Ein selbstbestimmtes Leben zu führen, ist für uns alle eine Selbstverständlichkeit. Aber was passiert, wenn diese Selbstverständlichkeit nicht mehr gegeben ist?
- Wie kann ich bestimmen, wer wichtige Entscheidungen für oder über mich trifft?
- Wer wird sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse kümmern?
- Wofür sollte ich Vorsorge treffen?
- Wofür kann ich Vorsorge treffen?
Im Rahmen des Seminars wollen wir aufzeigen, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um im Rahmen der Selbstbestimmung bereits in „gesunden Tagen“ auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Entscheidungen für eine später möglicherweise eintretende Einwilligungsunfähigkeit zu treffen.
Gleichzeitig erhalten Sie grundlegende Informationen über die Unterschiede und Anwendungsbereiche, denn nicht selten legen von Ihnen versorgte Pflegebedürftige Ihnen solche Dokumente vor.
Wir greifen sowohl die Neuerungen des Betreuungsrechts auf und stellen die zur Verfügung stehenden Instrumente der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung vor als auch das neu eingeführte Ehegattennotvertretungsrecht.
Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Hintergründe und Besonderheiten auf, damit Sie in Zukunft nicht nur gegenüber Ihren Versicherten, sondern auch für sich selbst Sicherheit in der Thematik bekommen.
Zudem werden wir Ihnen die Sachverhalte anhand praktischer Beispielsfälle erläutern und Ihnen Formulierungshilfen und Muster mit auf den Weg geben.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Abgrenzung der Instrumente
- Praktische Beispielsfälle
- Umgang in Ihrem Betrieb
- Formulierungshilfen
Beitrag
Mitglieder
64,00 € pro Person
Regulär
84,00 € pro Person
Unser Termin
17.02.2026, 14.00 – 16.00 Uhr
Anmeldung bald möglich
08.09.2026, 10.00 – 12.00 Uhr
Anmeldung bald möglich





