
Kennen Sie eigentlich Ihre Verträge in Baden-Württemberg?
19. Oktober|10:00 - 13:00
Das Grundlagen Web-Seminar für Existenzgründer und Auffrischungs-Web-Seminar für Inhaber von ambulanten Pflegediensten in Baden-Württemberg
Sehr geehrtes bad-Mitglied,
sehr geehrte Damen und Herren,
Schwerpunkt: Privatgewerbliche Leistungserbringer
Die Zulassung eines Pflegedienstes in Baden-Württemberg führt auf Seiten der gewerblichen Leistungserbringer zum Abschluss diverser Verträge mit den Kranken- und Pflegekassen, wie z.B.:
- dem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI,
- Rahmenvertrag über die Durchführung von Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. III SGB XI,
- Rahmenvertrag über ambulante pflegerische Versorgung nach § 75 Abs. I SGB XI,
- den Rahmenverträgen nach §§ 132, 132a SGB V,
- der Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI sowie
- den Vergütungsvereinbarungen zu §§ 37,38 SGB V und SGB XI.
Diese Verträge regeln nicht nur die Mindestvoraussetzungen eines Pflegedienstes, sie enthalten auch etliche Verpflichtungen, die von den Pflegedienstbetreibern zu erfüllen sind. Dazu zählen z.B. neben der Pflicht zur Mitteilung von Veränderungen, auch Anforderungen an die Dokumentation sowie die Qualifikation der zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter, etc..
Im Dschungel der Anforderungen ist es nicht immer einfach, den Überblick zu bewahren. Dies führt mitunter zu Fehlern, die erhebliche Rückzahlungsforderungen der Kostenträger nach sich ziehen können. Das ist allerdings vermeidbar, wenn man seine Rechte und Pflichten aus den Verträgen kennt.
Dieses Web-Seminar dient dazu, den Teilnehmern die einzelnen Vertragsbestandteile und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu erläutern und sie mit den Konsequenzen vertraut zu machen, die bei einem Verstoß drohen. Dieses Wissen ist zwingend erforderlich, um den Betrieb vor einem finanziellen Schaden durch Rückzahlungsverpflichtungen zu schützen.
Das Web-Seminar richtet sich nicht nur an Existenzgründer, sondern ist auch für Inhaber und Führungskräfte bestehender Pflegedienste als Wissensauffrischung empfehlenswert.
Inhalte
- Verträge nach SGB V und SGB XI der privatgewerblichen Leistungserbringer in Baden-Württemberg im Überblick
- Rechte und Pflichten für Betreiber
- drohende Konsequenzen bei etwaigen Vertragsverstößen, insbesondere das Vorgehen bei Rückzahlungsforderungen durch die Kostenträger
- Neuerungen des Rahmenvertrags nach § 75 Abs. I SGB XI vom 21.05.2021
- Aktuelles
Dozent
Jochem Wamser, RA, Geschäftsstellenleiter GS Süd des bad e.V.
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
79,00 € pro Person
für Nichtmitglieder
99,00 € pro Person
(Die Zahlung ist als Vorauszahlung in voller Höhe auf das in der Bestätigung angegebene Konto zu leisten)
Unsere Termine
19.10.2023, 10.00 - 13.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
Web-Seminar
Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!
Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.