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Serientermin Veranstaltungsserie:  Inter­na­tio­nale Pflegefachkräfte 

Sehr geehr­tes bad-Mitglied,
sehr geehrte Damen und Herren,

alle Per­so­nen mit einem aus­län­di­schen Berufs­ab­schluss haben das Recht, ihren Berufs­ab­schluss mit einem deut­schen, ver­gleich­ba­ren Beruf über­prü­fen zu las­sen. Die­ser Anspruch besteht unab­hän­gig von ihrer Staats­an­ge­hö­rig­keit, ihrem aktu­el­len Wohn­sitz und ihrem Auf­ent­halts­sta­tus. Wir zei­gen Ihnen, wie dies Schritt für Schritt gelingt.

  • Wann ist es wich­tig oder sinn­voll, einen Abschluss aner­ken­nen zu lassen? 
  • Wie läuft das Aner­ken­nungs­ver­fah­ren ab? 
  • Wel­che Doku­mente sind für die Aner­ken­nung erforderlich?

Für die Aner­ken­nung aus­län­di­scher Berufs­qua­li­fi­ka­tio­nen lie­gen ver­schie­dene gesetz­li­che Rege­lun­gen vor. Wel­che davon Anwen­dung fin­den, rich­tet sich danach, in wel­chem Land die Berufs­qua­li­fi­ka­tion erwor­ben wurde, um wel­chen Beruf es sich han­delt und ob die­ser Beruf in Deutsch­land regle­men­tiert ist oder nicht.

Spra­che ist neben Fach­kennt­nis­sen und der for­ma­len Qua­li­fi­ka­tion der Schlüs­sel, um Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sowie Pfle­ge­be­dürf­tige gut ver­sor­gen zu kön­nen. Fach­be­zo­gene Sprach­kennt­nisse in Wort und Schrift sind uner­läss­lich dafür, dass die Zusam­men­ar­beit zwi­schen allen Betei­lig­ten rei­bungs­los funk­tio­niert. Die ein­heit­li­che Fach­spra­chen­prü­fung wird daher in immer mehr Bun­des­län­dern ein­ge­führt, so dass auch diese neue Ent­wick­lung the­ma­ti­siert wird.

Das Web-Semi­­nar rich­tet sich inso­fern sowohl an Teil­neh­mer, die keine Vor­kennt­nisse haben, als auch an sol­che, die in der Ver­gan­gen­heit aus­län­di­sche Pfle­ge­fach­kräfte rekru­tiert haben und sich nun mit der geän­der­ten Rechts­lage ver­traut machen wollen.

Pra­xis­nah wer­den die Teil­neh­mer durch den hier­bei zu bewäl­ti­gen­den „Dschun­gel“ der deut­schen Büro­kra­tie gelotst.

Inhalte

  • Wie läuft der Pro­zess des Aner­ken­nungs­ver­fah­rens ab?
  • Vor­teile der Aner­ken­nung aus­län­di­scher Berufsqualifikationen.
  • Wie kann ein Aner­ken­nungs­be­scheid aussehen?
  • Bun­des­weite recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen für die Aner­ken­nung von Pflegefachkräften
  • Neue­run­gen im Aner­ken­­nungs- und Einwanderungsrecht
  • Erfah­rungs­werte und häu­fige Pro­bleme (sowie Tipps zu deren Bewältigung)

Bei­trag

für bad e.V. – Mitglieder
84,00 € pro Person

für Nicht­mit­glie­der
114,00 € pro Person

Unsere Ter­mine

22.01.2024, 10.00 - 13.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung

12.02.2024, 10.00 - 13.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung

04.03.2024, 10.00 - 13.00 Uhr
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22.04.2024, 10.00 - 13.00 Uhr
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13.05.2024, 10.00 - 13.00 Uhr
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23.09.2024, 10.00 - 13.00 Uhr
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07.10.2024, 10.00 - 13.00 Uhr
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Web-Semi­­nar

Sie haben noch keine Erfah­rung mit bad-Web-Semi­na­­ren sam­meln kön­nen? KEIN PROBLEM! Gerne erklä­ren wir Ihnen jeden ein­zel­nen Schritt in unse­rer Anlei­tung, wel­che Sie hier ein­se­hen können!

Gerne steht Ihnen das Refe­rat Fort- und Wei­ter­bil­dung auch vor, wäh­rend und nach unse­rer Ver­an­stal­tung tele­fo­nisch unter der Ruf­num­mer 0201-354001 für Rück­fra­gen zur Verfügung.

