Erfahrungen mit der neuen QPR ab 01.07.2026
Die aktuellen Entwicklungen auf dem Pflegesektor stellen alle Beteiligten permanent vor große Herausforderungen. So tritt ab dem 01.07.26 die „neue“ QPR ambulant für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste in Kraft. Um Ihnen auch hier Rechtssicherheit zu bieten, stellen wir unseren zweiten Qualitätszirkel 2026 deshalb voll und ganz in den Fokus der zum 01.07.2026 verbundenen Änderungen und behandeln schwerpunktmäßig die folgenden Teilbereiche der „neuen“ QPR ambulant:
- Welche bisherigen Fragen zur Struktur- und Prozessqualität aus der QPR „alt“ spielen auch in der ab 01.07.2026 geltenden „neuen“ QPR ambulant eine Rolle und welche Fragen sind ersatzlos entfallen?
- Was gilt es bei der Stichprobe im ambulanten, nicht spezialisierten Sektor zu beachten und wie bereiten Sie sich effizient und rechtssicher darauf vor
- Was ändert sich im Rahmen der Abrechnungsprüfung ab dem 01.07.2026?
- Welche Anforderungen verbergen sich für die Dienste hinter dem Qualitätsbereich 1 (Aufnahme-management, Erfassung von und Reaktion auf Risiken und Gefahren, Erfassung von und Reaktion auf Anzeichen einer Desstabilisierung der Versorgungssituation) und was gilt es bei der Umsetzung zu beachten?
- Haben Sie schon Erfahrungen aus der Prüfung nach der neuen QPR ab 01.07.2026? Dann kommen Sie in den Austausch mit uns!
Veranstaltungsort
Hotel Restaurant Langwieder See
Kreuzkapellenstraße 89
81249 München
Dozent
Lukas Krause, Rechtsanwalt
Referent Bayern und Baden-Württemberg
Beitrag
Mitglieder
94,00 € pro Person
Regulär
114,00 € pro Person
Unser Termin
24.11.2026, 14.00 – 17.00 Uhr
Zur Anmeldung





