bad-Leistungen für ambulante Pflegedienste

  • Ihre Interessensvertretung bundesweit: Der bad e. V. ist in allen 16 Bundesländern vertreten. Dort handeln wir unter anderem Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime aus. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften angehört werden. Als Interessenvertretung unserer Mitglieder werden wir auf Länder- und Bundesebene zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Wir vertreten gegenüber Ministerien, Behörden und Kostenträgern in allen wichtigen Gremien und Kommissionen auf Bundes- und Landesebene Ihre Interessen ­– übrigens auch in zahlreichen informellen Gesprächen mit den politischen Entscheidern. In Landespflegeausschüssen, Pflegesatzkommissionen, Schiedsstellen und im Qualitätsausschuss Pflege entscheiden wir mit bei Themen wie zum Beispiel „MuGs“ nach § 113 SGB XI, Bundesrahmenempfehlungen nach § 132a SGB V, Expertenstandards nach § 113a SGB XI, Rahmen- und Vergütungsverträgen, Personalbemessungsverfahren und Qualitätsrichtlinien.
  • Informationen für die ambulante Pflege: Tagesaktuell unterrichten wir unsere Mitglieder durch Sonderinfos über wichtige Entwicklungen im Pflegebereich. Diese Informationen erhalten Sie per E-Mail und als Push-Nachricht auf die bad-App, die unseren Mitgliedern ebenfalls exklusiv und kostenlos zur Verfügung steht. Alle weiteren Sonderinfo-Dokumente finden Sie auf unserer Website im Mitgliederservice unter: www.bad-ev.de/Mitglieder-Service. Zweimal im Jahr erscheint das bad-Fachjournal „background“ mit zahlreichen Artikeln zu den aktuellen Themen der Branche.  Zudem werden „Best-Practice“-Beispiele vorgestellt, die als Anregungen für eigene Maßnahmen und Geschäftsideen dienen können.
  • Für Existenzgründer in der ambulanten Pflege: Sie werden bereits während der Gründungsphase von uns unterstützt. Wir beraten Sie und geben Ihnen Hilfestellung in der Planungsphase und im täglichen Betrieb, z. B. bei Fragen der Zulassung (gesetzlicher und vertraglicher Art), der Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten, der Investitionskostenförderung oder zur Wahl der Rechtsform. Unsere erfahrenen Experten helfen Ihnen kostenlos bei unseren persönlichen Beratungsterminen weiter, egal ob Sie an einem ambulanten Pflegedienst oder einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft Interesse haben. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Gerne senden wir Ihnen auch unverbindlich unser Existenzgründerpaket für Pflegeeinrichtungen zu.
  • Wir begleiten Sie kostenfrei bei Prüfungen durch den MD: Um sich noch besser auf die jährliche Qualitätsprüfung nach §§ 114 ff. SGB XI durch den MD vorzubereiten, bieten wir bad-Mitgliedern kostenfreie Qualitäts-Kurzchecks anhand des Erhebungsbogens der Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Bereiche der Struktur- und Prozessqualität an. Dieser Check umfasst selbstverständlich auch das neue QPR-Kapitel „Abrechnungsprüfung“. Anlässlich der Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen in der Vergangenheit hat der bad e.V. sein Angebot erweitert und bietet die MD-Checks nun auch online in einem Videokonferenz-Format an.
  • Qualitäts-Kurzchecks: Wir führen kostenfreie Qualitäts-Kurzchecks zur Struktur- und Prozessqualität bei Ihnen durch. Im Online-Check gehen wir gemeinsam die Prüffragen der Struktur- und Prozessqualität durch und erörtern, welche Unterlagen Sie für die einzelnen Prüffragen bereithalten müssen und welche Stolperfallen hier gegebenenfalls auftreten können.
  • Kooperationen: Sie erhalten bei den bad-Kooperationspartnern besonders günstige Konditionen in Autohäusern, bei Softwarefirmen, Dokumentations-System-Herstellern, Einrichtungen der Arbeitssicherheit und des betriebsärztlichen Dienstes sowie bei mobilen Menüdiensten. Ob Personalgewinnung, Fuhrparkerweiterung, Berufsbekleidung oder Energieversorgung – mit ihren Produkten und Dienstleistungen stehen unsere Partner aus unterschiedlichsten Branchen Ihnen hilfreich zur Seite und finden für jedes Mitglied eine individuelle Lösung.