Pflegegeldbezieher können gemäß § 45b Absatz 1a Sozialgesetzbuch XI den sogenannten „Entlastungsbetrag“ in Anspruch nehmen, der von der Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 125 Euro pro Monat bezahlt wird. Dieses Merkblatt informiert über diesen Anspruch auf monatliche Leistungen. Exklusiv und nur für bad-Mitglieder bestellbar, maximal 10 Exemplare pro Halbjahr, zzgl. Versandkosten. Für weitere Bestellungen nehmen Sie bitte Kontakt mit der bad-Bundesgeschäftsstelle auf.

Format: DIN A4
Umfang: 1 Seite