bad e.V.: Gesetzentwurf zum Ausgleich finanzieller Belastungen

PRESSEMELDUNG 03/2020
Nunmehr hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen vorgelegt. Die gesamte Pflegebranche hat dieses „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ mit Spannung erwartet, da nur mit einem effektiven Gesetz im Ernstfall eine flächendeckende Versorgung der Pflegebedürftigen aber auch flächendeckende Schließungen von Pflegeeinrichtungen und somit ein Wegbrechen der pflegerischen Infrastruktur in Deutschland verhindert werden kann.

Der Gesetzesentwurf sieht effektive Maßnahmen zum Schutz der Pflegeinrichtungen vor und ist ein wichtiges Signal an die gesamte Pflegebranche. Jetzt sind eine schnelle Umsetzung und eine unbürokratische Handhabung erforderlich.

Essen, 24. März 2020

Bereits in der vergangenen Woche hatte der bad e.V. die Forderung aufgestellt, finanzielle Mittel der Kranken- und Pflegeversicherung einzusetzen, um die pflegerische Versorgungstruktur im gesamten Bundesgebiet zu sichern. Der nunmehr von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgelegte Entwurf des „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes“ folgt dieser Forderung und soll es Pflegeeinrichtungen ermöglichen, im Bedarfsfall Sonderabsprachen mit den Pflege- und Krankenkassen zu treffen, um die Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Zudem sollen außerordentliche Aufwendungen und Mindereinnahmen, die den Einrichtungen infolge des Coronavirus entstehen, direkt gegenüber den Pflegekassen geltend gemacht werden können. „Wir begrüßen das schnelle und entschlossene Handeln der Politik. Der nun vorgelegte Gesetzesentwurf ist ein wichtiges Signal an alle Träger und Inhaber von Pflegeeinrichtungen, dass die wirtschaftlichen Gefahren und Existenzängste, die natürlich auch in der Pflegebranche allgegenwärtig sind, ernstgenommen werden“, merkt Andreas Kern, Bundesvorsitzender der bad e.V. und Inhaber von vier Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen, an. „Nun komme es darauf an, das Gesetz schnell zu beschließen und eine unbürokratische Handhabung zu gewährleisten“, mahnt Kern.

Der bad e.V. fordert nunmehr, schnellstmöglich die Gespräche zwischen dem Spitzenverband der Pflegekassen und den Leistungserbringerverbänden aufzunehmen, um Detailfragen der Antragsstellung und Umsetzung zu besprechen. „Weiterhin stehen wir als Partner der Selbstverwaltung bereit, schnellstmöglich effektive Strukturen zu vereinbaren, um die pflegerische Versorgung aber auch die pflegerische Infrastruktur im gesamten Bundesgebiet zu sichern“, appelliert Kern an Politik und Kostenträger.

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit rund 1000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.

Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Pflegebedürftigen. Der bad e.V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime.

Der bad e.V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.

Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigerstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/ 354001
a.kapp@bad-ev.de