Vollstationäre Einrichtungen im bad e.V.

Der Fachbereich Vollstationär des bad e.V. ist im August 2001 als vollstationärer Leistungserbringerverband gegründet worden und vertritt heute die Interessen der bad-Mitglieder in vielfältiger Weise.  Die juristischen und pflegewissenschaftlichen Mitarbeiter des vollstationären Fachbereiches stehen den bad-Mitgliedern bei allen Fragen und Problemen im täglichen Betrieb dieser Einrichtungen schnell und unkompliziert zur Seite. Mit dieser Unterstützung kann für fast jedes Problem eine Lösung gefunden werden.

bad-Leistungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen

  • Ihre Interessenvertretung bundesweit: Der bad e.V. ist in allen 16 Bundesländern vertreten. Dort handeln wir unter anderem Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime aus. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften angehört werden. Als Interessenvertretung unserer Mitglieder werden wir auf Länder- und Bundesebene zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Wir vertreten gegenüber Ministerien, Behörden und Kostenträgern in allen wichtigen Gremien und Kommissionen auf Bundes- und Landesebene Ihre Interessen – übrigens auch in zahlreichen informellen Gesprächen mit den politischen Entscheidern. In Landespflegeausschüssen, Pflegesatzkommissionen, Schiedsstellen und im Qualitätsausschuss Pflege entscheiden wir mit bei Themen wie zum Beispiel „MuGs“ nach § 113 SGB XI, Bundesrahmenempfehlungen nach § 132a SGB V, Expertenstandards nach § 113a SGB XI, Rahmen- und Vergütungsverträgen, Personalbemessungsverfahren und Qualitätsrichtlinien.
  • Fachbereich Vollstationär: Der bad e.V. hat mit dem Fachbereich Vollstationär ein Expertengremium speziell für die vollstationäre Pflege geschaffen. Diese Ansprechpartner stehen bad-Mitgliedern jederzeit zur Verfügung, wenn es um die spezifischen Belange von Pflegeheimen geht. Einmal jährlich wird der kostenfreie Fachtag Vollstationär exklusiv für bad-Mitglieder veranstaltet, der die Teilnehmenden mit Vorträgen zu „Dauerbrennern“ wie z. B. Qualitätsmanagement ebenso auf dem Laufenden hält wie über aktuelle Themen wie Tariftreuepflicht und Personalmanagementsysteme. Interessante Gastdozentinnen und -dozenten regen den Informationsaustausch und die Etablierung eines Expertennetzwerkes mit anderen bad-Mitgliedern aus unterschiedlichen Bundesländern an.
  • Pflegesatzverhandlungen für vollstationäre Einrichtungen: Eine auskömmliche Finanzierung ist leider keine Selbstverständlichkeit. Erforderlich und zugleich herausfordernd ist, dass jede vollstationäre Pflegeeinrichtung erstmalig bei der Neueröffnung und in regelmäßigen Abständen die Pflegesätze mit den Kostenträgern – sprich den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern – verhandelt. Von diesen Verhandlungen hängt ab, wieviel Geld die Einrichtungen für ihre Leistungen in Rechnung stellen dürfen. Dies ist neben der kalkulierten und tatsächlichen Auslastung der Einrichtung auch die entscheidende Größe für die finanzielle Situation. Gegenstand der Verhandlungen sind dabei u.a. die Pflegeleistungen, Verpflegung und Unterkunft sowie der Zuschlag für zusätzliche Betreuungskräfte. Bereits diese Aufzählung ist ein Indiz für die Komplexität und Herausforderungen, die im Zusammenhang mit den Pflegesatzverhandlungen einhergehen.
  • Für Existenzgründer von vollstationären Pflegeeinrichtungen: Sie werden bereits während der Gründungsphase von uns unterstützt. Wir beraten Sie und geben Ihnen Hilfestellung in der Planungsphase und im täglichen Betrieb, z. B. bei Fragen der Zulassung (gesetzlicher und vertraglicher Art), der Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten, der Investitionskostenförderung oder zur Wahl der Rechtsform. Unsere erfahrenen Experten helfen Ihnen kostenlos bei unseren persönlichen Beratungsterminen weiter. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Gerne senden wir Ihnen auch unverbindlich unser Existenzgründerpaket für Pflegeeinrichtungen zu.
  • Informationen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen: Tagesaktuell unterrichten wir unsere Mitglieder durch Sonderinfos über wichtige Entwicklungen im Pflegebereich und speziell auch für vollstationäre Einrichtungen. Diese Informationen erhalten Sie per E-Mail und als Push-Nachricht auf die bad-App, die unseren Mitgliedern ebenfalls exklusiv und kostenlos zur Verfügung steht. Alle weiteren Sonderinfos finden Sie auf unserer Website im Mitgliederservice unter: www.bad-ev.de/Mitglieder-Service. Zweimal im Jahr erscheint das bad-Fachjournal „background“ mit zahlreichen Artikeln zu den aktuellen Themen der Branche.  Zudem werden „Best-Practice“-Beispiele vorgestellt, die als Anregungen für eigene Maßnahmen und Geschäftsideen dienen können.
  • Kooperationen: Sie erhalten bei den bad-Kooperationspartnern besonders günstige Konditionen bei Softwarefirmen, Dokumentations-System-Herstellern, Einrichtungen der Arbeitssicherheit und des betriebsärztlichen Dienstes sowie bei mobilen Menüdiensten und Autohäusern. Ob Personalgewinnung, Fuhrparkerweiterung, Berufsbekleidung oder Energieversorgung – mit ihren Produkten und Dienstleistungen stehen unsere Partner aus unterschiedlichsten Branchen Ihnen hilfreich zur Seite und finden für jedes Mitglied eine individuelle Lösung.

