Neues Gutachten bestätigt Finanzierbarkeit der bad-Forderung nach Einführung einer Pflege-Vollversicherung
Die gegenwärtige finanzielle Misere der Sozialen Pflegeversicherung lässt sich durch eine grundlegende Reform lösen. Zu dieser Feststellung kommt ein gestern veröffentlichtes Gutachten des Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang. Laut der Studie könnte durch die Einführung einer Vollversicherung die Übernahme der Kosten für alle pflegerische Leistungen erreicht werden. Die von den Pflegebedürftigen selbst zu tragenden Eigenanteile könnten dadurch stark reduziert werden, ohne die Beitragssätze der Versicherten dafür wesentlich anheben zu müssen.
Zur Finanzierung einer Vollversicherung schlägt Rothgang das Modell der Bürgerversicherung vor. Statt des bislang existierenden dualen Systems von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung würden alle Versicherten in einen gemeinsamen „Topf“ einzahlen. Alle Einkommensarten, also neben Arbeitslohn auch Kapitalerträge, Mieteinnahmen und sonstige Einnahmequellen, wären beitragspflichtig. Zudem solle die Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden. Für Versicherte mit einem Einkommen bis zur derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze würden auf diese Weise lediglich Mehrkosten von weniger als 5 Euro im Monat entstehen.
Für den Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. ist das Gutachten eine Bestätigung seiner Forderung nach Einführung einer Pflege-Vollversicherung.
„Das gegenwärtige Teilkaskosystem der Sozialen Pflegeversicherung ist ganz offensichtlich nicht fähig, die pflegerische Infrastruktur am Leben zu erhalten und im erforderlichen Umfang auszubauen, denn es bietet keine Antwort auf die Herausforderung stetig weiter steigender Kosten. Ein Festhalten an ihr führt zur regelmäßig wiederkehrenden Notwendigkeit eines Löschens von Brandnestern zur Vermeidung des finanziellen Kollapses der Pflegeversicherung, was so nicht weitergehen kann. Das Gutachten von Prof. Dr. Rothgang stellt in aller Klarheit dar, wie eine grundlegende Reform durch die Einführung eines Vollkaskosystems nach dem Modell der Bürgerversicherung zur Lösung der gegenwärtigen Probleme der Pflege nachhaltig beitragen kann. Gleichzeitig entlarvt es die Behauptung, eine Pflege-Vollsicherung sei nicht finanzierbar, als unzutreffend“, kommentiert der 1. Vorsitzende des bad e.V. Andreas Kern die Ergebnisse der Studie.
Die Umwandlung der Sozialen Pflegeversicherung in eine Vollversicherung ist eine Forderung, die der bad e.V. seit Langem aufstellt. „Zur bedarfsgerechten Versorgung der Pflegebedürftigen, unabhängig von deren finanziellen Verhältnissen, ist langfristig die Implementierung der Vollversicherung unabdingbar“, betont Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V. „Wenn wir ein Steigen der Beitragssätze ins Unermessliche vermeiden wollen, ist die Bürgerversicherung, wie das Gutachten zeigt, der einzig gangbare Weg, um die Finanzierung der Pflege zukünftig nachhaltig zu garantieren.“
Gleichzeitig weist Andrea Kapp darauf hin, dass, solange es keine Bürgerversicherung gibt, zur Sicherung der wirtschaftlichen Solvenz der Pflegeeinrichtungen kurzfristig eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss, die die Leistungsträger verpflichtet, die Kostensteigerungen der Leistungserbringer vollständig und zeitnah zu refinanzieren.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
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a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e. V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.