Zur Zukunft von PTVS und PTVA:

„Qualitätsausschuss Pflege“ lässt neue Verfahren zur
Qualitätsprüfung und -darstellung in der Pflege entwickeln! –
Die Pflegeselbstverwaltung beweist Handlungsfähigkeit!

Essen, 17. März 2017. Der Anfang für ein neues Verfahren zur Prüfung und Darstellung der Pflegequalität in Deutschland ist gemacht:
Die Aufträge zur Entwicklung entsprechender Instrumente wurden im Januar (stationär) bzw. im März 2017 (ambulant) vergeben. Im ambulanten Bereich erhielt die Bietergemeinschaft Hochschule Osnabrück und das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) den Zuschlag, im stationären Segment war die Bietergemeinschaft vom Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitssystem (AQUA-Institut) und des IPW erfolgreich.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entwickeln bis zum Frühjahr/Sommer 2018 die Instrumente und Verfahren für die Prüfung und Darstellung der Qualität der von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen.

Auf Grundlage empirischer und theoretischer Vorarbeiten sowie umfangreicher Expertengespräche werden wissenschaftlich fundiert und praxisnah entsprechende tragfähige Lösungen erarbeitet und getestet.

Die Zeitpläne und wissenschaftlichen Bearbeitungszeiten sind mit den zuständigen Ministerien abgestimmt, im Anschluss und soweit möglich parallel zu der wissenschaftlichen Entwicklung der Instrumente und Verfahren sollen diese im Rahmen einer separaten Pilotierungsstudie erprobt werden. Das Vergabeverfahren für diese Studie wird derzeit durchgeführt.

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hatte der Gesetzgeber Regelungen zur Weiterentwicklung der Qualität in der stationären und ambulanten Pflege erlassen, die von unabhängigen wissenschaftlichen Institutionen erarbeitet werden sollten und mit engen zeitlichen Vorgaben versehen worden waren. Damit zog der Gesetzgeber Konsequenzen aus der geäußerten Kritik der Leistungserbringer an den fehlenden wissenschaftlichen Grundlagen der Pflegetransparenzvereinbarungen (PTVA und PTVS). Die zukünftigen Instrumente und Verfahren sollen demgegenüber wissenschaftlich fundiert Aussagen über die Qualität von Pflegeeinrichtungen ermöglichen.

„Trotz der überaus ambitionierten Zeitvorgabe des Gesetzgebers konnte die Selbstverwaltung im Rahmen des neu gegründeten „Qualitätsausschuss Pflege“ binnen kürzester Zeit mit Arbeitsergebnissen aufwarten – und dies, ohne Konfliktlösungsmechanismen bemühen zu müssen: Dadurch hat die Selbstverwaltung einmal mehr ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt“, kommentiert Andreas Kern, 1. Vorsitzender des Bundesvorstands des bad e.V. „Unser Dank gilt allen Akteuren des Qualitätsausschusses, deren Arbeit mit Hochdruck dieses Ergebnis möglich gemacht hat.“