Der bad e. V. meint: Das Votum der Caritas gegen den Tarifvertrag Altenpflege ist richtig!
Essen, 01. März 2021. Neben der aktuellen Corona-Pandemie bleibt der Mangel an Pflege(fach)kräften das zentrale Problem der Branche. Der bad e. V. bekennt sich seit Jahren zu dem Ziel, Pflegefachkräfte gut zu bezahlen. Es ist aber maßgeblich nicht die Bezahlung, die Menschen abschreckt (weiter) in der Pflege zu arbeiten, sondern die Arbeitsbedingungen, die ihre Ursachen in strukturellen Rahmenbedingungen (außerhalb der arbeitsvertraglichen Regelungen) haben!
Teile der Politik, die die Lösung im Abschluss eines allgemein verbindlichen Tarifvertrags für die Altenpflege vermuten, verkennen dabei, dass sowohl eine Verbesserung des Lohnniveaus als auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch andere rechtliche Instrumente effektiver herbeigeführt werden können.
Dies wird nun auch durch das „Nein“ der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas zu diesem Lösungsweg deutlich.
„Die Caritas hat die richtige Entscheidung getroffen. Auch der bad e. V. hat bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag Altenpflege den Pflege(fach)kräfte-Mangel in Deutschland nicht beheben wird“, betont Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e. V.. „Kein Schüler entscheidet sich deshalb für einen bestimmten Ausbildungsberuf, weil dort ein Tarifvertrag gilt. Und keine Pflegefachkraft kehrt ihrem erlernten Beruf den Rücken, weil sie einen Tarifvertrag vermisst. Fakt ist vielmehr: Tarifgebundene Arbeitgeber in der Pflege leiden im gleichen Maße unter dem Fachkräftemangel, weil sie als Arbeitgeber nicht attraktiver sind als tarifungebundene Träger. Ein Tarifvertrag ist nicht die Lösung des Problems, vielmehr lenkt die Diskussion um Tarifvertragssystematiken von den wahren Lösungen ab.“
Mehr institutionelle Anerkennung und Kompetenzen für Pflegefachkräfte
Der bad e. V. fordert in seinen „Sofortmaßnahmen“ zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Pflege bereits seit Jahren u.a. mehr strukturelle Anerkennung für Pflegefachkräfte durch Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen, um so die Arbeit in der Pflege attraktiver zu machen. „Die Kompetenzen qualifizierter Pflegefachkräfte müssen hierzu gestärkt werden, indem ihnen anspruchsvolle Tätigkeiten und neue Kompetenzen, z. B. bei der Verordnung von Leistungen, zugebilligt werden. Die Erfahrungen, z. B. aus Modellvorhaben im Bereich der Hilfsmittelversorgung, stützen diese Forderungen, ohne dass sich bislang etwas an den gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert hat, die dies verhindern. Sowohl der Gesetzgeber, als auch die gesetzlichen Kostenträger tun sich nach wie vor schwer damit, die Attraktivität der Tätigkeit von Pflegefachkräften aufzuwerten. Im Ergebnis vermissen Pflegefachkräfte so viel zu häufig eine institutionelle Anerkennung ihrer Fachlichkeit.“
In diesem Zusammenhang kritisiert der bad e. V. auch, dass Pflegefachkräften zum Teil sogar die Aberkennung Ihrer bislang zugestandenen Kompetenzen droht. Dies sei aktuell z. B. im Bereich der Wundversorgung der Fall, wenn hier auf Seiten der Krankenkassen darüber diskutiert wird, die fachlichen Kompetenzen von Pflegefachkräften im Bereich der häuslichen Krankenpflege dort zu beschneiden, wo sie seit Jahren erfolgreich in der Behandlungspflege tätig sind.
Der bad e. V. sieht aber weiteren Handlungsbedarf: Die Arbeitsbedingungen und vor allem das Image des Pflegeberufs insgesamt müssen verbessert werden. „Nur wenn wir es schaffen den Pflegeberuf als Ganzes attraktiver zu machen und so mehr Menschen in diesen Beruf zu bekommen, gibt es eine Chance dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken“, so Kapp. „Eine auskömmliche Entlohnung ist natürlich ein Teil hiervon, aber auch mehr Zeit für die Pflege und weniger Bürokratie sind wichtige Aspekte, um das Ziel zu erreichen. Dies alles kann ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag aber nicht bewirken“, führt Kapp weiter aus.
Gute Löhne auch ohne Tarifvertrag
„Will man Verbesserungen bei der Entlohnung aller in der professionellen Pflege Beschäftigten, muss man zunächst sicherstellen, dass die Kosten hierfür durch die Kranken- und Pflegekassen vollumfänglich refinanziert werden”, meint Andreas Kern, Inhaber von Pflegeeinrichtungen und 1. Bundesvorsitzender des bad e. V.. „Kein (tarifungebundener) Arbeitgeber wird sich Lohnsteigerungen verweigern, wenn er diese zusätzlichen Personalkosten refinanzieren kann“, prognostiziert Kern. „Statt auf Tarifverträge zu setzen, sollte die Politik deshalb vielmehr gestaffelte Lohn-Höchstbeträge für die Pflege festsetzen, bis zu deren Höhe ein rechtssicher und unbürokratisch durchzusetzender gesetzlicher Refinanzierungsanspruch garantiert wird. Dies hätte gleichzeitig Signalwirkung dafür, was uns als Gesellschaft die Pflege wert ist.“
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Pflegebedürftigen. Der bad e.V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime.
Der bad e. V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigerstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/ 354001
a.kapp@bad-ev.de
Mit freundlichen Grüßen
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V.
Andrea Kapp, RA’in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
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