • Vorbereitung
    • Absicherung
    • Pflichten bei und nach einem Cyberangriff

Exklusiv für bad e.V. Mitglieder
kostenlos

Unser Termin

08.01.2026, 11.00-12.00 Uhr
Anmeldung

Für dieses Format ist keine Teilnahmebescheinigung/kein Zertifikat vorgesehen.

Details

Startdatum:
8. Januar|11:00

Enddatum:
8. Januar|12:00

Serien:
NIS2-Richtlinie

Veranstaltungsort

GoToMeeting

Veranstalter

bad e.V.

Telefon:
0201-354001