bad e.V. legt Forderungskatalog für die Pflegebranche im Rahmen der Corona-Krise vor

Wir halten es dringend für geboten, bestehende gesetzliche und leistungsrechtliche Vorgaben auf Ihre Wirksamkeit hin zu prüfen und dort wo es angezeigt ist, frühzeitig und temporär bis zur Besserung der Gesamtsituation bestehende Regelungen (teilweise) auszusetzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Rahmenvertragliche- und vergütungsrechtliche Vorgaben dürfen nunmehr gebotene Maßnahmen nicht behindern. Wir fordern daher, dass neben den bereits getroffenen Maßnahmen insbesondere aus der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung unverzüglich und uneingeschränkt finanzielle Mittel für Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Pflege- und Krankenkassen sind zu verpflichten, die Vergütung an die Pflegeeinrichtungen insbesondere auch dann auszuzahlen, wenn die Leistungserbringung aufgrund der Krise eingeschränkt oder gar nicht erfolgen kann.

Zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung im gesamten Bundesgebiet sind für einen temporären Zeitraum zudem folgende Maßnahmen geboten:

Aufrechterhaltung der Materialversorgung von Pflegeeinrichtungen

  • Zentrale staatliche Beschaffung und Vorhaltung von Desinfektionsmitteln, Schutzkleidung und in der pflegerischen Versorgung benötigten zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln
  • Privilegierte Abgabe der Produkte an Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, losgelöst davon, ob eine kommunale, gemeinnützige oder privatgewerbliche Trägerschaft vorliegt
  • Benennung von Ausgabe- und Bestellstellen, die für die Materialbeschaffung und –Verteilung zuständig sind

Sicherstellung des behördlichen Informationsflusses an Pflegeeinrichtungen

  • Die ständige Erreichbarkeit der Gesundheitsämter sowie der Tel. 116117 ist über die allgemeinen Kontaktmöglichkeiten hinaus und gesondert für Pflegeeinrichtungen sicherzustellen
  • Es ist eine zentrale Meldestelle für Fälle einzurichten, in denen die Erreichbarkeit nicht gegeben ist bzw. in denen die zuständigen Ansprechpartner keine ausreichenden Auskünfte/ Hilfestellungen geben können

Sicherstellung der Bewegungsfreiheit für Pflegepersonal

  • Pflegekräften ist regelhaft der Zugang zu ihren Patienten bzw. zu ihren Pflegeeinrichtungen zu gewähren, auch dann, wenn im Rahmen der Bekämpfung der Infektionsausbreitung Zugangsbeschränkungen oder Ausgangssperren verhängt werden sollten.

Zurverfügungstellung und Nutzung von vorhandenen Personalressourcen

  • Auszubildenden aus dem Bereich der Pflege, die sich im 3. Lehrjahr befinden, ist leistungsrechtlich und losgelöst von bestehenden rahmenvertraglichen Vorgaben die Kompetenz einzuräumen, entsprechend ihrem Ausbildungsstand in der Pflege bzw. in der Krankenpflege eingesetzt zu werden, wenn sich die verantwortliche Pflegefachkraft einer Pflegeeinrichtung von der Befähigung überzeugt hat.
  • Kurzfristig muss eine Neubewertung von rahmenvertraglichen Beschränkungen bei Personaleinsätzen im Bereich der häuslichen Krankenpflege stattfinden. Insbesondere ist der Personaleinsatz für Pflegekräfte mit formaler Qualifikation für Leistungen der Behandlungspflege zu ermöglichen.
  • Das Pflegefachpersonal der Medizinischen Dienste ist zur Bewältigung der pflegefachlichen Katastrophen-Versorgung heranzuziehen.
  • Bestehende Fachkraftquoten in stationären Pflegeeinrichtungen sind abzusenken.
  • Für Kinder von Pflegekräften ist ein Notbetreuungsprogramm zu sämtlichen Schichtdienstzeiten einzurichten, sobald ein Elternteil in der Pflege tätig ist

Verwaltungsvereinfachung im Verordnungs-, Abrechnungs- und Genehmigungswesen bei Folge- und Dauerverordnungen

  • Verlängerung der Genehmigung von häuslicher Krankenpflege – durch Bescheid – ohne die Notwendigkeit der vorherigen Einreichung einer Folgeverordnung, sofern der anordnende Arzt die medizinische Notwendigkeit schriftlich (ggf. auch im Nachgang der Versorgungsfortsetzung rückwirkend) bestätigt

Sicherstellung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Pflegeeinrichtungen durch Finanzspritzen

  • Uneingeschränkte Fortzahlung der durchschnittlichen Vergütungen der letzten drei Monate durch die Pflege- und Krankenkassen an jede ambulante Pflegeeinrichtung. Dies insbesondere auch dann, wenn die Leistungserbringung aufgrund der Krise eingeschränkt oder gar nicht erfolgen kann
  • Personalkostensteigerungen für Pflegepersonal infolge der Coronakrise sind von den gesetzlichen Kostenträgern im Bereich des SGB XI bzw. SGB V vollständig zu refinanzieren
  • Auszahlung von Gefahrenzulagen im Zusammenhang mit dem Coronavirus unmittelbar durch die Kranken- und Pflegeversicherung
  • Vollständige Übernahme der Kosten für vereinbarte und abgesagte Besuche einer Tagespflege durch die gesetzlichen Pflegekassen, wenn die Absage bedingt durch das Coronavirus bzw. die in diesem Zusammenhang ergangenen Empfehlungen, Ordnungsverfügungen oder Quarantänen erfolgt ist
  • Vollständige Übernahme der Kosten einer Tagespflegeeinrichtung durch die Pflegeversicherung, sofern Tagespflegeeinrichtungen vorübergehend geschlossen werden, weil das dort beschäftigte Pflegepersonal dringend in der ambulanten oder stationären pflegerischer Versorgung anderer Einrichtungen benötigt und eingesetzt wird
  • Verbindlicher Rechtsanspruch für Pflegeeinrichtungen auf zinslose staatliche Kredite bei existenzbedrohlicher Gefährdung aufgrund Corona-Folgen, Sicherstellung unbürokratischer Verfahren mit schneller Auszahlung aufgrund verbindlicher Verfahrensvorgaben
  • Steuer-Stundung für Pflegeeinrichtungen zur Liquiditätssicherstellung

Ausweitung von Personaleinsätzen durch Schaffung von finanziellen Anreizen

  • Ausweitung der Minijobs-Verdienstgrenze für Pflegekräfte, um finanzielle Anreize für Überstunden zu setzen
  • Privilegierung von Pflegekräften bei Steuer- und Rentenversicherungsabgaben im Zusammenhang mit der Vergütung von Überstunden, um auch hier finanzielle Anreize zu setzen

Die juristischen Mitarbeiter des bad e.V. stehen allen Mitgliedern für persönliche Einzelfallberatungen zu dieser Thematik zur Verfügung. Darüber hinaus hat der bad e.V. einen verbandsinternen Krisenstab eingerichtet, der auch als direkter Ansprechpartner für Politik und Kostenträger fungiert. Mit der Leitung des Krisenstabes wurden betraut:

Sebastian Froese, RA
Stellvertretender Bundesgeschäftsführer des bad e.V.
s.froese@bad-ev.de
Tel.: 0201-354001

Andreas Ditter, RA
Geschäftsstellenleiter Nord
a.ditter@bad-ev.de
Tel.: 0201-354001