Versorgungslücken müssen unbedingt verhindert werden! – bad e.V. fordert Aussetzung der berufsspezifischen Impfpflicht für Gesundheitsberufe
Essen, 24.01.2022. Ab dem 15.03.2022 sollen nur noch geimpfte, genesene oder Mitarbeitende mit einem ärztlichen Attest Gesundheitsberufe ausüben dürfen. Mitarbeitenden, die keinen entsprechenden Nachweis vorlegen, droht ein Beschäftigungsverbot. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich die aktuell sehr angespannte Personalsituation in der Pflege nochmals verschlimmert. Der bad e.V. fordert die Politik auf, die berufsspezifische Impfpflicht bis zum Inkrafttreten einer allgemeinen Impfpflicht auszusetzen, um die absehbaren Versorgungslücken zu verhindern.
„Der bad e.V. hat bereits im Gesetzgebungsverfahren davor gewarnt, dass eine berufsspezifische Impfpflicht die Leistungsfähigkeit von Pflegeeinrichtungen und damit die Versorgung der Versicherten erheblich einschränken wird. Die näher rückende Impfpflicht im Gesundheitswesen und die zunehmenden Rückmeldungen unserer Mitglieder lassen immer deutlicher erkennen, dass sich dieses Szenario bei zahlreichen Pflegeeinrichtungen bewahrheiten wird“, erläutert Andrea Kapp, Bundgeschäftsführerin des bad e.V..
„Für uns zeichnet sich immer mehr ab, dass ein nicht unerheblicher Anteil der ungeimpften Pflegekräfte leider lieber dem Beruf den Rücken kehren wird, als sich doch impfen zu lassen. Ein Verlust dieser Kräfte darf jedoch in der aktuellen Situation nicht sehenden Auges von uns akzeptiert werden. Die Politik ist aufgefordert nunmehr frühzeitig zu agieren und darf nicht erst im Nachgang auf etwaige Versorgungsengpässe reagieren“, mahnt Andreas Kern, Bundesvorsitzender des bad e.V. und Inhaber mehrerer Pflegeeinrichtungen.
„Aus unserer Sicht ist eine Neubewertung der gesamten Sachlage unumgänglich. Hierbei sollte insbesondere zwischen dem erhöhten Schutz der Pflegebedürftigen durch die berufsspezifische Impfpflicht und den drohenden Versorgungsengpässen durch den Verlust von Pflegekräften abgewogen werden. Ansonsten lösen wir ein Problem und schaffen dadurch ein weiteres, das auf kurz oder lang auch zu einem Kollaps des Gesundheitswesens führen wird. In unseren Augen sollte die Politik ein klares Signal an die Pflegebranche senden, und die Impfpflicht im Gesundheitswesen bis zum Inkrafttreten einer allgemeinen Impfpflicht aussetzen. Die zahlreichen Rückmeldungen unserer Mitglieder haben wir zum Anlass genommen, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach persönlich anzuschreiben, um noch einmal für eine Aussetzung der berufsspezifischen Impfpflicht zu werben“, ergänzt Kapp.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar. Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Pflegebedürftigen. Der bad e.V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime. Der bad e.V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.
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