bad e. V. fordert die flächendeckende Aussetzung von Regel-Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen

Essen, 15.12.2021. Die Corona-Pandemie dauert an, und die Infektionszahlen sind aktuell auf einem Rekordniveau. Trotz dieser Situation und den gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen insbesondere die vulnerablen Personengruppen vor einer Infektion zu schützen, beweisen erst einzelne Bundesländer ein gesundes Augenmaß und setzen die Regel-Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen zeitweise aus.

„Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen sind ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung“, sagt Andrea Kapp, Rechtsanwältin und Bundesgeschäftsführerin des bad e. V. „In so herausfordernden Zeiten wie diesen sind aber Anpassungen bestehender Regelungen erforderlich. Unserer Erfahrung nach entsteht in den Einrichtungen mangels Regelprüfungen kein Qualitätsverlust, zumal die Durchführung von Anlassprüfungen auch weiterhin richtig und wichtig ist. Das bestätigt auch das letzte Jahr, in dem Regelprüfungen aufgrund des Pandemiegeschehens zeitweise bundesweit ausgesetzt wurden.“

Andreas Kern, Bundesvorsitzender des bad e.V. und Inhaber mehrerer Pflegeeinrichtungen, bestätigt dies: „Die Einrichtungen sind auch ohne die Überprüfung der Prüfdienste verpflichtet ein Qualitätsmanagement zu betreiben. Und ehrlich gesagt, zeigt sich insbesondere in dieser Zeit, wie wichtig ein gut funktionierendes Qualitätsmanagement ist. Interne Qualitätssicherung findet durch die Unternehmen daher weiterhin statt. Aktuell flächendeckend auf Regelprüfungen zu verzichten, bestärke auch den Ansatz „social distancing“ der Politik. Im Übrigen zeigt sich, dass auch die betroffenen Patienten, Mitarbeiter und auch Arbeitgeber Angst verspüren, sich im Rahmen von Prüfungen anzustecken. Dass diese Ängste begründet sind und deswegen ernst genommen werden müssen, machen die aktuellen Infektionszahlen eindrücklich deutlich.“

„Wir halten eine bundesweit einheitliche Regelung der Aussetzung von Regelprüfungen für sinnhaft. Der Gewinn durch solche Prüfungen ist in Bezug auf die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verhältnismäßig. Sollte die Bundesebene sich hierzu nicht durchringen können, appellieren wir dringend an die Bundesländer, aktiv zu werden. Einzelne Prüfdienste gehen hier bereits mit gutem Beispiel voran und setzen die Prüfungen aktuell aus. Da der Gesetzgeber eine jährliche Prüfpflicht vorsieht, können die Prüfungen auch ohne Weiteres in Jahreszeiten nachgeholt werden, in denen die Infektionszahlen traditionell geringer sind“, so Kapp.

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Pflegebedürftigen. Der bad e.V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime.
Der bad e.V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.

Kontakt

Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigerstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/ 354001
a.kapp@bad-ev.de