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Zum 1. Februar 2024 treten überarbeite „Maßstäbe und Grundsätze“ für die ambulante Pflege in Kraft.  Eine wesentliche Anpassung betrifft den Personaleinsatz zur Erbringung der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen. Hier haben ambulante Pflegedienste ab dem 01.02.2024 „geeignetes Personal“ zur Leistungserbringung einzusetzen.

Grundsätzlich sind für die Leistungserbringung Kräfte geeignet, die eine Qualifikationsmaßnahmen entsprechend der Betreuungskräfte-Richtlinie nach § 53b SGB XI absolviert haben. Diesen Kräften gleichgestellt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Qualifikationsanforderungen vollständig oder jeweils teilweise in einer Berufsausbildung, bei der Berufsausübung oder in Fortbildungsmaßnahmen nachweislich erworben haben. Ergänzen hierzu sehen die „MuG“ einen Bestandsschutz für Mitarbeitende vor, die eine bestimmte Berufserfahrung aufweisen.

In unserer Informationsveranstaltung greifen wir die Vorgaben der neuen „MuG-Ambulant“ sowie die Inhalte der Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 53b SGB XI auf und erläutern, welche Kräfte für Betreuungsleistungen eingesetzt werden können.

Inhalte sind insbesondere:

    • Vorgaben der MuG zum geeigneten Personal für pflegerische Betreuungsmaßnahmen
    • Anrechnung von erworbenen Qualifikationen
    • Inhalte der Betreuungskräfte-Richtlinie nach § 53b SGB XI
    • Bestandsschutzregelung für Mitarbeitende mit Berufserfahrung
    • Anerkennungsmöglichkeiten für eine Orientierungspraktikum

Beitrag

für bad e.V. – Mitglieder
kostenfrei

für Nichtmitglieder
29,00 € pro Person

Unsere Termine

08.02.2024, 11.00 – 12.00 Uhr
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13.02.2024, 11.00 – 12.00 Uhr
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16.02.2024, 09.00 – 10.00 Uhr
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19.02.2024, 10.00 – 11.00 Uhr
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22.02.2024, 11.00 – 12.00 Uhr
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Web-Seminar

Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!

Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.

 

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