 

bad-Publikationen für vollstationäre Einrichtungen

Der bad e.V. unterstützt Pflegeeinrichtungsträger und ihre Leitungskräfte, indem er sie mit speziell an sie gerichteten Publikationen über alle wichtigen Themen rund um ihre Arbeit informiert. Diese Publikationen behandeln umfassend und praxisnah die jeweiligen Themenbereiche und helfen, Pflegeeinrichtungen erfolgreich zu gründen, zu führen und weiterzuentwickeln.

Die Broschüre „Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für die vollstationäre Pflege“ ist eine wertvolle Hilfestellung und optimale Vorbereitung auf die jährlich stattfindenden Regelprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD). Sie enthält den vollständigen Text der QPR vollstationär, wie sie im März 2019 in Kraft getreten ist und neun für Einrichtungen relevante Anlagen.

Ergänzend zur QPR stationär gibt der bad e.V. seinen Mitgliedern aus dem vollstationären Pflegebereich die Broschüre „Erfassung von Indikatoren anhand der QPR vollstationär“ an die Hand. Im Gegensatz zur bisherigen einseitigen Prüfung durch den MD oder den PKV-Prüfdienst (Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung) gibt es einen Systemwechsel zu einem zweigleisigen Modell: Neben der externen Prüfung der Prüfdienste erfolgt eine kontinuierliche Erhebung von Indikatoren durch die jeweilige Pflegeeinrichtung. Grundlagen hierzu erhalten Sie in dieser Broschüre.

Für Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen und deren Angehörige ist es wichtig, sich einen Überblick über ihre Ansprüche der gesetzlichen Pflegeversicherung zu verschaffen. Die Broschüre „Ratgeber für unsere Bewohner – Ihre Ansprüche im Überblick“ soll über die Pflegeleistungen in vollstationären Einrichtungen differenziert nach den fünf Pflegegraden ebenso informieren wie über den Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote und den einrichtungs-einheitlicher Eigenanteil.

Ebenfalls für Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen gibt der bad e.V. eine Ratgeber-Reihe heraus, die über Pflegethemen und mögliche Risiken informiert. Im praktischen „Kitteltaschenformat“ verfügbar sind die Leitfäden „Dekubitusprophylaxe“, „Ernährung & Flüssigkeitsversorgung“, „Sturzprophylaxe“, „Harninkontinenz“, „Kontrakturprophylaxe“ und „Schmerzmanagement“.

Pflegesatzverhandlungen und weitere wirtschaftliche Expertise

Neben den hauptamtlichen Mitarbeitern steht Ihnen bei betriebswirtschaftlichen Fragen auf Wunsch ein breites Netzwerk von Experten und Fachleuten zur Seite, mit dem für jede Situation fachübergreifend persönliche Lösungen erarbeitet werden können. Unsere Kooperationspartner unterstützen Sie gerne bei Pflegesatzverhandlungen, Unternehmens- und Immobilienbewertungen, Betriebsübergängen und Unternehmensnachfolgeregelungen, Bedarfs- und Standortanalysen, Fragen des Finanzmanagements und vielem mehr.

Häufige Fragen zu vollstationären Pflegeeinrichtungen im bad e.V.

Welche Unterstützung bietet der bad e.V. vollstationären Pflegeeinrichtungen?

Der bad e.V. unterstützt vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit Interessenvertretung, fachlicher Beratung, wirtschaftlicher Expertise, Informationen, Publikationen, Kooperationsvorteilen und Unterstützung bei Qualitätsfragen. Der Fachbereich Vollstationär steht bad-Mitgliedern bei Fragen und Problemen im täglichen Betrieb zur Seite und bündelt Wissen speziell für Pflegeheime.

Was leistet der Fachbereich Vollstationär im bad e.V.?

Der Fachbereich Vollstationär ist ein Expertengremium für die spezifischen Belange von Pflegeheimen. Mitglieder erhalten fachliche Unterstützung, aktuelle Informationen und die Möglichkeit zum Austausch mit anderen vollstationären Einrichtungen. Einmal jährlich veranstaltet der bad e.V. außerdem einen kostenfreien Fachtag Vollstationär exklusiv für bad-Mitglieder.

