TarifNewsletter: Behalten Sie im Blick,
ob sich an Ihrer Tarifwahl etwas verändert!

Durch die Einführung der Tariftreuepflicht Ende 2022 ergeben sich bei Arbeitgebern neue Herausforderungen. Insbesondere ist es oftmals schwer den Überblick darüber zu behalten, ob und wann Tarifwerke bzw. kirchliche Arbeitsrechtsregelungen und Entgelttabellen sich verändern.

Um Ihnen Ihren Arbeitsalltag in Bezug auf diesen Aspekt etwas zu erleichtern, gibt es für bad-Mitglieder die Möglichkeit sich für den TarifNewsletter des bad e.V. zu registrieren.

Sie wählen zwischen den beiden Varianten ANWENDER Regionalübliches Entlohnungsniveaus und ANLEHNER/ANWENDER eines Tarifs. Entscheidend hierfür ist Ihre DCS-Meldung.

Immer wenn sich die Veröffentlichung nach § 82c Abs. 5 SGB XI für Ihre Auswahl ändert, erhalten Sie zukünftig über den TarifNewsletter eine Information und können dann anhand der Änderungshistorie auf einen Blick sehen, ob Ihr Bundesland und Ihre Tarifwahl betroffen sind. Es handelt sich um einen bundesweiten Newsletter ohne Differenzierung, welcher Tarif bzw. kirchliche Arbeitsrechtsregelung tatsächlich genutzt wird.

Dieser Service steht nur bad-Mitgliedern zur Verfügung. Ohne Angabe der bad-Mitgliedsnummer im Rahmen der Registrierung, ist eine Aufnahme in den TarifNewsletter-Verteiler leider nicht möglich.

Nutzen Sie dieses kostenfreie neue Serviceangebot des bad e.V. und melden sich über die Buttons jetzt direkt an!

Anlehner oder
Anwender eines
Tarifwerkes

Anwender des
regionalüblichen
Entlohnungsniveaus