Pflege von Menschen mit chronischen Wunden

Anforderungen an spezielle Leistungserbringer zur Versorgung Chronischer Wunden in Schleswig-Holstein

17. Februar|14:00 - 16:00

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Zum 01.01.2026 sind landeseinheitliche Vorgaben für die Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden durch spezielle Leistungserbringer in Kraft getreten.

Für Pflegedienste, die die Wundversorgung zukünftig als „spezielle Leistungserbringer“ erbringen wollen, gelten vertragliche Vorgaben, die es zu beachten gilt.

Weiterhin bleibt aber auch die Wundversorgung durch „nicht-spezialisierte-Krankenpflegedienste“ möglich.

In unserer Sonderveranstaltung stellen wir Ihnen die Anforderungen an spezielle Leistungserbringer und das Beitrittsverfahren ausführlich dar.

Ebenso werden wir praktische Umsetzungsfragen erörtern und  Vergütungsgrundsätze erläutern.

Dozent

Kim Gnutzmann, Volljurist
Referent für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg

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kostenfrei

Regulär
44,00 € pro Person

Unsere Termine

17.02.2026, 14.00 – 16.00 Uhr
Anmeldung

Details

Startdatum:
17. Februar|14:00

Enddatum:
17. Februar|16:00

Serien:

Veranstaltungsort

GoToMeeting

Veranstalter

bad e.V.

Telefon:
0201-354001