Probleme in der Pflege der Bundesregierung nicht hinreichend bekannt?

Essen, 19.04.2024 In ihrer jüngst veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag gesteht die Bundesregierung ein, keine Daten dazu vorliegen zu haben, dass Pflegekassen Nachverhandlungen zu den Pflegekosten in der Vergangenheit abgelehnt haben.

„Die Probleme, dass Kostenträger Mehrkosten unter Berufung auf Laufzeiten bestehender Verträge regelmäßig nicht unverzüglich refinanzieren, sind kein Geheimnis. Der bad e. V. und auch andere Leistungserbringerverbände haben dies in der Vergangenheit, z.B. bei Einführung der Tariftreuepflicht, wiederholt kritisiert. Nach unserer Wahrnehmung hatte die Politik diesbezüglich in der Vergangenheit kein Erkenntnisproblem. Vielmehr fehlte der politische Wille, hieran etwas zu ändern. Es wäre zu begrüßen, wenn sich dies angesichts der Insolvenzwelle innerhalb der Pflegebranche nun ändern würde“, meint Andrea Kapp, Geschäftsführerin des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.

Laut der Bundesregierung konnte „ein Zusammenhang zwischen Insolvenzen im Pflegesektor und den Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII … bislang weder hergestellt oder bestätigt werden.“ Kapp kritisiert in diesem Zusammenhang: „Auf die Frage, ob und wie häufig die schlechte Zahlungsmoral von Sozialämtern für die Insolvenz von Pflegeeinrichtungen in der Vergangenheit ursächlich war, kommt es doch gar nicht an. Allein die Tatsache, dass es längst kein Einzelfall mehr ist, dass Pflegeeinrichtungen viele Monate darauf warten müssen, bis die Sozialämter ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, ist ein Skandal. Auch Personalmangel in der öffentlichen Verwaltung kann dies nicht entschuldigen. Der Gesetzgeber ist gefragt, hier eine Regelung zu treffen, die Kostenübernahmen und Auszahlungen bis zum Abschluss der Sachbearbeitung garantiert.“

Kapp weist überdies darauf hin, dass die – teils durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen hausgemachten – wirtschaftlichen Probleme von Pflegeeinrichtungen sich nicht auf diese allein beschränken: „Wenn Pflegeeinrichtungen nicht ermöglicht wird, wirtschaftlich zu arbeiten, droht ihnen die Schließung. Leidtragende sind dann nicht nur die Einrichtungsträger und deren Belegschaft, sondern vor allem auch die pflegebedürftigen Menschen, deren Versorgung wegbricht und die noch mehr als bislang schon Probleme bekommen, einen professionellen Anbieter zu finden. Dieser Umstand ist umso schlimmer, als die Bundesregierung selbst eingesteht, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland voraussichtlich von rund 5 Millionen Ende 2021 auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055 ansteigen wird und wir deshalb in Zukunft deutlich mehr Pflegeeinrichtungen für die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen brauchen werden, als wir bislang haben.“

Kontakt

Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de

Über den bad e. V.

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.