Wie vertritt der bad e.V. die Interessen von Pflegeheimen?

Der bad e.V. vertritt vollstationäre Pflegeeinrichtungen auf Landes- und Bundesebene gegenüber Ministerien, Behörden, Kostenträgern und politischen Entscheidungsträgern. Dazu gehört die Mitarbeit in Landespflegeausschüssen, Pflegesatzkommissionen, Schiedsstellen und im Qualitätsausschuss Pflege. Mehr zur verbandlichen Arbeit finden Sie auf der Seite Über uns beim bad e.V..

Unterstützt der bad e.V. bei Pflegesatzverhandlungen für Pflegeheime?

Ja, der bad e.V. unterstützt vollstationäre Pflegeeinrichtungen bei Pflegesatzverhandlungen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Pflegesätze sind für die wirtschaftliche Situation einer Einrichtung entscheidend, da sie unter anderem Pflegeleistungen, Unterkunft, Verpflegung und zusätzliche Betreuung betreffen. Passend dazu ist die Veranstaltung Streitpunkte mit den Kostenträgern.

Hilft der bad e.V. bei der Gründung einer vollstationären Pflegeeinrichtung?

Ja, der bad e.V. begleitet Existenzgründerinnen und Existenzgründer bereits in der Planungsphase einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Die Beratung kann Fragen zur Zulassung, Finanzierung, Förderung, Investitionskostenförderung, Rechtsform und zum späteren Betrieb betreffen. Für den Einstieg können Sie über die Kontaktseite des bad e.V. einen Beratungstermin vereinbaren.

Wie unterstützt der bad e.V. bei Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen?

Der bad e.V. unterstützt vollstationäre Pflegeeinrichtungen bei der Vorbereitung auf Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst. Dazu gehören Informationen zur Qualitätsprüfungs-Richtlinie, zur externen MD-Prüfung, zur Indikatorenerhebung und zur Qualitätsdarstellung. Besonders passend ist die Veranstaltung Die MD-Prüfung in der vollstationären Einrichtung.

Welche Informationen erhalten vollstationäre Einrichtungen als bad-Mitglied?

bad-Mitglieder erhalten tagesaktuelle Informationen zu wichtigen Entwicklungen in der Pflege und speziell für vollstationäre Einrichtungen. Dazu gehören Sonderinformationen per E-Mail, Push-Nachrichten über die bad-App und weitere Unterlagen im Mitgliederservice. Ergänzend erscheint zweimal im Jahr das bad-Fachjournal „background“ mit Fachartikeln, Best-Practice-Beispielen und Impulsen für Pflegeeinrichtungen.

Welche Fortbildungen sind für vollstationäre Pflegeeinrichtungen sinnvoll?

Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind Fortbildungen zu MD-Prüfungen, Indikatorenerhebung, Qualitätsmanagement, Tariftreuepflicht, Personalmanagement, Arbeitsrecht und aktuellen Gesetzesänderungen besonders relevant. Sie helfen Leitungskräften, fachliche, organisatorische und wirtschaftliche Anforderungen sicherer einzuordnen. Passend ist unter anderem Fresh-Up: Tariftreuepflicht.

Welche Publikationen bietet der bad e.V. für vollstationäre Einrichtungen?

Der bad e.V. stellt vollstationären Einrichtungen praxisnahe Publikationen zur Verfügung, etwa zu Maßstäben und Grundsätzen in der vollstationären Pflege, Qualitätsprüfungs-Richtlinien, Indikatorenerhebung, Ansprüchen der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie zu pflegefachlichen Themen wie Dekubitusprophylaxe, Ernährung, Sturzprophylaxe, Harninkontinenz, Kontrakturprophylaxe und Schmerzmanagement.

Welche Rolle spielen gesetzliche Änderungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen?

Gesetzliche Änderungen können vollstationäre Pflegeeinrichtungen direkt betreffen, etwa bei Finanzierung, Personal, Qualitätsanforderungen, Vergütung oder Entlohnung. Der bad e.V. informiert Mitglieder über aktuelle Entwicklungen und ordnet mögliche Auswirkungen für die Praxis ein. Eine passende Veranstaltung ist Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung, PNOG.

Welche Vorteile bieten Kooperationspartner für Pflegeheime?

Kooperationspartner des bad e.V. unterstützen vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit Sonderkonditionen, Produkten und Dienstleistungen, etwa bei Software, Dokumentation, Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin, Personalgewinnung, Fuhrpark, Berufsbekleidung, Energieversorgung, Menüdiensten, Unternehmensberatung und Pflegesatzverhandlungen. Eine Übersicht finden Sie bei den Kooperationspartnern des bad e.V..

Unsere Leistungen im bad e.V.

Ambulante
Pflege

Ambulante
Intensivpflege

Tagespflege

Vollstationäre Pflege

Fort- und
Weiterbildungen

Kooperations-
partner

SIS / EinSTEP

Interessen-
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