Pressemeldung 11/2017

Pressemeldung 11/2017 1

Kompetenter Ratgeber fĂŒr PflegebedĂŒrftige:

bad e.V. informiert, was Versicherte bei der Pflegeeinstufung beachten sollten

Essen, 21. April 2017. FĂŒr pflegebedĂŒrftige Menschen sieht die gesetzliche Pflegeversicherung eine Reihe von AnsprĂŒchen vor. Bevor der einzelne Versicherte diese Leistungen jedoch beziehen kann, muss das Ausmaß seiner PflegebedĂŒrftigkeit zunĂ€chst durch einen Gutachter – meistens ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der jeweiligen Krankenkasse (MDK) – festgestellt werden. Dieser untersucht bei einem Besuch, ob eine PflegebedĂŒrftigkeit vorliegt und – wenn ja – welcher Pflegegrad dem Patienten zuerkannt wird. Die Höhe des Pflegegrads ist ausschlaggebend dafĂŒr, wie viele Leistungen der Patient erhĂ€lt bzw. wie hoch diese Leistungen sind.

Viele Patienten und deren Angehörige haben dazu meist eine Reihe von Fragen: Wie genau lĂ€uft dieses Verfahren ab? Welche Unterlagen sollten bereit gehalten werden? Wie können ich bzw. mein Angehöriger dazu beitragen, dass der richtige Pflegegrad ermittelt wird? Der Bundesverband Ambulante Dienste und StationĂ€re Einrichtungen (bad) e.V. hat deshalb einen Ratgeber verfasst, der ĂŒber das Prozedere der Begutachtung informiert und dabei auch die Besonderheiten bei Erst- bzw. Höherstufungsbesuch herausarbeitet. Besonders hilfreich ist die Checkliste, die kompakt zusammenfasst, was der Versicherte zur Vorbereitung der Begutachtung tun sollte.

Die 56-seitige BroschĂŒre kann zwar auch vom Endverbraucher direkt bestellt werden, ist aber eigentlich fĂŒr Pflegeeinrichtungen konzipiert, die ihre Kunden bei der Begutachtung begleiten. Das Heft kann ab sofort in der bad-BundesgeschĂ€ftsstelle bestellt werden und kostet fĂŒr Verbandsmitglieder 2 €, fĂŒr alle anderen Interessierten 5 € zzgl. Porto und Verpackung.

 

Bestellungen sind zu richten an

Bundesverband Ambulante Dienste und StationÀre Einrichtungen (bad) e.V.

Zweigertstr. 50

45130 Essen

info@bad-ev.de

 

Roland Musialek und Sebastian Froese:

Sie haben einen Pflegegrad beantragt? Der MDK kommt! Was nun?

Entspannt durch die Einstufung

 

Weitere Pressemeldungen, die Sie interessieren könnten

Pressemeldung 018-2026 – 10.06.2026

bad e.V. kritisiert geplantes Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): Bund und LĂ€nder stehlen sich aus der Verantwortung!

Es hagelt scharfe Kritik von allen Seiten: Bei der Anhörung der VerbĂ€nde zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG), die heute im Bundesministerium 


Pressemeldung 017-2026 – 22.05.2026

Pflegereform erneut verschoben?
bad e.V. setzt weiter auf BerĂŒcksichtigung seiner Forderungen

Die HĂ€ngepartie geht weiter: Die fĂŒr Mai geplante Vorlage des „Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung“ (PNOG) verzögert sich nach Medienberichten erneut und soll nun voraussichtlich erst im Juni im Bundeskabinett beraten 


Pressemeldung 016-2026 – 20.05.2026

bad e.V.: Frau Warken, wir brauchen eine Pflegereform – kein Sparprogramm!

Die neuesten Zahlen des GKV-Spitzenverbands und des Medizinischen Dienstes zeigen: Rund sechs Millionen Menschen in Deutschland sind inzwischen pflegebedĂŒrftig. Diese Entwicklung ist ernst, aber nicht ĂŒberraschend. Der demografische Wandel und der 


Pressemeldung 015-2026 – 29.04.2026

GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz:
Bundesregierung beschließt sehenden Auges eine Unterfinanzierung fĂŒr ambulante Pflegedienste!

Der bad e.V. zeigt sich tief besorgt ĂŒber den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Referentenentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Was als Maßnahme zur Stabilisierung der BeitragssĂ€tze gedacht ist, entpuppt sich fĂŒr die ambulante Pflege 


Nach oben