Cybercrime soll mit der Network- und Internetsecurity-Richtlinie 2 bekämpft werden. Dabei werden „kritische Infrastrukturen“ ins Visier genommen, u. a. das Gesundheitswesen. Die Alten- und Langzeitpflege ist zwar grundsätzlich nicht betroffen, aber mit Krankenhäusern kooperierende ambulante und stationäre Intensivpflege-Einrichtungen können erfasst sein.
Leider wird derzeit viel Verunsicherung gestiftet. Wir möchten aufklären:
- Bin ich betroffen?
- Was muss ich tun, wenn ich betroffen bin?
- Vorbereitung
- Absicherung
- Pflichten bei und nach einem Cyberangriff
Exklusiv für bad e.V. Mitglieder
kostenlos
Unser Termin
08.01.2026, 11.00-12.00 Uhr
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Für dieses Format ist keine Teilnahmebescheinigung/kein Zertifikat vorgesehen.