Sehr geehr­tes bad-Mitglied,
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alle Per­so­nen mit einem aus­län­di­schen Berufs­ab­schluss haben das Recht, ihren Berufs­ab­schluss mit einem deut­schen, ver­gleich­ba­ren Beruf über­prü­fen zu las­sen. Die­ser Anspruch besteht unab­hän­gig von ihrer Staats­an­ge­hö­rig­keit, ihrem aktu­el­len Wohn­sitz und ihrem Auf­ent­halts­sta­tus. Wir zei­gen Ihnen, wie dies Schritt für Schritt gelingt.

  • Wann ist es wich­tig oder sinn­voll, einen Abschluss aner­ken­nen zu lassen? 
  • Wie läuft das Aner­ken­nungs­ver­fah­ren ab? 
  • Wel­che Doku­mente sind für die Aner­ken­nung erforderlich?

Für die Aner­ken­nung aus­län­di­scher Berufs­qua­li­fi­ka­tio­nen lie­gen ver­schie­dene gesetz­li­che Rege­lun­gen vor. Wel­che davon Anwen­dung fin­den, rich­tet sich danach, in wel­chem Land die Berufs­qua­li­fi­ka­tion erwor­ben wurde, um wel­chen Beruf es sich han­delt und ob die­ser Beruf in Deutsch­land regle­men­tiert ist oder nicht.

Spra­che ist neben Fach­kennt­nis­sen und der for­ma­len Qua­li­fi­ka­tion der Schlüs­sel, um Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sowie Pfle­ge­be­dürf­tige gut ver­sor­gen zu kön­nen. Fach­be­zo­gene Sprach­kennt­nisse in Wort und Schrift sind uner­läss­lich dafür, dass die Zusam­men­ar­beit zwi­schen allen Betei­lig­ten rei­bungs­los funk­tio­niert. Die ein­heit­li­che Fach­spra­chen­prü­fung wird daher in immer mehr Bun­des­län­dern ein­ge­führt, so dass auch diese neue Ent­wick­lung the­ma­ti­siert wird.

Das Web-Semi­­nar rich­tet sich inso­fern sowohl an Teil­neh­mer, die keine Vor­kennt­nisse haben, als auch an sol­che, die in der Ver­gan­gen­heit aus­län­di­sche Pfle­ge­fach­kräfte rekru­tiert haben und sich nun mit der geän­der­ten Rechts­lage ver­traut machen wollen.

Pra­xis­nah wer­den die Teil­neh­mer durch den hier­bei zu bewäl­ti­gen­den „Dschun­gel“ der deut­schen Büro­kra­tie gelotst.

Inhalte

  • Wie läuft der Pro­zess des Aner­ken­nungs­ver­fah­rens ab?
  • Vor­teile der Aner­ken­nung aus­län­di­scher Berufsqualifikationen.
  • Wie kann ein Aner­ken­nungs­be­scheid aussehen?
  • Bun­des­weite recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen für die Aner­ken­nung von Pflegefachkräften
  • Neue­run­gen im Aner­ken­­nungs- und Einwanderungsrecht
  • Erfah­rungs­werte und häu­fige Pro­bleme (sowie Tipps zu deren Bewältigung)

Bei­trag

für bad e.V. – Mitglieder
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  • Wann ist es wich­tig oder sinn­voll, einen Abschluss aner­ken­nen zu lassen? 
  • Wie läuft das Aner­ken­nungs­ver­fah­ren ab? 
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Für die Aner­ken­nung aus­län­di­scher Berufs­qua­li­fi­ka­tio­nen lie­gen ver­schie­dene gesetz­li­che Rege­lun­gen vor. Wel­che davon Anwen­dung fin­den, rich­tet sich danach, in wel­chem Land die Berufs­qua­li­fi­ka­tion erwor­ben wurde, um wel­chen Beruf es sich han­delt und ob die­ser Beruf in Deutsch­land regle­men­tiert ist oder nicht.

Spra­che ist neben Fach­kennt­nis­sen und der for­ma­len Qua­li­fi­ka­tion der Schlüs­sel, um Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sowie Pfle­ge­be­dürf­tige gut ver­sor­gen zu kön­nen. Fach­be­zo­gene Sprach­kennt­nisse in Wort und Schrift sind uner­läss­lich dafür, dass die Zusam­men­ar­beit zwi­schen allen Betei­lig­ten rei­bungs­los funk­tio­niert. Die ein­heit­li­che Fach­spra­chen­prü­fung wird daher in immer mehr Bun­des­län­dern ein­ge­führt, so dass auch diese neue Ent­wick­lung the­ma­ti­siert wird.

