Betreuungsdienste mit Zulassung nach § 71 Absatz 1a SGB XI werden jährlich durch den Medizinischen Dienst (MD), den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. oder durch einen bestellten Sachverständigen geprüft. Diese vom bad e.V. erstmals aufgelegte Broschüre beinhaltet die neue „QPR Teil 1b –Ambulante Betreuungsdienste“ (samt Anlagen) vom 4. September 2025, die am 1. Juli 2026 in Kraft treten wird. Auf dieser Grundlage können Sie sich optimal auf die externe Qualitätsprüfung vorzubereiten. Die neue Broschüre „Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Betreuungsdienste – Ihr bad-Prüfbegleiter“ ist exklusiv und nur für bad-Mitglieder bestellbar.
Zielgruppe: Ambulante Betreuungsdienste
Format: DIN A5
Umfang: 100 Seiten





