Zum 01.01.2026 sind landeseinheitliche Vorgaben für die Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden durch spezielle Leistungserbringer in Kraft getreten.
Für Pflegedienste, die die Wundversorgung zukünftig als „spezielle Leistungserbringer“ erbringen wollen, gelten vertragliche Vorgaben, die es zu beachten gilt.
Weiterhin bleibt aber auch die Wundversorgung durch „nicht-spezialisierte-Krankenpflegedienste“ möglich.
In unserer Sonderveranstaltung stellen wir Ihnen die Anforderungen an spezielle Leistungserbringer und das Beitrittsverfahren ausführlich dar.
Ebenso werden wir praktische Umsetzungsfragen erörtern und Vergütungsgrundsätze erläutern.
Dozent
Kim Gnutzmann, Volljurist
Referent für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg
Beitrag
Mitglieder
kostenfrei
Regulär
44,00 € pro Person
Unsere Termine
17.02.2026, 14.00 – 16.00 Uhr
Anmeldung