Das Web-Semi­­nar rich­tet sich inso­fern sowohl an Teil­neh­mer, die keine Vor­kennt­nisse haben, als auch an sol­che, die in der Ver­gan­gen­heit aus­län­di­sche Pfle­ge­fach­kräfte rekru­tiert haben und sich nun mit der geän­der­ten Rechts­lage ver­traut machen wollen.

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Inhalte

  • Wie läuft der Pro­zess des Aner­ken­nungs­ver­fah­rens ab?
  • Vor­teile der Aner­ken­nung aus­län­di­scher Berufsqualifikationen.
  • Wie kann ein Aner­ken­nungs­be­scheid aussehen?
  • Bun­des­weite recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen für die Aner­ken­nung von Pflegefachkräften
  • Neue­run­gen im Aner­ken­­nungs- und Einwanderungsrecht
  • Erfah­rungs­werte und häu­fige Pro­bleme (sowie Tipps zu deren Bewältigung)

Bei­trag

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  • Wann ist es wich­tig oder sinn­voll, einen Abschluss aner­ken­nen zu lassen? 
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Für die Aner­ken­nung aus­län­di­scher Berufs­qua­li­fi­ka­tio­nen lie­gen ver­schie­dene gesetz­li­che Rege­lun­gen vor. Wel­che davon Anwen­dung fin­den, rich­tet sich danach, in wel­chem Land die Berufs­qua­li­fi­ka­tion erwor­ben wurde, um wel­chen Beruf es sich han­delt und ob die­ser Beruf in Deutsch­land regle­men­tiert ist oder nicht.

Spra­che ist neben Fach­kennt­nis­sen und der for­ma­len Qua­li­fi­ka­tion der Schlüs­sel, um Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sowie Pfle­ge­be­dürf­tige gut ver­sor­gen zu kön­nen. Fach­be­zo­gene Sprach­kennt­nisse in Wort und Schrift sind uner­läss­lich dafür, dass die Zusam­men­ar­beit zwi­schen allen Betei­lig­ten rei­bungs­los funk­tio­niert. Die ein­heit­li­che Fach­spra­chen­prü­fung wird daher in immer mehr Bun­des­län­dern ein­ge­führt, so dass auch diese neue Ent­wick­lung the­ma­ti­siert wird.

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Pra­xis­nah wer­den die Teil­neh­mer durch den hier­bei zu bewäl­ti­gen­den „Dschun­gel“ der deut­schen Büro­kra­tie gelotst.

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  • Wie läuft der Pro­zess des Aner­ken­nungs­ver­fah­rens ab?
  • Vor­teile der Aner­ken­nung aus­län­di­scher Berufsqualifikationen.
  • Wie kann ein Aner­ken­nungs­be­scheid aussehen?
  • Bun­des­weite recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen für die Aner­ken­nung von Pflegefachkräften
  • Neue­run­gen im Aner­ken­­nungs- und Einwanderungsrecht
  • Erfah­rungs­werte und häu­fige Pro­bleme (sowie Tipps zu deren Bewältigung)

Bei­trag

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  • Wann ist es wich­tig oder sinn­voll, einen Abschluss aner­ken­nen zu lassen? 
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Für die Aner­ken­nung aus­län­di­scher Berufs­qua­li­fi­ka­tio­nen lie­gen ver­schie­dene gesetz­li­che Rege­lun­gen vor. Wel­che davon Anwen­dung fin­den, rich­tet sich danach, in wel­chem Land die Berufs­qua­li­fi­ka­tion erwor­ben wurde, um wel­chen Beruf es sich han­delt und ob die­ser Beruf in Deutsch­land regle­men­tiert ist oder nicht.

Spra­che ist neben Fach­kennt­nis­sen und der for­ma­len Qua­li­fi­ka­tion der Schlüs­sel, um Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sowie Pfle­ge­be­dürf­tige gut ver­sor­gen zu kön­nen. Fach­be­zo­gene Sprach­kennt­nisse in Wort und Schrift sind uner­läss­lich dafür, dass die Zusam­men­ar­beit zwi­schen allen Betei­lig­ten rei­bungs­los funk­tio­niert. Die ein­heit­li­che Fach­spra­chen­prü­fung wird daher in immer mehr Bun­des­län­dern ein­ge­führt, so dass auch diese neue Ent­wick­lung the­ma­ti­siert wird.

