Pressemeldung 013-2021

Auskunftsrecht zum Impfstatus von Pflegekräften beschlossen – bad e. V. sieht Vorteile für alle Beteiligten

Essen, 09. September 2021. Der Bundestag hat am 07.09.2021 beschlossen, dass Arbeitgeber von Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen Auskunft zum Impfstatus verlangen dürfen.

„Damit hat der Bundesgesetzgeber die gesetzliche Grundlage geschaffen für das, was sich in der Praxis bereits vielfach als ‚graue Varianten‘ einer Auskunftspflicht durchgesetzt hat – einschlägige Betriebsvereinbarungen, der Einsatz der Luca-App in Unternehmen, die Maskenpflicht für Ungeimpfte am Arbeitsplatz stellen bereits verdeckte Abfragen zum Impfstatus dar, die im juristischen Sinne fragwürdig waren“, erklärt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e. V.

Der bad e. V. begrüßt die rechtliche Basis für eine Auskunftspflicht zum Impfstatus. Wenn es um den Schutz vulnerabler Menschengruppen geht, hat der Schutz personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 DSGVO zumindest dann zurückzustehen, solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite erklärt ist, und insoweit nicht die Schutzwürdigkeit aller personenbezogenen Daten hierdurch betroffen ist, sondern die Ausnahmeregelung eng umrissen ist. Dies ist hier der Fall.

„Wir teilen deshalb die Bedenken nicht, dass nun ein Aufweichen der Bestimmungen der DSGVO zu befürchten ist“, so Andreas Kern, Inhaber von Pflegeeinrichtungen und Bundesvorsitzender des bad e. V. „Angesichts der bisherigen Erfahrungen mit der Pandemie und der von Epidemiologen und Virologen prognostizierten Gefahr der vierten Welle, die von der Delta-Variante des Coronavirus bereits in Gang gesetzt wurde, halten wir es für vertretbar, die Menschen in unseren Pflegeheimen auf diese Weise zu schützen. Wir teilen auch die Bedenken nicht, dass die Regelung zu massenhaften arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen führen wird. Unsere Pflegekräfte sind zudem verantwortungsbewusst genug zu erkennen, dass der Schutz der ihnen anvertrauten pflegebedürftigen Menschen, die durch das Coronavirus sehr gefährdet sind, Vorrang haben muss. Hinzu kommt aus unserer Sicht auch, dass wir den Schutz aller ungeimpften Mitarbeitenden gewährleisten müssen und wollen.“

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1 000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Pflegebedürftigen. Der bad e. V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime.
Der bad e. V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.

Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/ 354001
a.kapp@bad-ev.de

Weitere Pressemeldungen, die Sie interessieren könnten

Pressemeldung 030-2025 – 31.10.2025

Lohnsteigerungen müssen vollständig refinanziert werden!
Politik und Kostenträger müssen ihrer Verantwortung gerecht werden!

Die Verbände der gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen haben heute die neuen Werte für das sogenannte regional übliche Entlohnungsniveau für jedes Bundesland bekannt gegeben. Diese Werte gelten ab dem …

Pressemeldung 029-2025 – 21.10.2025

Digitalisierung der Pflege Chancen bleiben ungenutzt

Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege, dem auch der bad e.V. angehört, kritisiert, dass die Potenziale digitaler Lösungen zur Verbesserung der Pflegequalität, der Optimierung der Prozesse und der Entlastung der Mitarbeitenden weiterhin nur unzureichend …

Pressemeldung 028-2025 – 15.10.2025

Zwischenbericht macht wenig Hoffnung auf eine umfassende Pflegereform

Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte Bund-Länder-Kommission hat erste Ergebnisse ihrer Arbeit präsentiert. Demnach soll unter anderem das Teilkaskosystem der Pflegeversicherung unverändert bleiben, der Vorsorgefonds zur Vermeidung von Beitragssteigerungen eine weitere Aufstockung erhalten …

Pressemeldung 027-2025 – 10.10.2025

Mitgliederversammlung des bad e.V. wählt einstimmig Jasmin Arbabian-Vogel in den Bundesvorstand

Der bad e.V. hat ein neues Bundesvorstandsmitglied: Jasmin Arbabian-Vogel, die aufgrund des Ausscheidens eines Mitglieds bereits im Mai dieses Jahres kommissarisch in den Bundesvorstand des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre …

Nach oben