Tagespflege-/teilstationäre Einrichtungen im bad e.V.

Tagespflegen stellen inzwischen einen festen Bestandteil der pflegerischen Versorgung dar. Hierbei ergänzen die Tagespflegen insbesondere das ambulante Pflegesetting und tragen ganz erheblich zur Entlastung pflegender Angehöriger bei.  Die Anforderung, die hierbei an die Einrichtungen gestellt werden, sind äußerst komplex. Neben leistungsrechtlichen-, sind auch ordnungsrechtliche Vorgaben durch die Tagespflegen zu erfüllen.

Der bad e. V. steht hierbei als kompetenter Partner in allen Fragen zur teilstationären Versorgung an Ihrer Seite.

bad-Leistungen für Tagespflege-/teilstationäre Einrichtungen

  • Ihre Interessensvertretung bundesweit: Der bad e. V. ist in allen 16 Bundesländern vertreten. Dort handeln wir unter anderem Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime aus. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften angehört werden. Als Interessenvertretung unserer Mitglieder werden wir auf Länder- und Bundesebene zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Wir vertreten gegenüber Ministerien, Behörden und Kostenträgern in allen wichtigen Gremien und Kommissionen auf Bundes- und Landesebene Ihre Interessen – übrigens auch in zahlreichen informellen Gesprächen mit den politischen Entscheidern. In Landespflegeausschüssen, Pflegesatzkommissionen, Schiedsstellen und im Qualitätsausschuss Pflege entscheiden wir mit bei Themen wie zum Beispiel „MuGs“ nach § 113 SGB XI, Bundesrahmenempfehlungen nach § 132a SGB V, Expertenstandards nach § 113a SGB XI, Rahmen- und Vergütungsverträgen, Personalbemessungsverfahren und Qualitätsrichtlinien.
  • bad-Interessengemeinschaft Tagespflege: Die teilstationäre Pflege in Form der Tagespflege nimmt eine besondere Stellung ein und ist ein wichtiger Faktor des Gesundheitssystems insgesamt. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass sich die teilstationäre Pflege in der Praxis im Regelfall als „Ergänzung der ambulanten Versorgung“ darstellt, aber sowohl aus ordnungs- als auch leistungsrechtlicher Sicht der sog. „Vollstationären Versorgung“ zugeordnet wird. Um in dieser Komplexität auch wirtschaftlich erfolgreich arbeiten und die herausgehobene Sonderstellung dauerhaft erfüllen zu können, sind oftmals ein spezielles Wissen und ein intensiver Erfahrungsaustausch notwendig. Für diesen Erfahrungsaustausch haben sich im bad e.V. Interessengemeinschaften gebildet, so auch die IG Tagespflege. Die Interessengemeinschaften sollen vor allem den kollegialen Austausch privater Betreiber, die Vernetzung und die Informationsweitergabe fördern. Jährlich findet dazu u.a. ein Fachtag der „bad-Interessengemeinschaft Tagespflege“ statt. Aktuelle Themen, interessante Gastdozentinnen und -dozenten, reger Informationsaustausch und die Etablierung eines Expertennetzwerkes mit anderen bad-Mitgliedern aus unterschiedlichen Bundesländern erwarten die Teilnehmenden.
  • Pflegesatzverhandlungen für teilstationäre Einrichtungen: Eine auskömmliche Finanzierung ist leider keine Selbstverständlichkeit. Erforderlich und zugleich herausfordernd ist, dass jede teilstationäre Pflegeeinrichtung erstmalig bei der Neueröffnung die Pflegesätze mit den Kostenträgern – sprich den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern – verhandelt. Von diesen Verhandlungen hängt ab, wieviel Geld die teilstationären Pflegeeinrichtungen ihren Gästen bzw. den Kostenträgern in Rechnung stellen dürfen. Dies ist neben der prozentualen Auslastung auch die entscheidende Größe für die finanzielle Situation. Gegenstand der Verhandlungen sind dabei u.a. die Pflegeleistungen, die Verpflegung, die Fahrtkosten und daran anknüpfend auch die sog. Investitionskosten. Bereits diese überschlägige Aufzählung ist ein Indiz für die Komplexität und Herausforderungen, die im Zusammenhang mit den Pflegesatzverhandlungen einhergehen. Zudem werden im weiteren Verlauf der Zeit und nach zunehmender Etablierung am Markt die Pflegesätze stetig nachzuverhandeln sein, um die wirtschaftliche Leistungserbringung langfristig sicherstellen zu können.
  • Für Existenzgründer von Tagespflegen und anderen teilstationären Einrichtungen: Sie werden bereits während der Gründungsphase von uns unterstützt. Wir beraten Sie und geben Ihnen Hilfestellung in der Planungsphase und im täglichen Betrieb, z. B. bei Fragen der Zulassung (gesetzlicher und vertraglicher Art), der Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten, der Investitionskostenförderung oder zur Wahl der Rechtsform. Unsere erfahrenen Experten helfen Ihnen kostenlos bei unseren persönlichen Beratungsterminen weiter. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Gerne senden wir Ihnen auch unverbindlich unser Existenzgründerpaket für Pflegeeinrichtungen zu.
  • Wir begleiten Sie kostenfrei bei Prüfungen durch den MD: Um sich noch besser auf die jährliche Qualitätsprüfung nach §§ 114 ff. SGB XI durch den MD vorzubereiten, bieten wir bad-Mitgliedern kostenfreie Qualitäts-Kurzchecks anhand des Erhebungsbogens der Qualitätsprüfungs-Richtlinien an. Anlässlich der Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen in der Vergangenheit hat der bad e.V. sein Angebot erweitert und bietet die MD-Checks online in einem Videokonferenz-Format an.
  • Informationen für Tagespflegen/teilstationäre Pflegeeinrichtungen: Tagesaktuell unterrichten wir unsere Mitglieder durch Sonderinfos über wichtige Entwicklungen im Pflegebereich und speziell auch für teilstationäre Einrichtungen. Diese Informationen erhalten Sie per E-Mail und als Push-Nachricht auf die bad-App, die unseren Mitgliedern ebenfalls exklusiv und kostenlos zur Verfügung steht. Alle weiteren Sonderinfo-Dokumente finden Sie auf unserer Website im Mitgliederservice unter: www.bad-ev.de/Mitglieder-Service. Zweimal im Jahr erscheint das bad-Fachjournal „background“ mit zahlreichen Artikeln zu den aktuellen Themen der Branche. Zudem werden „Best-Practice“-Beispiele vorgestellt, die als Anregungen für eigene Maßnahmen und Geschäftsideen dienen können.
  • Kooperationen: Sie erhalten bei den bad-Kooperationspartnern besonders günstige Konditionen in Autohäusern, bei Softwarefirmen, Dokumentations-System-Herstellern, Einrichtungen der Arbeitssicherheit und des betriebsärztlichen Dienstes sowie bei mobilen Menüdiensten. Ob Personalgewinnung, Fuhrparkerweiterung, Berufsbekleidung oder Energieversorgung – mit ihren Produkten und Dienstleistungen stehen unsere Partner aus unterschiedlichsten Branchen Ihnen hilfreich zur Seite und finden für jedes Mitglied eine individuelle Lösung.

