Die geplanten Beschränkungen der Erstattungen des Pflegerettungsschirms zwingen stationäre Einrichtungen in die Knie!

Essen, 03. März 2021. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf zum EpiLage-Fortgeltungsgesetz sollen die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendigen Regelungen in einer Pandemielage über den 31. März 2021 hinaus gelten. Jedoch enthält der vorliegende Gesetzentwurf nicht nur eine Verlängerung der Regelungen des Pflegerettungsschirms, sondern auch erhebliche Beschränkungen in Bezug auf das Kostenerstattungsverfahren.

„Der Pflegerettungsschirm war und ist notwendig, um die pandemiebedingten Mindereinnahmen für Pflegeeinrichtungen abzufedern. Gerade in der Pflege wird in der Corona-Krise Außergewöhnliches geleistet, so dass es nicht verhältnismäßig ist, dass die Einrichtungen aufgrund von staatlichen Regelungen Mindereinnahmen haben, die existenzgefährdend werden“, erklärt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V..

Nun soll das bisher funktionierende Kostenerstattungsverfahren angepasst und vor allem beschränkt werden. Diese geplanten Änderungen bedeuten für Pflegeeinrichtungen, dass coronabedingte Mindereinnahmen nur noch kostenerstattungsfähig sind, wenn sie unmittelbar auf die Umsetzung behördlicher Auflagen oder landesrechtlicher Regelungen zur Eindämmung der Pandemie zurückzuführen sind. Dafür ist bereits im Erstattungsverfahren eine rechtsverbindliche Erklärung erforderlich.

„Wir sind mit umfangreichen Eindämmungsmaßnahmen in Vorleistung gegangen und werden nun von der Politik im Stich gelassen. Gerade zum jetzigen Zeitpunkt wird aber eine Kompensation der Minderbelegung benötigt“, weiß Andreas Kern, Inhaber von Pflegeeinrichtungen und 1. Bundesvorstand des bad e. V.. Hierfür gibt es zahlreiche Gründe: Aufgrund der Berichterstattung der Medien, die die rasend schnelle Ausbreitung des Coronavirus in stationären Einrichtungen fokussiert, meiden viele Menschen die Pflegeeinrichtungen, so dass Neuzugänge die Ausnahme sind. Auch durch die viel zu lockeren Besuchsregelungen über Weihnachten 2020, die Corona-Toten sowie die für den Monat Januar typisch hohen Sterbefallzahlen ist es zu einem sehr starken Rückgang bei der Belegung der Pflegeplätze gekommen.

„Mitgliedseinrichtungen melden aktuell Belegungsrückgänge von 20 bis 40 Prozent. Ohne die Pandemie ist ein solcher Ausfall nur die absolute Ausnahme“, berichtet Britta Afflerbach, die stationäre Fachbereichsleiterin des bad e. V. „Die ausfallende Belegung wird wohl nicht vor Ende 2021 aufzuholen sein und ausgeglichen werden können. Andernfalls drohen im günstigen Fall Kurzarbeit oder sogar betriebsbedingte Kündigungen. Und einmal verlorenes Personal kann nur sehr schwer oder vielleicht auch gar nicht zurückgewonnen werden.“

Der Bundesgesetzgeber geht in seiner Begründung des Gesetzesentwurfs davon aus, dass die Umsetzung der Coronavirus-Testverordnung und der Impfstrategie bereits ab dem Frühjahr 2021 zu einer sukzessiven Verbesserung der Leistungserbringung für zugelassene Pflegeeinrichtungen führen werden. Afflerbach widerspricht hier: „Das ist zu kurzfristig gedacht. Ausgerechnet in der aktuellen Phase die Erstattungsfähigkeit von Mindereinnahmen zu erschweren, zwingt gerade stationäre Einrichtungen in die Knie. Der Gesetzgeber verkennt, dass der Fortbestand der Pflegeeinrichtungen auch über die Pandemie hinaus gesichert werden muss. Schließlich gibt es bereits jetzt zu wenig Pflegeplätze in Deutschland.“

Sofern der Gesetzgeber mit seinen geplanten Änderungen darauf anspielt, den Missbrauch staatlichen Gelder zu verhindern, weist der bad e. V. mit Nachdruck auf die strafrechtlichen Möglichkeiten in diesem Zusammenhang hin. „Die Pflegebranche erneut unter einen Generalverdacht zu stellen und die Regelungen aus diesem Grund anzupassen, ist das falsche Signal“, betont Afflerbach abschließend.

Kontakt
Bundesverband Ambulanter Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Zweigertstr. 50
45133 Essen
Tel. 0201.354001
E-Mail. a.kapp@bad-ev.de

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit rund 1000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Pflegebedürftigen. Der bad e. V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime.
Der bad e.V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.

Mit freundlichen Grüßen
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V.

Andrea Kapp, RA’in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)