bad e. V. kritisiert Pläne zur Einführung einer gesetzlich angeordneten Tarifvertragspflicht in der Pflege

Essen, 19. Mai 2021. Nachdem es kürzlich gescheitert ist, einen Tarifvertrag in der Pflege für allgemeinverbindlich zu erklären, wird nun in Änderungsanträgen von CDU/ CSU und SPD zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) angestrebt, zukünftig den Fortbestand von Versorgungsverträgen nach dem SGB XI unter den Vorbehalt von Tarifverträgen bzw. Tariflöhnen zu stellen. Dies ist aus Sicht des bad e. V. untragbar und droht die Infrastruktur der Pflegeeinrichtungen in Deutschland nachhaltig zu gefährden.

Der bad e. V. unterstützt ausdrücklich das Bestreben, die Pflegeberufe attraktiver zu gestalten und dies auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Aus diesem Grund hat der bad e. V. auch die Anhebung der Pflege-Mindestlöhne stets befürwortet. „Eine Tarifvertragspflicht durch die Hintertür ist hingegen unnötig, potentiell gefährlich und rechtlich fragwürdig“, meint Andrea Kapp, Rechtsanwältin und Bundesgeschäftsführerin des bad e. V..

Übertarifliche Konditionen und deutlich steigende Löhne schon jetzt

„Wir wissen aus Erhebungen unter unseren Mitgliedern in der privaten Pflege, dass der vielzitierte Pflegenotstand zu einem Wettbewerb um Mitarbeiter führt und deshalb viele private Einrichtungen ihren Pflegekräften Gehälter auf Tarif-Niveau zahlen oder ihren Mitarbeiter/innen sogar übertarifliche Konditionen bieten. Mit Voranschreiten des Pflegekräftemangels wird diese Entwicklung sich – auch ohne gesetzliche Vorgabe – weiter fortsetzen“, betont Andreas Kern, 1. Vorsitzender des bad e. V..

Dies bestätigen bereits die Erhebungen des Statistischen Bundesamts: In der Auswertung der Gehaltsentwicklung von Pflegelöhnen mit Datum vom 11. Mai 2021 stellte dieses fest, dass das Lohnniveau bei Pflegefachkräften in den letzten zehn Jahren um rund ein Drittel gestiegen ist und damit deutlich über den Steigerungen in der Gesamtwirtschaft liegt. Das zeigt, dass eine tarifvertragliche Regelung im Grunde nicht benötigt wird.

„Sofern der Gesetzgeber dieser Entwicklung misstraut, kann dem im Rahmen der Anhebung von Pflege-Mindestlöhnen effektiv und rechtssicher Rechnung getragen werden“, so Kern weiter.

Eingriff in Tarifautonomie und laufende Verträge sachlich und rechtlich bedenklich

„Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht in der Vergangenheit festgestellt, dass an das Versagen und Aufkündigen von Versorgungsverträgen hohe rechtliche Anforderungen zu stellen sind, da dies einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen aus Artikel 12 des Grundgesetzes darstellt. Gleichzeitig stellt eine rechtliche Verpflichtung zu tariflichen Regelungen auch den Grundsatz der Tarifautonomie grundsätzlich in Frage“, findet Kapp.

„Bedenklich in diesem Zusammenhang ist aber insbesondere auch, dass in bestehende Verträge eingegriffen wird, nicht nur in die Versorgungsverträge und Arbeitsverhältnisse, sondern auch in die laufenden SGB XI – Vergütungsvereinbarungen, die zum Teil eine Laufzeit bis Ende 2022 haben, ohne dass hierbei die nun vorgesehenen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingen berücksichtigt werden konnten. Die Unwirtschaftlichkeit von ordentlich wirtschaftenden Pflegeeinrichtungen in der 2. Jahreshälfte 2022 wäre folglich vorprogrammiert, wenn die Änderungsanträge zum GVWG durchkommen würden.“

Zumindest bestehende Versorgungsverträge muss der Gesetzgeber nach Auffassung des bad e. V. deshalb von der vorgesehenen Regelung ausnehmen.

Ungeklärte Refinanzierung – das Pferd wird von hinten aufgezäumt!

