Vollstationäre Einrichtungen im bad e. V.

Der Fachbereich Vollstationär des bad e. V. ist im August 2001 als vollstationärer Leistungserbringerverband gegründet worden und vertritt heute die Interessen der bad-Mitglieder in vielfältiger Weise.  Die juristischen und pflegewissenschaftlichen Mitarbeiter des vollstationären Fachbereiches stehen den bad-Mitgliedern bei allen Fragen und Problemen im täglichen Betrieb dieser Einrichtungen schnell und unkompliziert zur Seite. Mit dieser Unterstützung kann für fast jedes Problem eine Lösung gefunden werden.

bad-Leistungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen

  • Ihre Interessensvertretung bundesweit: Der bad e. V. ist in allen 16 Bundesländern vertreten. Dort handeln wir unter anderem Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime aus. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften angehört werden. Als Interessenvertretung unserer Mitglieder werden wir auf Länder- und Bundesebene zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Wir vertreten gegenüber Ministerien, Behörden und Kostenträgern in allen wichtigen Gremien und Kommissionen auf Bundes- und Landesebene Ihre Interessen – übrigens auch in zahlreichen informellen Gesprächen mit den politischen Entscheidern. In Landespflegeausschüssen, Pflegesatzkommissionen, Schiedsstellen und im Qualitätsausschuss Pflege entscheiden wir mit bei Themen wie zum Beispiel „MuGs“ nach § 113 SGB XI, Bundesrahmenempfehlungen nach § 132a SGB V, Expertenstandards nach § 113a SGB XI, Rahmen- und Vergütungsverträgen, Personalbemessungsverfahren und Qualitätsrichtlinien.
  • Fachbereich Vollstationär: Der bad e. V. hat mit dem Fachbereich Vollstationär ein Expertengremium speziell für die vollstationäre Pflege geschaffen. Diese Ansprechpartner stehen bad-Mitgliedern jederzeit zur Verfügung, wenn es um die spezifischen Belange von Pflegeheimen geht. Einmal jährlich wird der kostenfreie Fachtag Vollstationär exklusiv für bad-Mitglieder veranstaltet, der die Teilnehmenden mit Vorträgen zu „Dauerbrennern“ wie z. B. Qualitätsmanagement ebenso auf dem Laufenden hält wie über aktuelle Themen wie Tariftreuepflicht und Personalmanagementsysteme. Interessante Gastdozentinnen und -dozenten regen den Informationsaustausch und die Etablierung eines Expertennetzwerkes mit anderen bad-Mitgliedern aus unterschiedlichen Bundesländern an.
  • Pflegesatzverhandlungen für vollstationäre Einrichtungen: Eine auskömmliche Finanzierung ist leider keine Selbstverständlichkeit. Erforderlich und zugleich herausfordernd ist, dass jede vollstationäre Pflegeeinrichtung erstmalig bei der Neueröffnung und in regelmäßigen Abständen die Pflegesätze mit den Kostenträgern – sprich den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern – verhandelt. Von diesen Verhandlungen hängt ab, wieviel Geld die Einrichtungen für ihre Leistungen in Rechnung stellen dürfen. Dies ist neben der kalkulierten und tatsächlichen Auslastung der Einrichtung auch die entscheidende Größe für die finanzielle Situation. Gegenstand der Verhandlungen sind dabei u.a. die Pflegeleistungen, Verpflegung und Unterkunft sowie der Zuschlag für zusätzliche Betreuungskräfte. Bereits diese Aufzählung ist ein Indiz für die Komplexität und Herausforderungen, die im Zusammenhang mit den Pflegesatzverhandlungen einhergehen.
  • Für Existenzgründer von vollstationären Pflegeeinrichtungen: Sie werden bereits während der Gründungsphase von uns unterstützt. Wir beraten Sie und geben Ihnen Hilfestellung in der Planungsphase und im täglichen Betrieb, z. B. bei Fragen der Zulassung (gesetzlicher und vertraglicher Art), der Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten, der Investitionskostenförderung oder zur Wahl der Rechtsform. Unsere erfahrenen Experten helfen Ihnen kostenlos bei unseren persönlichen Beratungsterminen weiter. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Gerne senden wir Ihnen auch unverbindlich unser Existenzgründerpaket für Pflegeeinrichtungen zu.
  • Informationen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen: Tagesaktuell unterrichten wir unsere Mitglieder durch Sonderinfos über wichtige Entwicklungen im Pflegebereich und speziell auch für vollstationäre Einrichtungen. Diese Informationen erhalten Sie per E-Mail und als Push-Nachricht auf die bad-App, die unseren Mitgliedern ebenfalls exklusiv und kostenlos zur Verfügung steht. Alle weiteren Sonderinfos finden Sie auf unserer Website im Mitgliederservice unter: www.bad-ev.de/Mitglieder-Service. Zweimal im Jahr erscheint das bad-Fachjournal „background“ mit zahlreichen Artikeln zu den aktuellen Themen der Branche.  Zudem werden „Best-Practice“-Beispiele vorgestellt, die als Anregungen für eigene Maßnahmen und Geschäftsideen dienen können.
  • Kooperationen: Sie erhalten bei den bad-Kooperationspartnern besonders günstige Konditionen bei Softwarefirmen, Dokumentations-System-Herstellern, Einrichtungen der Arbeitssicherheit und des betriebsärztlichen Dienstes sowie bei mobilen Menüdiensten und Autohäusern. Ob Personalgewinnung, Fuhrparkerweiterung, Berufsbekleidung oder Energieversorgung – mit ihren Produkten und Dienstleistungen stehen unsere Partner aus unterschiedlichsten Branchen Ihnen hilfreich zur Seite und finden für jedes Mitglied eine individuelle Lösung.