Das Web-Semi­­nar rich­tet sich inso­fern sowohl an Teil­neh­mer, die keine Vor­kennt­nisse haben, als auch an sol­che, die in der Ver­gan­gen­heit aus­län­di­sche Pfle­ge­fach­kräfte rekru­tiert haben und sich nun mit der geän­der­ten Rechts­lage ver­traut machen wollen.

Pra­xis­nah wer­den die Teil­neh­mer durch den hier­bei zu bewäl­ti­gen­den „Dschun­gel“ der deut­schen Büro­kra­tie gelotst.

Inhalte

  • Wie läuft der Pro­zess des Aner­ken­nungs­ver­fah­rens ab?
  • Vor­teile der Aner­ken­nung aus­län­di­scher Berufsqualifikationen.
  • Wie kann ein Aner­ken­nungs­be­scheid aussehen?
  • Bun­des­weite recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen für die Aner­ken­nung von Pflegefachkräften
  • Neue­run­gen im Aner­ken­­nungs- und Einwanderungsrecht
  • Erfah­rungs­werte und häu­fige Pro­bleme (sowie Tipps zu deren Bewältigung)

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Für die Aner­ken­nung aus­län­di­scher Berufs­qua­li­fi­ka­tio­nen lie­gen ver­schie­dene gesetz­li­che Rege­lun­gen vor. Wel­che davon Anwen­dung fin­den, rich­tet sich danach, in wel­chem Land die Berufs­qua­li­fi­ka­tion erwor­ben wurde, um wel­chen Beruf es sich han­delt und ob die­ser Beruf in Deutsch­land regle­men­tiert ist oder nicht.

Spra­che ist neben Fach­kennt­nis­sen und der for­ma­len Qua­li­fi­ka­tion der Schlüs­sel, um Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sowie Pfle­ge­be­dürf­tige gut ver­sor­gen zu kön­nen. Fach­be­zo­gene Sprach­kennt­nisse in Wort und Schrift sind uner­läss­lich dafür, dass die Zusam­men­ar­beit zwi­schen allen Betei­lig­ten rei­bungs­los funk­tio­niert. Die ein­heit­li­che Fach­spra­chen­prü­fung wird daher in immer mehr Bun­des­län­dern ein­ge­führt, so dass auch diese neue Ent­wick­lung the­ma­ti­siert wird.

Das Web-Semi­­nar rich­tet sich inso­fern sowohl an Teil­neh­mer, die keine Vor­kennt­nisse haben, als auch an sol­che, die in der Ver­gan­gen­heit aus­län­di­sche Pfle­ge­fach­kräfte rekru­tiert haben und sich nun mit der geän­der­ten Rechts­lage ver­traut machen wollen.

Pra­xis­nah wer­den die Teil­neh­mer durch den hier­bei zu bewäl­ti­gen­den „Dschun­gel“ der deut­schen Büro­kra­tie gelotst.

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  • Wie kann ein Aner­ken­nungs­be­scheid aussehen?
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07.10.2024, 10.00 - 13.00 Uhr
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Web-Semi­­nar

Sie haben noch keine Erfah­rung mit bad-Web-Semi­na­­ren sam­meln kön­nen? KEIN PROBLEM! Gerne erklä­ren wir Ihnen jeden ein­zel­nen Schritt in unse­rer Anlei­tung, wel­che Sie hier ein­se­hen können!

Gerne steht Ihnen das Refe­rat Fort- und Wei­ter­bil­dung auch vor, wäh­rend und nach unse­rer Ver­an­stal­tung tele­fo­nisch unter der Ruf­num­mer 0201-354001 für Rück­fra­gen zur Verfügung.

Sehr geehr­tes bad-Mitglied,
sehr geehrte Damen und Herren,

alle Per­so­nen mit einem aus­län­di­schen Berufs­ab­schluss haben das Recht, ihren Berufs­ab­schluss mit einem deut­schen, ver­gleich­ba­ren Beruf über­prü­fen zu las­sen. Die­ser Anspruch besteht unab­hän­gig von ihrer Staats­an­ge­hö­rig­keit, ihrem aktu­el­len Wohn­sitz und ihrem Auf­ent­halts­sta­tus. Wir zei­gen Ihnen, wie dies Schritt für Schritt gelingt.

