Kompetenter Ratgeber fĂŒr PflegebedĂŒrftige:
bad e.V. informiert, was Versicherte bei der Pflegeeinstufung beachten sollten
Essen, 21. April 2017. FĂŒr pflegebedĂŒrftige Menschen sieht die gesetzliche Pflegeversicherung eine Reihe von AnsprĂŒchen vor. Bevor der einzelne Versicherte diese Leistungen jedoch beziehen kann, muss das AusmaĂ seiner PflegebedĂŒrftigkeit zunĂ€chst durch einen Gutachter â meistens ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der jeweiligen Krankenkasse (MDK) â festgestellt werden. Dieser untersucht bei einem Besuch, ob eine PflegebedĂŒrftigkeit vorliegt und â wenn ja â welcher Pflegegrad dem Patienten zuerkannt wird. Die Höhe des Pflegegrads ist ausschlaggebend dafĂŒr, wie viele Leistungen der Patient erhĂ€lt bzw. wie hoch diese Leistungen sind.
Viele Patienten und deren Angehörige haben dazu meist eine Reihe von Fragen: Wie genau lĂ€uft dieses Verfahren ab? Welche Unterlagen sollten bereit gehalten werden? Wie können ich bzw. mein Angehöriger dazu beitragen, dass der richtige Pflegegrad ermittelt wird? Der Bundesverband Ambulante Dienste und StationĂ€re Einrichtungen (bad) e.V. hat deshalb einen Ratgeber verfasst, der ĂŒber das Prozedere der Begutachtung informiert und dabei auch die Besonderheiten bei Erst- bzw. Höherstufungsbesuch herausarbeitet. Besonders hilfreich ist die Checkliste, die kompakt zusammenfasst, was der Versicherte zur Vorbereitung der Begutachtung tun sollte.
Die 56-seitige BroschĂŒre kann zwar auch vom Endverbraucher direkt bestellt werden, ist aber eigentlich fĂŒr Pflegeeinrichtungen konzipiert, die ihre Kunden bei der Begutachtung begleiten. Das Heft kann ab sofort in der bad-BundesgeschĂ€ftsstelle bestellt werden und kostet fĂŒr Verbandsmitglieder 2 âŹ, fĂŒr alle anderen Interessierten 5 ⏠zzgl. Porto und Verpackung.
Bestellungen sind zu richten an
Bundesverband Ambulante Dienste und StationÀre Einrichtungen (bad) e.V.
Zweigertstr. 50
45130 Essen
info@bad-ev.de
Roland Musialek und Sebastian Froese:
Sie haben einen Pflegegrad beantragt? Der MDK kommt! Was nun?
Entspannt durch die Einstufung
Weitere Pressemeldungen, die Sie interessieren könnten
Pressemeldung 020-2026 â 22.06.2026
Keine Ausschlussfrist bei Corona-ErstattungsansprĂŒchen: bad e.V. begrĂŒĂt neues Urteil des BSG
Das Bundessozialgericht (BSG) hat Ende vergangener Woche klargestellt, dass fĂŒr die Geltendmachung von Corona-ErstattungsansprĂŒchen keine Ausschlussfristen gelten. Entsprechende Fristregelungen sind damit unzulĂ€ssig.
FĂŒr Pflegeeinrichtungen bedeutet dies: Auch aus FristgrĂŒnden abgelehnte oder âŠ
Pressemeldung 019-2026 â 19.06.2026
âVerlĂ€sslichkeit statt SchnellschĂŒsseâ: bad e.V. fordert, die Verschiebung der Verabschiedung des BStabG fĂŒr Ănderungen zu nutzen
Der Bundesverband Ambulante Dienste und StationĂ€re Einrichtungen (bad) e.V. begrĂŒĂt die Entscheidung, die parlamentarische Beratung und Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) zu verschieben. Das Gesetzesvorhaben, das âŠ
Pressemeldung 018-2026 â 10.06.2026
bad e.V. kritisiert geplantes Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): Bund und LĂ€nder stehlen sich aus der Verantwortung!
Es hagelt scharfe Kritik von allen Seiten: Bei der Anhörung der VerbĂ€nde zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz â PNOG), die heute im Bundesministerium âŠ
Pressemeldung 017-2026 â 22.05.2026
Pflegereform erneut verschoben?
bad e.V. setzt weiter auf BerĂŒcksichtigung seiner Forderungen
Die HĂ€ngepartie geht weiter: Die fĂŒr Mai geplante Vorlage des âGesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherungâ (PNOG) verzögert sich nach Medienberichten erneut und soll nun voraussichtlich erst im Juni im Bundeskabinett beraten âŠ

