Rechtliche Auseinandersetzungen mit den Kostenträgern sind zeitaufwändig, unerfreulich und oftmals teuer.
Fragen unserer Mitglieder betreffen häufig wiederkehrende Fallkonstellationen. Das gilt insbesondere auch im Rahmen der Begleitung von Qualitätsprüfungen durch Referentinnen und Referenten des bad e.V.
Streitpunkte sind sowohl in der häuslichen Krankenpflege („SGB V“) als auch in der pflegerischen Versorgung („SGB XI“) verortet. Ergänzt werden diese Themenbereiche um Problemstellungen, die zwischen dem Pflegedienst und den von ihm versorgten Kundinnen und Kunden auftreten können.
Im Rahmen der Veranstaltung, die sich ausschließlich an ambulante Leistungserbringer richtet, erläutern wir Ihnen die wichtigsten Anspruchsgrundlagen, geben Ihnen Tipps und praktische Hinweise, wie streitige Sachverhalte gelöst werden können und zeigen Möglichkeiten auf, wie Sie sich gegen unrechtmäßige Ablehnungen und Beanstandungen wehren können.
Inhalte
- Pflegevertrag und Kostenvoranschlag
- Problemfeld Beratungseinsätze (§ 37 Absatz 3 SGB XI)
- Problemfeld „Verhinderungspflege“ (§ 39 SGB XI)
- Problemfeld „Entlastungsbetrag“ (§ 45b SGB XI)
- Problemfeld „Wohngruppenzuschlag“ (§ 38a SGB XI)
- Qualitätsprüfungen, Abrechnungsprüfung und Prüfbericht
- „Häusliche Krankenpflege“ und „HKP-Richtlinie“
- Problemfeld „Verordnungswesen“
- Problemfeld Zahlungsverzug der Kostenträger
Beitrag
Mitglieder
64,00 € pro Person
regulär
84,00 € pro Person
Unser Termin
22.12.2025, 10.00 – 12.00 Uhr
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