bad e.V. fordert volle Anwendbarkeit des „Energie-Rettungsschirms“ auf ambulante Pflegedienste

Essen, 28.11.2022 Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. begrüßt ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung, einen Ausgleich für die stark angestiegenen Energiekosten in Pflegeeinrichtungen zu schaffen, der weder die Versicherten noch die Pflegeeinrichtungen über Gebühr belastet.

Unverständlich ist aber, dass sich dieser „Energie-Rettungsschirm“ auf voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen beschränken soll. Aus unserer Sicht ist es unerlässlich, für alle Leistungserbringer der gesetzlichen Pflegeversicherung eine entsprechende Entlastungsmöglichkeit zu schaffen. Andernfalls setzen sich die im Rahmen der voll- und teilstationären Pflegesatzverhandlungen festgestellten Umsetzungsprobleme ungehindert in den ambulanten Pflegevergütungsverhandlungen fort.

So wird eine vollständige Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten, insbesondere der Kraftstoffkosten, in den ambulanten Pflegevergütungen dazu führen, dass die Kosten vollumfänglich von den ambulant versorgten Pflegebedürftigen zu tragen wären. Pflegekunden in der ambulanten Versorgung würden somit im Ergebnis von der Pflegeversicherung immer weniger Pflegeleistungen finanziert werden, was die Gefahr von wirtschaftlich bedingter Unterversorgung steigern würde.

Zur Erinnerung: „Die Härtefallregelungen sollen insbesondere auch für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen, um sie bei den gestiegenen Energiekosten zu unterstützen“ – so stand es im Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 02.11.2022. „Wenn jetzt das für die Pflege zuständige Bundesministerium für Gesundheit erklärt, dass die geplanten Finanzhilfen nur voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen zugutekommen, dann stellen sich die Fragen: Sind ambulante Pflegedienste für die Politik keine Pflegeeinrichtungen mehr? Oder stellt der nunmehr geplante Ausschluss ambulanter Pflegeeinrichtungen vom Energie-Rettungsschirm einen Verstoß gegen den Beschluss der Bund-Länder-Konferenz dar?“ so Andreas Kern, Bundesvorsitzender des bad e. V. und Betreiber mehrerer Pflegeeinrichtungen.

Angesichts der immens gestiegenen finanziellen Belastungen, die sich für stationäre und ambulante Pflegedienste in diesem Jahr gleichermaßen ergeben haben und weiterhin ergeben werden, stellt die geplante Lösung eine erneute und im Ergebnis nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung zwischen stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, aber auch zwischen stationär und ambulant versorgten Personen dar.

Finanziell belastet sind stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen in gleichem Maße insbesondere auch durch das Auslaufen des „Pflege-Rettungsschirms“ zum 30.06.2023, obwohl Mehrkosten durch die Corona-Pandemie nach wie vor fortbestehen. Ferner finanziell belastet sind alle Pflegeeinrichtungen durch die Einführung der Tariftreuepflicht am 01.09.2022, die um bis zu 30 Prozent gestiegene Personalkosten verursacht hat, die vielfach von den Pflegekassen noch nicht bzw. nicht vollständig refinanziert werden.
Vor diesem Hintergrund ist ein Aussparen ambulanter Pflegeeinrichtungen von wirtschaftlichen Entlastungen besonders prekär.

Auch ist sachlich nicht gerechtfertigt, ambulant versorgte Versicherte erneut einseitig zur Kostentragung heranzuziehen, ohne sie – wie die Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen und Gäste in Tagespflegeeinrichtungen – zu entlasten.

Der bad e.V. fordert deshalb, den Energie-Rettungsschirm – wie vom Bund-Länder-Beschluss ursprünglich angekündigt – auf alle Pflegeeinrichtungen zu erstrecken.

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar. Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Pflegebedürftigen. Der bad e. V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime. Der bad e. V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.

Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001