bad-Publikationen für vollstationäre Einrichtungen

Der bad e.V. unterstützt Pflegeeinrichtungsträger und ihre Leitungskräfte, indem er sie mit speziell an sie gerichteten Publikationen über alle wichtigen Themen rund um ihre Arbeit informiert. Diese Publikationen behandeln umfassend und praxisnah die jeweiligen Themenbereiche und helfen, Pflegeeinrichtungen erfolgreich zu gründen, zu führen und weiterzuentwickeln.

Die Broschüre „Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für die vollstationäre Pflege“ ist eine wertvolle Hilfestellung und optimale Vorbereitung auf die jährlich stattfindenden Regelprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD). Sie enthält den vollständigen Text der QPR vollstationär, wie sie im März 2019 in Kraft getreten ist und neun für Einrichtungen relevante Anlagen.

Ergänzend zur QPR stationär gibt der bad e. V. seinen Mitgliedern aus dem vollstationären Pflegebereich die Broschüre „Erfassung von Indikatoren anhand der QPR vollstationär“ an die Hand. Im Gegensatz zur bisherigen einseitigen Prüfung durch den MD oder den PKV-Prüfdienst (Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung) gibt es einen Systemwechsel zu einem zweigleisigen Modell: Neben der externen Prüfung der Prüfdienste erfolgt eine kontinuierliche Erhebung von Indikatoren durch die jeweilige Pflegeeinrichtung. Grundlagen hierzu erhalten Sie in dieser Broschüre.

Für Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen und deren Angehörige ist es wichtig, sich einen Überblick über ihre Ansprüche der gesetzlichen Pflegeversicherung zu verschaffen. Die Broschüre „Ratgeber für unsere Bewohner – Ihre Ansprüche im Überblick“ soll über die Pflegeleistungen in vollstationären Einrichtungen differenziert nach den fünf Pflegegraden ebenso informieren wie über den Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote und den einrichtungs-einheitlicher Eigenanteil.

Ebenfalls für Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen gibt der bad e. V. eine Ratgeber-Reihe heraus, die über Pflegethemen und mögliche Risiken informiert. Im praktischen „Kitteltaschenformat“ verfügbar sind die Leitfäden „Ernährung & Flüssigkeitsversorgung“, „Sturzprophylaxe“, „Harninkontinenz“ und „Kontrakturprophylaxe“ und „Schmerzmanagement“.

Pflegesatzverhandlungen und weitere wirtschaftliche Expertise

Neben den hauptamtlichen Mitarbeitern steht Ihnen bei betriebswirtschaftlichen Fragen auf Wunsch ein breites Netzwerk von Experten und Fachleuten zur Seite, mit dem für jede Situation fachübergreifend persönliche Lösungen erarbeitet werden können. Unsere Kooperationspartner unterstützen Sie gerne bei Pflegesatzverhandlungen, Unternehmens- und Immobilienbewertungen, Betriebsübergängen und Unternehmensnachfolgeregelungen, Bedarfs- und Standortanalysen, Fragen des Finanzmanagements und vielem mehr.