„Tarifvertrag in der privaten Pflege“ – Aktuelle Broschüre des bad e.V.
Uns allen ist bekannt, dass die Pflege in Deutschland unter einem akuten und zunehmend größer werdenden Mangel an Pflegekräften, insbesondere an Pflegefachkräften, leidet. Pflegeeinrichtungen haben erhebliche Schwierigkeiten, frei werdende Stellen neu zu besetzen. Schon heute ist es die Regel, dass Pflegeeinrichtungen Kunden ablehnen müssen, weil das für die Versorgung erforderliche Personal sowohl in der Pflegeeinrichtung als auch am Arbeitsmarkt fehlt.
Strukturschwache Gebiete sind hier in besonderem Maße betroffen, aber auch die Kapazitäten von Pflegeeinrichtungen in Großstädten sind häufig bereits erschöpft. Der Mangel an Fachkräften hat so vielerorts zu einem Pflegenotstand geführt.
Dieses Problem droht sich weiter zu verschärfen, zumal aufgrund des demographischen Wandels in unserer Gesellschaft zukünftig Menschen immer älter werden und die Anzahl der jungen Menschen im erwerbstätigen Alter abnehmen wird. Während die Nachfrage nach Pflege also stetig steigt, droht die Anzahl der Menschen, die in der professionellen Pflege tätig wird, sogar zu sinken. Die Bundesregierung und das zuständige Bundesgesundheitsministerium haben angekündigt, die zuvor genannten Probleme erkannt zu haben und sie innerhalb der Legislaturperiode angehen zu wollen.
Die Attraktivität der Pflegeberufe soll zu diesem Zweck erhöht werden, indem bei rechtlichen Rahmenbedingungen Verbesserungen angestrebt werden. Eine solche Verbesserung soll sein, die Vergütung insbesondere von Pflegefachkräften zu erhöhen. In die Entscheidung über den Lohn, die regelmäßig den Vertragsparteien des Arbeitsverhältnisses obliegt, soll deshalb per Gesetz eingegriffen werden.
Schon in dem zwischen CDU/CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag war vereinbart, dass die Regierung die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif stärken und gemeinsam mit den Tarifpartnern dafür sorgen will, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat seitdem wiederholt betont, dass flächendeckend geltende Tarifverträge in der Pflege eines seiner zentralen Anliegen seien. Tarifverträge gelten bislang nur in Teilen der Einrichtungen, die in öffentlicher oder freigemeinnütziger Trägerschaft liegen, nicht jedoch für private Pflegeeinrichtungsbetreiber. Um dies zu ändern gibt es Bestrebungen, einen Tarifvertrag aus dem Bereich der Pflege für „allgemeinverbindlich“ erklären zu lassen.
Eine solche Allgemeinverbindlichkeit würde bewirken, dass ein Tarifvertrag nicht nur im Verhältnis der Tarifvertragspartner gelten würde, die ihn ausgehandelt und abgeschlossen haben. Vielmehr würde er dann für die gesamte Pflege-Branche verbindlich sein. Der Bundestag hat deshalb das „Pflegelöhneverbesserungsgesetz“ beschlossen und damit die gesetzliche Voraussetzung geschaffen, dass ein neuer Tarifvertrag für die Pflege geschlossen und dann für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Das dies auch gelingen wird, ist jedoch keinesfalls sicher.
Die Verhandlungen, über einen solchen Tarifvertrag, haben bei Redaktionsschluss dieser Broschüre gerade erst begonnen. Sollten sie scheitern, sieht das „Pflegelöhneverbesserungsgesetz“ vor, dass alternativ zum allgemeinverbindlichen Tarifvertrag eine Anhebung der Pflegelöhne auch durch Festlegung von neuen „Pflege-Mindestlöhnen“ erfolgen kann, die dann nicht nur für Pflegehilfskräfte, sondern wohl auch für Pflegefachkräfte Lohnuntergrenzen vorsehen würden.
Warum diese Broschüre - Warum jetzt?
Als bundesweite Interessensvertretung von privaten und somit überwiegend tarifungebundenen Pflegeunternehmen stellen wir aktuell fest, dass die zuvor dargestellten Pläne der Politik bei unseren Mitgliedern für Verunsicherung sorgen. In unseren Augen ist diese Verunsicherung zu einem erheblichen Teil auch auf fehlende Sachlichkeit in der politischen Diskussion zurückzuführen. Gerade hier möchten wir mit dieser Informationsbroschüre ansetzen.
Aus zahlreichen Gesprächen mit Mitgliedern wissen wir, dass Pflegeeinrichtungen geradezu gezwungen sind, attraktive Arbeitsverhältnisse für Ihre Mitarbeiter zu schaffen. Oftmals gehen die im Arbeitsvertrag vereinbarten Konditionen sogar über vergleichbare tarifvertragliche Regelungen hinaus, ohne dass dies den Inhabern oder den Mitarbeitenden bewusst ist. Unser Ziel ist es, Klarheit in die Diskussion zu bringen, somit eventuell bestehende Unsicherheiten zu beseitigen und Handlungsempfehlungen zu geben, wie Sie in Ihrer individuellen Lage sachgerecht mit dem Thema umgehen können.