Die aktuellen Entwicklungen auf dem Pflegesektor stellen alle Beteiligten permanent vor große Herausforderungen. So tritt ab dem 01.07.2026 die „neue“ QPR ambulant für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste in Kraft. Um Ihnen auch hier Rechtssicherheit zu bieten, und auf ausdrücklichen Wunsch unserer Mitglieder in Baden-Württemberg, stellen wir unseren zweiten Qualitätszirkel 2026 deshalb voll und ganz in den Fokus der zum 01.07.2026 verbundenen Änderungen und behandeln schwerpunktmäßig die folgenden Teilbereiche der „neuen“ QPR ambulant:
- Welche bisherigen Fragen zur Struktur- und Prozessqualität aus der QPR „alt“ spielen auch in der ab 01.07.2026 geltenden „neuen“ QPR ambulant eine Rolle und welche Fragen sind ersatzlos entfallen?
- Was gilt es bei der Stichprobe im ambulanten, nicht spezialisierten Sektor zu beachten und wie bereiten Sie sich effizient und rechtssicher darauf vor?
- Was ändert sich im Rahmen der Abrechnungsprüfung ab dem 01.07.2026?
- Welche Anforderungen verbergen sich für die Dienste hinter dem Qualitätsbereich 1 (Aufnahmemanagement, Erfassung von und Reaktion auf Risiken und Gefahren, Erfassung von und Reaktion auf Anzeichen einer Desstabilisierung der Versorgungssituation) und was gilt es bei der Umsetzung zu beachten?
Unser Termin
23.04.2026, 13.00 – 16.00 Uhr
Anmeldung
Unser Veranstaltungsort
Geschäftsstelle Süd
Heimigstraße 7
75217 Birkenfeld
Dozenten
Maximilian Wesselak, Volljurist
Referent Baden-Württemberg
Jochem Wamser, Rechtsanwalt
Leiter Geschäftsstelle Süd
Referent Bayern, Baden-Württemberg
Beitrag
Mitglieder
24,00 € pro Person
Regulär
54,00 € pro Person
Melden Sie sich schon zu unseren nächsten Terminen an: 02.07.2026, 28.10.2026





