Pressemeldung 14-2018

Geplante Erleichterung bei der Rekrutierung ausländischer Pflegefachkräfte:

bad e.V.: Neues Einwanderungsgesetz ein „Schritt in die richtige Richtung“, aber inhaltlich noch unzureichend!

Essen, 21. November. Nach der gestrigen Vorstellung der Eckpunkte eines neuen Einwanderungsgesetzes, welches am 19.12.2018 verabschiedet werden soll, hat der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. ausdrücklich begrüßt, dass der Gesetzgeber Vereinfachungen bei der Rekrutierung von Fachkräften insbesondere aus Nicht-EU-Staaten plant. „Im Bereich der Pflege, in dem ausländische Fachkräfte dringend benötigt werden, reichen die Pläne jedoch bislang bei weitem nicht aus!“, mahnt Andreas Kern, 1. Vorsitzender des bad e.V.

„Die Abschaffung der Vorrangprüfung hat im Bereich der Pflege kaum eine Bedeutung, weil der deutsche Arbeitsmarkt bereits ohnehin leergefegt ist“, stellt Kern nüchtern fest.

„Die Beschäftigungsduldung, die grundsätzlich Flüchtlingen, die eine Tätigkeit in der Pflege ausüben, eine Perspektive bietet, ist dem Grunde nach eine gute Sache. Sie betrifft jedoch nur einen sehr kleinen Personenkreis, auch weil die geplanten Hürden hierfür zu hoch sind. Wenn man wie angekündigt verlangt, dass die Betroffenen seit mindestens eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt und seit mindestens zwölf Monaten geduldet sein müssen, dann können diese Anforderungen allein schon deshalb von vielen Interessierten nicht erfüllt werden, weil man sie in der Vergangenheit schlicht und einfach nicht oder nicht lange genug hat arbeiten lassen“, kritisiert Kern.

Das Hauptproblem sieht Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V., jedoch woanders: „Sowohl die Erteilung von Aufenthaltstiteln, als auch die Anerkennung von im Ausland absolvierten Berufsqualifikationen dauert derzeit einfach viel zu lange! Wer ein Jahr lang auf sein Visum warten muss, um überhaupt nach Deutschland kommen zu dürfen, und dann ein weiteres Jahr oder mehr aufwenden muss, um seine Krankenschwester-Ausbildung anerkannt zu bekommen, der hilft uns bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Pflege viel zu lange nicht weiter! Ein Rechtsanspruch nützt insofern wenig, wenn die Verwaltung für die Bearbeitung der Anträge derart lange braucht, wie es im Moment Alltag ist!“

Die Lösung liegt für Kern auf der Hand: „Es muss im Gesetz verankerte verbindliche, kurze Fristen geben, die ohne „Hintertüren“ verlässlich den Zeitraum vorgeben, nach dem sowohl der Bescheid über den Aufenthaltstitel als auch der Anerkennungsbescheid spätestens zu ergehen hat. Gleichzeitig muss die Verwaltung sowohl in den deutschen Auslandsvertretungen, als auch in den Behörden, die für die Anerkennungsverfahren zuständig sind, personell besser ausgestattet werden, um schnelle Verfahren sicherstellen zu können.“ Dies sei zum Leidwesen des bad e.V. bislang jedoch nicht geplant.

„Außerdem muss es bei Anpassungslehrgängen, die ausländische Fachkräfte im Verfahren der Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation absolvieren müssen, einen Rechtsanspruch auf eine zeitnahe Durchführung solcher Maßnahmen geben“, mahnt Kapp. Hierzu müsse die Infrastruktur der Angebote ausgebaut werden, weil solche Kurse derzeit noch viel zu selten stattfinden, so dass es auch hier ganz erhebliche Wartezeiten gibt. „Hier bedarf es staatlicher Anreize, um dies zu ändern“, meint Kapp. „Wenn ein Anerkennungsverfahren fast so lange braucht, wie es dauert, eine komplette Ausbildung in Deutschland neu zu machen, führt die Bürokratie alle berechtigten Anstrengungen der Politik ad absurdum!“

„Insofern begrüßen wir das Signal, das von der Ankündigung des neuen Einwanderungsgesetz ausgeht, warnen jedoch davor, es bei diesem Symbol zu belassen“, resümiert Kern.

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