bad-Leistungen für Tagespflege-/teilstationäre Einrichtungen
- Ihre Interessensvertretung bundesweit: Der bad e. V. ist in allen 16 Bundesländern vertreten. Dort handeln wir unter anderem Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime aus. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften angehört werden. Als Interessenvertretung unserer Mitglieder werden wir auf Länder- und Bundesebene zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Wir vertreten gegenüber Ministerien, Behörden und Kostenträgern in allen wichtigen Gremien und Kommissionen auf Bundes- und Landesebene Ihre Interessen – übrigens auch in zahlreichen informellen Gesprächen mit den politischen Entscheidern. In Landespflegeausschüssen, Pflegesatzkommissionen, Schiedsstellen und im Qualitätsausschuss Pflege entscheiden wir mit bei Themen wie zum Beispiel „MuGs“ nach § 113 SGB XI, Bundesrahmenempfehlungen nach § 132a SGB V, Expertenstandards nach § 113a SGB XI, Rahmen- und Vergütungsverträgen, Personalbemessungsverfahren und Qualitätsrichtlinien.
- bad-Interessengemeinschaft Tagespflege: Die teilstationäre Pflege in Form der Tagespflege nimmt eine besondere Stellung ein und ist ein wichtiger Faktor des Gesundheitssystems insgesamt. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass sich die teilstationäre Pflege in der Praxis im Regelfall als „Ergänzung der ambulanten Versorgung“ darstellt, aber sowohl aus ordnungs- als auch leistungsrechtlicher Sicht der sog. „Vollstationären Versorgung“ zugeordnet wird. Um in dieser Komplexität auch wirtschaftlich erfolgreich arbeiten und die herausgehobene Sonderstellung dauerhaft erfüllen zu können, sind oftmals ein spezielles Wissen und ein intensiver Erfahrungsaustausch notwendig. Für diesen Erfahrungsaustausch haben sich im bad e.V. Interessengemeinschaften gebildet, so auch die IG Tagespflege. Die Interessengemeinschaften sollen vor allem den kollegialen Austausch privater Betreiber, die Vernetzung und die Informationsweitergabe fördern. Jährlich findet dazu u.a. ein Fachtag der „bad-Interessengemeinschaft Tagespflege“ statt. Aktuelle Themen, interessante Gastdozentinnen und -dozenten, reger Informationsaustausch und die Etablierung eines Expertennetzwerkes mit anderen bad-Mitgliedern aus unterschiedlichen Bundesländern erwarten die Teilnehmenden.
- Pflegesatzverhandlungen für teilstationäre Einrichtungen: Eine auskömmliche Finanzierung ist leider keine Selbstverständlichkeit. Erforderlich und zugleich herausfordernd ist, dass jede teilstationäre Pflegeeinrichtung erstmalig bei der Neueröffnung die Pflegesätze mit den Kostenträgern – sprich den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern – verhandelt. Von diesen Verhandlungen hängt ab, wieviel Geld die teilstationären Pflegeeinrichtungen ihren Gästen bzw. den Kostenträgern in Rechnung stellen dürfen. Dies ist neben der prozentualen Auslastung auch die entscheidende Größe für die finanzielle Situation. Gegenstand der Verhandlungen sind dabei u.a. die Pflegeleistungen, die Verpflegung, die Fahrtkosten und daran anknüpfend auch die sog. Investitionskosten. Bereits diese überschlägige Aufzählung ist ein Indiz für die Komplexität und Herausforderungen, die im Zusammenhang mit den Pflegesatzverhandlungen einhergehen. Zudem werden im weiteren Verlauf der Zeit und nach zunehmender Etablierung am Markt die Pflegesätze stetig nachzuverhandeln sein, um die wirtschaftliche Leistungserbringung langfristig sicherstellen zu können.
- Für Existenzgründer von Tagespflegen und anderen teilstationären Einrichtungen: Sie werden bereits während der Gründungsphase von uns unterstützt. Wir beraten Sie und geben Ihnen Hilfestellung in der Planungsphase und im täglichen Betrieb, z. B. bei Fragen der Zulassung (gesetzlicher und vertraglicher Art), der Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten, der Investitionskostenförderung oder zur Wahl der Rechtsform. Unsere erfahrenen Experten helfen Ihnen kostenlos bei unseren persönlichen Beratungsterminen weiter. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Gerne senden wir Ihnen auch unverbindlich unser Existenzgründerpaket für Pflegeeinrichtungen zu.
- Wir begleiten Sie kostenfrei bei Prüfungen durch den MD: Um sich noch besser auf die jährliche Qualitätsprüfung nach §§ 114 ff. SGB XI durch den MD vorzubereiten, bieten wir bad-Mitgliedern kostenfreie Qualitäts-Kurzchecks anhand des Erhebungsbogens der Qualitätsprüfungs-Richtlinien an. Anlässlich der Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen in der Vergangenheit hat der bad e.V. sein Angebot erweitert und bietet die MD-Checks online in einem Videokonferenz-Format an.
- Informationen für Tagespflegen/teilstationäre Pflegeeinrichtungen: Tagesaktuell unterrichten wir unsere Mitglieder durch Sonderinfos über wichtige Entwicklungen im Pflegebereich und speziell auch für teilstationäre Einrichtungen. Diese Informationen erhalten Sie per E-Mail und als Push-Nachricht auf die bad-App, die unseren Mitgliedern ebenfalls exklusiv und kostenlos zur Verfügung steht. Alle weiteren Sonderinfo-Dokumente finden Sie auf unserer Website im Mitgliederservice unter: www.bad-ev.de/Mitglieder-Service. Zweimal im Jahr erscheint das bad-Fachjournal „background“ mit zahlreichen Artikeln zu den aktuellen Themen der Branche. Zudem werden „Best-Practice“-Beispiele vorgestellt, die als Anregungen für eigene Maßnahmen und Geschäftsideen dienen können.
- Kooperationen: Sie erhalten bei den bad-Kooperationspartnern besonders günstige Konditionen in Autohäusern, bei Softwarefirmen, Dokumentations-System-Herstellern, Einrichtungen der Arbeitssicherheit und des betriebsärztlichen Dienstes sowie bei mobilen Menüdiensten. Ob Personalgewinnung, Fuhrparkerweiterung, Berufsbekleidung oder Energieversorgung – mit ihren Produkten und Dienstleistungen stehen unsere Partner aus unterschiedlichsten Branchen Ihnen hilfreich zur Seite und finden für jedes Mitglied eine individuelle Lösung.