Zum 01.01.2026 tritt der kassenübergreifende HKP-Rahmenvertrag gemäß § 132 a SGB V für Baden-Württemberg in Kraft. Dieser einheitliche Vertrag zu den Leitungen der Häuslichen Krankenpflege gemäß § 37 SGB V ersetzt für alle ambulanten Pflegedienste die bisher mit den jeweiligen Krankenkassen abgeschlossenen Rahmenverträge in Baden-Württemberg.
Die Inhalte des neuen Vertrages werden somit ab dem 1. Januar 2026 für alle beigetretenen Pflegedienste sowie für „Neuzulassungen“ verbindlich sein. Um Sie mit den neuen Inhalten vertraut zu machen, bietet der bad e.V. für die Pflegedienste in Baden-Württemberg Informationsveranstaltungen zu den Inhalten und Änderungen des neuen, kassenübergreifenden Rahmenvertrag gemäß § 132 a SGB V an.
Themen der dreistündigen Online-Veranstaltung werden insbesondere die ab 01.01.2026 geltenden Regelungen bzw. Neuerungen zu folgenden Punkten sein:
- „Vertragslage, Vertragspartner und Bestandschutzregelungen
- Das Beitrittsverfahren
- Personelle und organisatorische Mindestvoraussetzungen
- Fortbildungsinhalte und -pflichten
- Verordnungsmanagement und Genehmigungsverfahren
- Vermittlungsverbot/Leiharbeit/ Kooperationen
- Zusammenarbeit des Leistungserbringers, dem Vertragsarzt und dem Krankenhaus
- Mitteilungspflichten
- Vertragsverstöße und Sanktionsmöglichkeiten
Beitrag
Mitglieder
24,00 € pro Person
Regulär
54,00 € pro Person
Unsere Termine
05.03.2026, 14.00 – 16.00 Uhr
Anmeldung





