bad-Leistungen für ambulante Intensiv-Pflegedienste

  • Ihre Interessensvertretung bundesweit: Der bad e. V. ist in allen 16 Bundesländern vertreten. Dort handeln wir unter anderem Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime aus. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften angehört werden. Als Interessenvertretung unserer Mitglieder werden wir auf Länder- und Bundesebene zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Wir vertreten gegenüber Ministerien, Behörden und Kostenträgern in allen wichtigen Gremien und Kommissionen auf Bundes- und Landesebene Ihre Interessen ­– übrigens auch in zahlreichen informellen Gesprächen mit den politischen Entscheidern. In Landespflegeausschüssen, Pflegesatzkommissionen, Schiedsstellen und im Qualitätsausschuss Pflege entscheiden wir mit bei Themen wie zum Beispiel „MuGs“ nach § 113 SGB XI, Bundesrahmenempfehlungen nach § 132a SGB V, Expertenstandards nach § 113a SGB XI, Rahmen- und Vergütungsverträgen, Personalbemessungsverfahren und Qualitätsrichtlinien.
  • bad-Interessengemeinschaft Intensiv- und Beatmungspflege: Die Spezialisierung auf oder das zusätzliche Angebot von bestimmten pflegerischen Schwerpunkten ist für viele Betriebe der Schlüssel für eine wirtschaftlich erfolgreiche Arbeit. Allerdings sind dafür oftmals ein spezielles Wissen und ein intensiver Erfahrungsaustausch notwendig, um die herausgehobene Sonderstellung dauerhaft gewährleisten zu können. Aus diesem Grund haben sich im bad e.V. Interessengemeinschaften – kurz IGs – gebildet. Ziel ist der kollegiale Austausch, die Vernetzung und die Informationsweitergabe. Jährlich findet ein Fachtag der bad-Interessengemeinschaft „Intensiv- und Beatmungspflege“ statt. Aktuelle Themen, interessante Gastdozenten, reger Informationsaustausch und die Etablierung eines Expertennetzwerkes mit anderen bad-Mitgliedern aus unterschiedlichen Bundesländern erwarten die Teilnehmer. Darüber hinaus können Sie sich ohne weitere Kosten für den Newsletter der IG Intensiv- und Beatmungspflege registrieren lassen und werden regelmäßig über allgemeine Neuigkeiten, Gesetzesänderungen und pflegefachliche Informationen auf dem Laufenden gehalten.
  • Stundensatzverhandlungen für die Intensivpflege: Mit Abschluss eines Versorgungsvertrages sind Pflegedienste in der Regel grundsätzlich befugt, Intensiv- und Beatmungspflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege zu erbringen. Zwar sind die Vergütungen generell in den Vergütungsvereinbarungen festgelegt, sie enthalten allerdings meistens keine Aussagen über den Stundensatz für die Intensivpflege. Sofern es keine landesweit geltenden Verträge gibt, sind deshalb Abschlüsse von Einzelvereinbarungen notwendig. Worauf ist bei solchen Verhandlungen zu achten? Der bad e. V. unterstützt Sie auch hierbei!
  • Prüfung und Beratung bei Einzelvereinbarungen oder Rahmenvereinbarungen: Der bad e.V. unterstützt seine Mitglieder bei auftauchenden Fragen und Unklarheiten in Bezug auf den Abschluss von Einzelvereinbarungen oder Rahmenabkommen mit den einzelnen Krankenkassen. Hierzu haben bad-Mitgliedsbetriebe die Möglichkeit, die von der Krankenkasse unterbreitete Angebotsvereinbarung dem zuständigen bad-Mitarbeiter zur Prüfung zukommen zu lassen. Gleichzeitig können Intensivpflegedienste auch Formulierungsvorschläge für ein mögliches Gegenangebot oder eine abweichende inhaltliche Regelung für die abzuschließende Vereinbarung von uns erhalten. In der Vergangenheit zeigte sich bereits in zahlreichen Fällen, dass durch entsprechende Unterstützung des bad e.V. die zunächst angebotene Vereinbarung noch zu Gunsten der Pflegeeinrichtung abgeändert werden konnte.
  • Muster für eine Stundensatzkalkulation: Der bad e.V. bietet unterschiedliche Musterkalkulationsschemata an, die Sie über die Bundesgeschäftsstelle beziehen können. Ziel ist es, einen wirtschaftlich angemessenen und vor allen Dingen auskömmlichen Stundensatz zu erzielen. Ein solcher Abschluss mit den verhandelnden Krankenkassen ist jedoch ohne entsprechende fachliche Unterstützung in den meisten Fällen langwierig und schwierig. Um Sie konkret bei den Stundensatzverhandlungen zu unterstützen, stehen Ihnen neben den Mitarbeitern des bad e.V. auch externe Kooperationspartner gerne beratend zur Seite.
  • Für Existenzgründer in der ambulanten Intensivpflege: Sie werden bereits während der Gründungsphase von uns unterstützt. Wir beraten Sie und geben Ihnen Hilfestellung in der Planungsphase und im täglichen Betrieb, z. B. bei Fragen der Zulassung (gesetzlicher und vertraglicher Art), der Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten, der Investitionskostenförderung oder zur Wahl der Rechtsform. Unsere erfahrenen Experten helfen Ihnen kostenlos bei unseren persönlichen Beratungsterminen weiter, egal ob Sie an einem ambulanten Intensivpflegedienst oder an der spezialisierten Betreuung in Wohngemeinschaften Interesse haben. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Gerne senden wir Ihnen auch unverbindlich unser kostenloses Existenzgründerpaket für Pflegeeinrichtungen zu.
  • Wir bereiten Sie kostenfrei auf die Prüfungen durch den MD vor

