
Umgang mit gesetzlichen Betreuern
28. November|10:00 - 13:00
Sehr geehrtes bad-Mitglied,
sehr geehrte Damen und Herren,
bei Ihrer tagtäglichen Arbeit versorgen Sie immer wieder Patienten, die einen Bevollmächtigten haben oder für die ein gesetzlicher Betreuer bestellt worden ist. Bei volljährigen Patienten, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können, ist ein Betreuer zu bestellen, soweit keine Vorsorgevollmacht vorliegt, die für diese Fälle einen Bevollmächtigten bestellt. Aber wie kommt es zu einer Betreuung und was können Sie tun, wenn es zu Schwierigkeiten mit der Betreuerin oder dem Betreuer kommt? Wer ist zuständig und welche Anträge müssen ggf. gestellt werden?
Hier gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen, die für Sie als Pflegeeinrichtung relevant sind.
Auch aufgrund Ihrer Verantwortung gegenüber Ihren Patienten, sollten Sie hier entsprechend informiert sein, um diesen nötigenfalls bei Problemen im Zusammenhang mit deren gesetzlichen Betreuern beizustehen.
Inhalt
- Überblick: Rechtliche Betreuung
- Voraussetzungen der Betreuerbestellung
- Gesetzliche Vertretungsmacht des Betreuers und Haftung
- Genehmigungserfordernisse des Betreuungsgerichts (Amtsgericht)
- Entlassung des Betreuers
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
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