„Falls der Änderungsantrag zur Neuregelung des § 72 SGB XI Erfolg hätte, würde dies bei einem Teil der Pflegeeinrichtungen zu erheblichen Mehrkosten führen, ohne dass eine Refinanzierung sichergestellt wäre“, mahnt Kern. „Um den wirtschaftlichen Fortbestand dieser Einrichtungen nicht zu gefährden, muss vor dieser Kostensteigerung eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt werden. Stattdessen sollen Pflegeeinrichtungen gezwungen werden, einer unsicheren Finanzierung hinterher zu laufen, obwohl die gesetzlichen Pflegekassen ihren Widerstand gegen entsprechende Forderungen bereits teilweise angekündigt haben und somit in langwierigen Schiedsverfahren entschieden werden muss, ob und in welchem Maße eine Refinanzierung erfolgt. Bereits aktuell machen Pflegeeinrichtungen und Leistungserbringerverbände in der Praxis leider die Erfahrung, dass dies nicht immer gelingt und selbst wenn es gelingt, kommen die Schiedsentscheidungen regelmäßig viel zu spät.“

Wenn der Gesetzgeber rechtliche Rahmenbedingungen einführt, die erhebliche Kostensteigerungen mit sich bringen, muss er – aus Sicht des bad e. V. – die Möglichkeit schaffen, die Refinanzierung der Kosten sicherzustellen, bevor sie den Pflegeeinrichtungen entstehen.

Keine Benachteiligung der ambulanten Pflege, Entlastung aller Versicherten regeln

Während die geplanten Regelungen stationäre Einrichtungen bereits wirtschaftlich hart treffen würden, ist hier zumindest eine Deckelung der Eigenanteile der Bewohner/innen vorgesehen. „Das wäre nicht ausreichend, da sich die Deckelung nur auf den Pflegeanteil der Kosten erstrecken soll und die Versicherten die Hauptlast der Kostensteigerungen immer noch selber tragen müssten.“

„Noch schlimmer würden die Regelungen jedoch die ambulanten Pflegeeinrichtungen treffen: Hier sieht der Entwurf bislang keinerlei Entlastung vor, so dass die Kostenerhöhungen, neben Vergütungserhöhungen zuletzt insbesondere auch die Refinanzierung der generalistischen Pflegeausbildung, regelmäßig von den Pflegebedürftigen als Eigenanteil getragen werden müssten. Ambulante Pflege droht somit für viele nicht mehr bezahlbar zu sein, weshalb ein Verzicht auf gebotene Pflegeleistungen aus finanziellen Gründen droht. Wir gehen davon aus, dass dies nicht im Sinne des Gesetzgebers sein kann“, gibt Kapp zu bedenken.

Der bad e. V. fordert deshalb, die Finanzierung der Pflege und die Entlastung der Pflegebedürftigen – auch im ambulanten Bereich – effektiv gesetzlich zu regeln, bevor man die finanziellen Belastungen verbindlich einführt.

Freiwillige Tarifanlehnung – bad-Publikationen helfen hierbei

Schon heute gibt es viele private Träger von Pflegeeinrichtungen, die sich dafür interessieren, selbstbestimmt tarifvertragliche oder tarifähnliche Regelungen in ihrem Betrieb einzuführen.

Der bad e. V. unterstützt diese Mitglieder u.a. mit zwei neuen Publikationen:

Eine bad-Broschüre zum Thema „Tarifvertrag und Mindeststandards in der privaten Pflege“ wurde umfassend überarbeitet und erscheint nun bereits in der 2. Auflage. Sie umfasst:

  • die aktuell gültigen Vorgaben der 4. PflegeArbbV, sortiert nach den Geltungsbereichen,
  • eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Selbstbewertung der in einer Einrichtung derzeit vereinbarten Arbeitsverhältnisse – diese Bewertung erlaubt einen Vergleich mit den gesetzlichen Bestimmungen,
  • einen Vergleich der gültigen Tarifbestimmungen des Öffentlichen Dienstes und der Vergütungsvereinbarungen mehrerer Verbände,
  • eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag.

Außerdem wurde vom bad e. V. ein neues Merkblatt zum Thema „Wie bekomme ich einen Tarifvertrag?“ entwickelt.

„Dieses Merkblatt soll unseren Mitgliedern dabei helfen, vorhandene Unsicherheiten auszuräumen. Wir zeigen auf, wie Inhaber von Pflegeeinrichtungen eine Anlehnung an einen Tarifvertrag in ihrem Unternehmen einführen können und welche unterschiedlichen Varianten es bei der Einführung tariflicher Regelungen gibt. Nur wer seine Möglichkeiten kennt, kann auch im Sinne seiner Mitarbeiter/innen und seines Unternehmens rechtssicher handeln. Der Umstand, dies freiwillig zu entscheiden, ist und bleibt uns aber wichtig“, betont Kapp.“

Kontakt
Bundesverband Ambulanter Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Zweigertstr. 50
45133 Essen
Tel: 0201.354001
E-Mail: a.kapp@bad-ev.de

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar. Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Pflegebedürftigen. Der bad e.V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime. Der bad e.V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen

Mit freundlichen Grüßen
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V.

Andrea Kapp, RA’in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)