Auskunftsrecht zum Impfstatus von Pflegekräften beschlossen – bad e. V. sieht Vorteile für alle Beteiligten

Essen, 09. September 2021. Der Bundestag hat am 07.09.2021 beschlossen, dass Arbeitgeber von Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen Auskunft zum Impfstatus verlangen dürfen.

„Damit hat der Bundesgesetzgeber die gesetzliche Grundlage geschaffen für das, was sich in der Praxis bereits vielfach als ‚graue Varianten‘ einer Auskunftspflicht durchgesetzt hat – einschlägige Betriebsvereinbarungen, der Einsatz der Luca-App in Unternehmen, die Maskenpflicht für Ungeimpfte am Arbeitsplatz stellen bereits verdeckte Abfragen zum Impfstatus dar, die im juristischen Sinne fragwürdig waren“, erklärt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e. V.

Der bad e. V. begrüßt die rechtliche Basis für eine Auskunftspflicht zum Impfstatus. Wenn es um den Schutz vulnerabler Menschengruppen geht, hat der Schutz personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 DSGVO zumindest dann zurückzustehen, solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite erklärt ist, und insoweit nicht die Schutzwürdigkeit aller personenbezogenen Daten hierdurch betroffen ist, sondern die Ausnahmeregelung eng umrissen ist. Dies ist hier der Fall.

„Wir teilen deshalb die Bedenken nicht, dass nun ein Aufweichen der Bestimmungen der DSGVO zu befürchten ist“, so Andreas Kern, Inhaber von Pflegeeinrichtungen und Bundesvorsitzender des bad e. V. „Angesichts der bisherigen Erfahrungen mit der Pandemie und der von Epidemiologen und Virologen prognostizierten Gefahr der vierten Welle, die von der Delta-Variante des Coronavirus bereits in Gang gesetzt wurde, halten wir es für vertretbar, die Menschen in unseren Pflegeheimen auf diese Weise zu schützen. Wir teilen auch die Bedenken nicht, dass die Regelung zu massenhaften arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen führen wird. Unsere Pflegekräfte sind zudem verantwortungsbewusst genug zu erkennen, dass der Schutz der ihnen anvertrauten pflegebedürftigen Menschen, die durch das Coronavirus sehr gefährdet sind, Vorrang haben muss. Hinzu kommt aus unserer Sicht auch, dass wir den Schutz aller ungeimpften Mitarbeitenden gewährleisten müssen und wollen.“

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1 000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Pflegebedürftigen. Der bad e. V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime.
Der bad e. V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.

Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/ 354001
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