Unter Berücksichtigung des Fragenkatalogs für ambulante Intensivpflegedienste begleiten wir Sie auf dem Weg zu Ihrer MD-Prüfung. Um sich noch besser auf die jährliche Qualitätsprüfung nach §§ 114 ff. SGB XI durch den MD vorzubereiten, bieten wir bad-Mitgliedern kostenfreie Qualitäts-Kurzchecks anhand des Erhebungsbogens der Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Bereiche der Struktur- und Prozessqualität an. Dieser Check umfasst selbstverständlich auch das neue QPR-Kapitel „Abrechnungsprüfung“. Anlässlich der Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen in der Vergangenheit hat der bad e.V. sein Angebot erweitert und bietet die MD-Checks nun auch online in einem Videokonferenz-Format an. Zudem begleiten wir auf Wunsch Ihre Qualitätsprüfungen durch die zuständigen Stellen.

  • Informationen für die ambulante Intensivpflege: Tagesaktuell unterrichten wir unsere Mitglieder durch Sonderinfos über wichtige Entwicklungen im Pflegebereich und speziell auch für die ambulante Intensivpflege. Diese Informationen erhalten Sie per E-Mail und als Push-Nachricht auf die bad-App, die unseren Mitgliedern ebenfalls exklusiv und kostenlos zur Verfügung steht. Alle weiteren Sonderinfo-Dokumente finden Sie auf unserer Website im Mitgliederservice unter: www.bad-ev.de/Mitglieder-Service. Zweimal im Jahr erscheint das bad-Fachjournal „background“ mit zahlreichen Artikeln zu den aktuellen Themen der Branche.  Zudem werden „Best-Practice“-Beispiele vorgestellt, die als Anregungen für eigene Maßnahmen und Geschäftsideen dienen können.

 

  • Kooperationen: Sie erhalten bei den bad-Kooperationspartnern besonders günstige Konditionen in Autohäusern, bei Softwarefirmen, Dokumentations-System-Herstellern, Einrichtungen der Arbeitssicherheit und des betriebsärztlichen Dienstes sowie bei mobilen Menüdiensten. Ob Personalgewinnung, Fuhrparkerweiterung, Berufsbekleidung oder Energieversorgung – mit ihren Produkten und Dienstleistungen stehen unsere Partner aus unterschiedlichsten Branchen Ihnen hilfreich zur Seite und finden für jedes Mitglied eine individuelle Lösung.