Bevorstehende Pflegereform gefährdet die ambulante Pflege
Essen, 1. Juni 2021. CDU/ CSU und SPD planen über Änderungsanträge zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) die verbindliche Einführung von Tariflöhnen in allen Pflegeeinrichtungen. Während die hierdurch absehbaren Kostensteigerungen, die auf die Versicherten zukommen, in der stationären Pflege durch eine gesetzliche Regelung abgefedert werden sollen, ist dies für die ambulante Pflege nicht vorgesehen. Leidtragende wären die Versicherten – und der Grundsatz „ambulant vor stationär.“
Weniger Pflege oder mehr Armut?
„Wenn die Regierungskoalition ihr Gesetzesvorhaben in der geplanten Weise umsetzt, dann können sich viele Versicherte die ambulanten Pflegeleistungen nicht mehr leisten, die sie derzeit erhalten. Dies gilt zumindest dann, wenn es den Pflegediensten – wie vorgesehen und wirtschaftlich erforderlich – gelingt, ihre gesetzlich veranlassten Personalkostensteigerungen auf ihre Preise umzulegen“, stellt Andreas Kern, Vorsitzender des bad e. V., fest.
„Die Folge wäre klar: Entweder nehmen Pflegebedürftige zukünftig in noch geringerem Maße als bisher die für sie individuell erforderlichen ambulanten Pflegeleistungen in Anspruch oder sie kommen zunehmend aus eigener Tasche für die ambulante Pflege auf, die die Pflegeversicherung bislang übernommen hat. Letzteres wird sich aber nicht jeder leisten können. Ambulante Pflege droht also in zunehmendem Maße ein Faktor für Verarmung zu werden. Und es droht, dass Pflegedienste immer seltener die Pflege leisten können, die gebraucht wird und für die sie da sind“, so Kern weiter.
Gesetzliche Benachteiligung der ambulanten Versorgung?
„Der Gesetzesentwurf zeigt mit Blick auf die vorgesehenen Regelungen für stationäre Pflege, dass ein Handlungsbedarf zur Entlastung der Versicherten angesichts gesetzlich angeordneter Kostensteigerungen dringend notwendig ist“, erkennt Andrea Kapp, Rechtsanwältin und Bundesgeschäftsführerin des bad e.V., an. „Warum die bisherigen Entwürfe jedoch ausschließlich und ausgerechnet in der ambulanten Pflege vorsehen, dass die Versicherten die Kosten in Gänze und ungebremst selbst zu tragen haben, ist nicht nachvollziehbar. Wenn in der politischen Diskussion Entlastung beteuert wurde, war die ambulante Pflege scheinbar nicht gemeint. Das ist sachlich nicht gerechtfertigt und mit dem Vorrang der häuslichen Pflege gemäß § 3 SGB XI aus unserer Sicht unvereinbar.“
Der bad e. V. fordert deshalb, die Finanzierung der Pflege und die Entlastung der Pflegebedürftigen – auch im ambulanten Bereich – effektiv gesetzlich zu regeln, bevor man die finanziellen Belastungen verbindlich einführt. Eine deutliche, außerordentliche Erhöhung der Pflege-Sachleistungsbeträge ist hier aus Sicht des Verbands kurzfristig geboten.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201.354001
E-Mail: a.kapp@bad-ev.de
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und ist damit einer der großen Leistungserbringer-Verbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung. Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Pflegebedürftigen. Der bad e. V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime. Der bad e. V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V.
Andrea Kapp, RA’in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
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