bad-Leistungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen

  • Ihre Interessensvertretung bundesweit: Der bad e. V. ist in allen 16 Bundesländern vertreten. Dort handeln wir unter anderem Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime aus. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften angehört werden. Als Interessenvertretung unserer Mitglieder werden wir auf Länder- und Bundesebene zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Wir vertreten gegenüber Ministerien, Behörden und Kostenträgern in allen wichtigen Gremien und Kommissionen auf Bundes- und Landesebene Ihre Interessen ­– übrigens auch in zahlreichen informellen Gesprächen mit den politischen Entscheidern. In Landespflegeausschüssen, Pflegesatzkommissionen, Schiedsstellen und im Qualitätsausschuss Pflege entscheiden wir mit bei Themen wie zum Beispiel „MuGs“ nach § 113 SGB XI, Bundesrahmenempfehlungen nach § 132a SGB V, Expertenstandards nach § 113a SGB XI, Rahmen- und Vergütungsverträgen, Personalbemessungsverfahren und Qualitätsrichtlinien.
  • Fachbereich Vollstationär: Der bad e. V. hat mit dem Fachbereich Vollstationär ein Expertengremium speziell für die vollstationäre Pflege geschaffen. Diese Ansprechpartner stehen bad-Mitgliedern jederzeit zur Verfügung, wenn es um die spezifischen Belange von Pflegeheimen geht. Einmal jährlich wird der kostenfreie Fachtag Vollstationär exklusiv für bad-Mitglieder veranstaltet, der die Teilnehmenden mit Vorträgen zu „Dauerbrennern“ wie z. B. Qualitätsmanagement ebenso auf dem Laufenden hält wie über aktuelle Themen wie Tariftreuepflicht und Personalmanagementsysteme. Interessante Gastdozentinnen und -dozenten regen den Informationsaustausch und die Etablierung eines Expertennetzwerkes mit anderen bad-Mitgliedern aus unterschiedlichen Bundesländern an.
  • Pflegesatzverhandlungen für vollstationäre Einrichtungen: Eine auskömmliche Finanzierung ist leider keine Selbstverständlichkeit. Erforderlich und zugleich herausfordernd ist, dass jede vollstationäre Pflegeeinrichtung erstmalig bei der Neueröffnung und in regelmäßigen Abständen die Pflegesätze mit den Kostenträgern – sprich den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern – verhandelt. Von diesen Verhandlungen hängt ab, wieviel Geld die Einrichtungen für ihre Leistungen in Rechnung stellen dürfen. Dies ist neben der kalkulierten und tatsächlichen Auslastung der Einrichtung auch die entscheidende Größe für die finanzielle Situation. Gegenstand der Verhandlungen sind dabei u.a. die Pflegeleistungen, Verpflegung und Unterkunft sowie der Zuschlag für zusätzliche Betreuungskräfte. Bereits diese Aufzählung ist ein Indiz für die Komplexität und Herausforderungen, die im Zusammenhang mit den Pflegesatzverhandlungen einhergehen.
  • Für Existenzgründer von vollstationären Pflegeeinrichtungen: Sie werden bereits während der Gründungsphase von uns unterstützt. Wir beraten Sie und geben Ihnen Hilfestellung in der Planungsphase und im täglichen Betrieb, z. B. bei Fragen der Zulassung (gesetzlicher und vertraglicher Art), der Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten, der Investitionskostenförderung oder zur Wahl der Rechtsform. Unsere erfahrenen Experten helfen Ihnen kostenlos bei unseren persönlichen Beratungsterminen weiter. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Gerne senden wir Ihnen auch unverbindlich unser Existenzgründerpaket für Pflegeeinrichtungen zu.
  • Informationen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen: Tagesaktuell unterrichten wir unsere Mitglieder durch Sonderinfos über wichtige Entwicklungen im Pflegebereich und speziell auch für vollstationäre Einrichtungen. Diese Informationen erhalten Sie per E-Mail und als Push-Nachricht auf die bad-App, die unseren Mitgliedern ebenfalls exklusiv und kostenlos zur Verfügung steht. Alle weiteren Sonderinfos finden Sie auf unserer Website im Mitgliederservice unter: www.bad-ev.de/Mitglieder-Service. Zweimal im Jahr erscheint das bad-Fachjournal „background“ mit zahlreichen Artikeln zu den aktuellen Themen der Branche.  Zudem werden „Best-Practice“-Beispiele vorgestellt, die als Anregungen für eigene Maßnahmen und Geschäftsideen dienen können.
  • Kooperationen: Sie erhalten bei den bad-Kooperationspartnern besonders günstige Konditionen bei Softwarefirmen, Dokumentations-System-Herstellern, Einrichtungen der Arbeitssicherheit und des betriebsärztlichen Dienstes sowie bei mobilen Menüdiensten und Autohäusern. Ob Personalgewinnung, Fuhrparkerweiterung, Berufsbekleidung oder Energieversorgung – mit ihren Produkten und Dienstleistungen stehen unsere Partner aus unterschiedlichsten Branchen Ihnen hilfreich zur Seite und finden für jedes Mitglied eine individuelle Lösung.