Pressemeldung 01-2020

Neuer Entwurf zum Intensivpflegestärkungsgesetz

Bundeskabinett legt überarbeiteten Entwurf zum Intensivpflegestärkungsgesetz (GKV-IPReG) vor:

Es besteht weiterhin Anpassungs- und Klärungsbedarf am neuen Entwurf des Intensivpflegestärkungsgesetzes

Essen, 20. Februar 2020.

Der Gesetzesentwurf zur Intensivpflege ist beschlossen: Die Bundesregierung hat nach monatelanger Debatte, viel Kritik – auch von Seiten des bad e.V. – an dem ersten Entwurf und einigen Nachbesserungen nun einen Gesetzentwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) beschlossen, um die Intensivpflege schwer kranker Menschen zu reformieren. Die Vorlage von Gesundheitsminister Jens Spahn passierte das Kabinett und soll bis zum Sommer vom Bundestag verabschiedet werden. Ziel des Gesetzes soll eine bessere Versorgung von Intensivpflegepatienten sein.

Das nunmehr geplante GKV-IPReG sieht erfreulicherweise keine unmittelbare Benachteiligung der häuslichen Intensivpflege mehr gegenüber der stationären Versorgung vor. „Wir haben uns als Verband in dem Anhörungsverfahren zum ersten Referentenentwurf dafür eingesetzt, dass Intensivpflegepatienten weiterhin in der eigenen Häuslichkeit betreut werden können und begrüßen nun die Veränderungen,“ so Rechtsanwältin Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V.

Kritisch sieht der bad e.V. an dem zweiten Gesetzentwurf Folgendes: Nur „besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte“ sollen die außerklinische Intensivpflege verordnen können. Was der Wortlaut im Detail meint, muss daher unbedingt noch geklärt und gesetzlich näher präzisiert werden. Zudem haben die Medizinischen Dienste im Auftrag der Krankenkassen im Rahmen einer persönlichen Begutachtung am Leistungsort jährlich insbesondere zu prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden kann, um nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfes die Versorgungsqualität dauerhaft garantieren zu können. Kapp: „Auch hier besteht Klärungsbedarf, nach welchen Richtlinien der MDK prüft, denn es fehlt an einer Definition des Wortes „Versorgungsqualität“.
Ein weiterer Punkt, welcher vom bad e.V. kritisch betrachtet und auch im Zuge des neuerlichen Stellungnahmeverfahrens hinterfragt werden wird, ist die mögliche Versagung der Versorgung in der Häuslichkeit des Versicherten. Denn sowohl in Wohngemeinschaften als auch im eigenen Haushalt sollen eine Versagung der Leistungen sowie eine Verweisung in eine stationäre Einrichtung erfolgen können. Dies gilt dann, wenn der Versicherte oder ein weiterer zur Ausübung des Hausrechts Berechtigter dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) den Zugang zur Wohnung zwecks Überprüfung der Versorgungsqualität verweigern sollte.

 

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen, wurde 1988 gegründet. Heute hat der bad e.V. 11 Geschäftsstellen im gesamten Bundesgebiet, 40 Mitarbeiter, zumeist Juristen, und vertritt die Interessen von rund 1.000 privat geführter Pflegedienste und -einrichtungen. Damit ist er einer der großen Leistungserbringerverbände in der Pflegebranche.

Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Pflegebedürftigen. Der bad e.V. ist in allen wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden.

 

Kontakt

Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigerstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/ 354001
a.kapp@bad-ev.de

Weitere Pressemeldungen, die Sie interessieren könnten

Pressemeldung 015-2026 – 29.04.2026

GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz:
Bundesregierung beschließt sehenden Auges eine Unterfinanzierung für ambulante Pflegedienste!

Der bad e.V. zeigt sich tief besorgt über den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Referentenentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Was als Maßnahme zur Stabilisierung der Beitragssätze gedacht ist, entpuppt sich für die ambulante Pflege …

Pressemeldung 014-2026 – 22.04.2026

bad e.V. zu Plänen der Bundesgesundheitsministerin:
Sparen auf Kosten der Schwächsten – das soll die Idee zur Reform der Pflegeversicherung sein?

Erste Details zu den geplanten Reformmaßnahmen in der Pflege sind durchgesickert. Wir verstehen: Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird das Ministerium …

Pressemeldung 013-2026 – 16.04.2026

Wird die Pflege von der Politik überhaupt noch gesehen?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat gestern, am 15.04.2026, im Gesundheitsausschuss des Bundestages den Entwurf eines Reformpakets zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgestellt. Auch „Pflege“ stand auf der Tagesordnung!

Zum Tagesordnungspunkt „Zukunftspakt Pflege“ blieb …

Pressemeldung 012-2026 – 02.04.2026

„Pflegedienste können nicht im Homeoffice pflegen“ – bad e.V. fordert Spritpreisentlastung über Direktauszahlungsmechanismus

Am 01.04.2026 sind die vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die krisenbedingt gestiegene Tankkosten eindämmen sollen. Insbesondere wurden hierbei Preiserhöhungen an den Tankstellen auf einmal täglich beschränkt.

„Schon …

Nach oben