  • Wann ist es wich­tig oder sinn­voll, einen Abschluss aner­ken­nen zu lassen? 
  • Wie läuft das Aner­ken­nungs­ver­fah­ren ab? 
  • Wel­che Doku­mente sind für die Aner­ken­nung erforderlich?

Für die Aner­ken­nung aus­län­di­scher Berufs­qua­li­fi­ka­tio­nen lie­gen ver­schie­dene gesetz­li­che Rege­lun­gen vor. Wel­che davon Anwen­dung fin­den, rich­tet sich danach, in wel­chem Land die Berufs­qua­li­fi­ka­tion erwor­ben wurde, um wel­chen Beruf es sich han­delt und ob die­ser Beruf in Deutsch­land regle­men­tiert ist oder nicht.

Spra­che ist neben Fach­kennt­nis­sen und der for­ma­len Qua­li­fi­ka­tion der Schlüs­sel, um Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sowie Pfle­ge­be­dürf­tige gut ver­sor­gen zu kön­nen. Fach­be­zo­gene Sprach­kennt­nisse in Wort und Schrift sind uner­läss­lich dafür, dass die Zusam­men­ar­beit zwi­schen allen Betei­lig­ten rei­bungs­los funk­tio­niert. Die ein­heit­li­che Fach­spra­chen­prü­fung wird daher in immer mehr Bun­des­län­dern ein­ge­führt, so dass auch diese neue Ent­wick­lung the­ma­ti­siert wird.

Das Web-Semi­­nar rich­tet sich inso­fern sowohl an Teil­neh­mer, die keine Vor­kennt­nisse haben, als auch an sol­che, die in der Ver­gan­gen­heit aus­län­di­sche Pfle­ge­fach­kräfte rekru­tiert haben und sich nun mit der geän­der­ten Rechts­lage ver­traut machen wollen.

Pra­xis­nah wer­den die Teil­neh­mer durch den hier­bei zu bewäl­ti­gen­den „Dschun­gel“ der deut­schen Büro­kra­tie gelotst.

Inhalte

  • Wie läuft der Pro­zess des Aner­ken­nungs­ver­fah­rens ab?
  • Vor­teile der Aner­ken­nung aus­län­di­scher Berufsqualifikationen.
  • Wie kann ein Aner­ken­nungs­be­scheid aussehen?
  • Bun­des­weite recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen für die Aner­ken­nung von Pflegefachkräften
  • Neue­run­gen im Aner­ken­­nungs- und Einwanderungsrecht
  • Erfah­rungs­werte und häu­fige Pro­bleme (sowie Tipps zu deren Bewältigung)

Bei­trag

für bad e.V. – Mitglieder
84,00 € pro Person

für Nicht­mit­glie­der
114,00 € pro Person

Unsere Ter­mine

22.01.2024, 10.00 - 13.00 Uhr
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12.02.2024, 10.00 - 13.00 Uhr
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04.03.2024, 10.00 - 13.00 Uhr
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  • Wann ist es wich­tig oder sinn­voll, einen Abschluss aner­ken­nen zu lassen? 
  • Wie läuft das Aner­ken­nungs­ver­fah­ren ab? 
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Spra­che ist neben Fach­kennt­nis­sen und der for­ma­len Qua­li­fi­ka­tion der Schlüs­sel, um Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sowie Pfle­ge­be­dürf­tige gut ver­sor­gen zu kön­nen. Fach­be­zo­gene Sprach­kennt­nisse in Wort und Schrift sind uner­läss­lich dafür, dass die Zusam­men­ar­beit zwi­schen allen Betei­lig­ten rei­bungs­los funk­tio­niert. Die ein­heit­li­che Fach­spra­chen­prü­fung wird daher in immer mehr Bun­des­län­dern ein­ge­führt, so dass auch diese neue Ent­wick­lung the­ma­ti­siert wird.

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  • Wie läuft der Pro­zess des Aner­ken­nungs­ver­fah­rens ab?
  • Vor­teile der Aner­ken­nung aus­län­di­scher Berufsqualifikationen.
  • Wie kann ein Aner­ken­nungs­be­scheid aussehen?
  • Bun­des­weite recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen für die Aner­ken­nung von Pflegefachkräften
  • Neue­run­gen im Aner­ken­­nungs- und Einwanderungsrecht
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