Pflegenotstand:

„Spurwechsel“ vom Asyl- in ein „Arbeitsmigrationsverfahren“?

bad e.V. fordert gesetzliche Grundlagen, um „Glücksfälle“ für die Pflege nicht in jedem Fall abschieben zu müssen!

Essen, 01. August 2018. In den letzten Tagen hat es eine Reihe von Medienberichten gegeben, wonach Flüchtlinge aus Deutschland abgeschoben wurden oder werden sollen, die hier eine Ausbildung zur Pflegekraft begonnen haben bzw. in Aussicht hatten.

Jüngstes Beispiel war Rolanda Lamnica aus Albanien, die seit knapp drei Jahren in Deutschland lebt und eine pflegerische Ausbildung beim Caritas-Verband Düsseldorf begonnen hatte. Nachdem ihr Asylantrag kürzlich abschlägig beschieden wurde, musste ihr Ausbildungsbetrieb den Vertrag kündigen und die junge Frau kann nunmehr jederzeit abgeschoben werden. Angesichts solcher Fälle sowie eines fachkräftemangelbedingten Pflegenotstands in Deutschland ist eine hitzige Diskussion darüber entbrannt, ob die derzeitige Praxis gesundheits- und arbeitsmarktpolitisch zu verantworten sei. Der bad e.V. mahnt in dieser Diskussion Mäßigung und Sachlichkeit an, vertritt inhaltlich jedoch einen klaren Standpunkt.

„Der bad e.V. fordert schon seit Längerem ein neues Einwanderungsgesetz, welches die Ausbildungs- und Arbeitsmigration im Bereich der Pflege verbessert, erleichtert und beschleunigt“, erklärt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V. „Im Rahmen eines solchen Gesetzes müsste auch die Frage eines möglichen „Spurwechsels“ angedacht werden. Dieser „Spurwechsel“ würde bedeuten, dass ein Mensch, der als Asylbewerber nach Deutschland kommt, im Falle eines Scheiterns seines Asylantrags unmittelbar in ein „Arbeitsmigrationsverfahren“ für Berufe mit Fachkräftemangel wechseln kann – eine Möglichkeit, die derzeit gesetzlich schlicht und einfach nicht vorgesehen ist.“

Hintergrund der Initiative des bad e.V.: „Wir haben großes Verständnis für die betroffenen Auszubildenden und die Ausbildungsbetriebe, die Probleme haben, zu verstehen, warum man ihnen potenzielle und geeignete Kräfte entzieht, die sie dringend benötigen“, beteuert Andrea Kapp. „Der Fairness halber muss man aber auch sagen, dass die mit Abschiebung beauftragten Behörden vom Gesetz her derzeit einfach nicht den Spielraum eingeräumt bekommen, den sich die Betroffenen wünschen würden.

Wenn diesen Behörden im Einzelfall die Hände gebunden sind, können sie zu Entscheidungen gezwungen sein, die als gesundheits- und arbeitsmarktpolitisch fragwürdig angesehen werden können.“

Andreas Kern, Bundesvorsitzender des bad e.V., bringt es auf den Punkt: „Wer die Abschiebung von Pflegekräften kritisiert, sollte diese Maßnahme nicht vorrangig den ausführenden Behörden anlasten, sondern den rechtlichen Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber bislang vorgibt. Will man am Status quo etwas verändern, dann bedarf es einer Gesetzesänderung.“

Zusammenfassend fordert der bad e.V., die gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, es den Behörden zu ermöglichen, bei jenen abgelehnten Asylbewerbern von einer Abschiebung abzusehen, wenn diese die qualitativen Anforderungen erfüllen, um dem Fachkräftemangel – insbesondere in der Pflege – zu begegnen.