bad-Publikationen für Tagespflegen und andere teilstationäre Pflegeeinrichtungen

Der bad e.V. unterstützt Pflegeeinrichtungsträger und ihre Leitungskräfte, indem er sie mit speziell an sie gerichteten Publikationen über alle wichtigen Themen rund um ihre Arbeit informiert. Diese Publikationen behandeln umfassend und praxisnah die jeweiligen Themenbereiche und helfen, Pflegeeinrichtungen erfolgreich zu gründen, zu führen und weiterzuentwickeln.

Die Broschüre „Tagespflege“ ist bereits eine wertvolle Hilfestellung, wenn der Wunsch nach der Gründung einer teilstationären Einrichtung zunächst nur auf dem Papier existiert: Planung, Errichtung und Betrieb einer Tagespflege oder einer anderen teilstationären Pflegeform werden mithilfe dieser Broschüre systematisch dargelegt und erläutert.

Einmal gegründet, wird dieser Ordner unverzichtbar im Arbeitsalltag: Das „Qualitätsmanagement-Handbuch Tagespflege“ zielt ebenso auf eine umfassende Vorbereitung auf die jährlich stattfindenden MD-Prüfungen wie auch die kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung des internen Qualitätsmanagements. Mit den Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege (QPR-Tagespflege) wurde 2020 erstmals ein eigenständiges Prüfinstrument geschaffen, das auf die Besonderheiten der pflegerischen und der betreuerischen Versorgung in Tagespflegen zugeschnitten ist. Das „Qualitätsmanagement-Handbuch Tagespflege“ basiert auf diesen speziellen Anforderungen und Besonderheiten der Versorgung in Tagespflegen.

Kostenlos und exklusiv bad-Mitgliedern vorbehalten ist die Broschüre „Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege“. Der vollständige Richtlinientext in seiner im Januar 2022 in Kraft getretenen Fassung inklusive der notwendigen Anlagen bilden eine sichere Arbeitshilfe und verbindliche Prüfgrundlage für alle Tagespflegen bundesweit.

Als konstruktives Element des internen Qualitätsmanagements soll die Broschüre „Maßstäbe und Grundsätze“ dienen. Die „MuG-Teilstationär“ (Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege) ist in ihrer Neufassung zum 01.07.2020 in Kraft getreten. Die aktuell gültigen MuG-Tagespflege tragen dem Umstand eines neuen Qualitätsverständnisses in Tagespflegen und auch der Anpassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs Rechnung und bilden die Grundlage in Sachen Qualität und Qualitätssicherung.

Die Broschüre „Entbürokratisierung der Pflegedokumentation unter Berücksichtigung der SIS®“ ist ein praktischer Ratgeber im Kitteltaschenformat für Mitarbeiter in teilstationären Einrichtungen. Sie soll die Grundlagen für die Umsetzung und Einführung des Strukturmodells und bei der Dokumentation mit der SIS vermitteln.

Nicht jede Personenbeförderung setzt eine behördliche Genehmigung voraus. Die Abgrenzung der Fahrten, für die ein Personenbeförderungsschein unerlässlich ist, zu jenen, die die auch ohne behördliche Genehmigung erlaubt sind, fällt nicht immer leicht. Das Merkblatt „Personenbeförderung in Tagespflegeeinrichtungen“ informiert über die wichtigen Punkte, die beachtet werden müssen.
Einen Überblick über die Leistungen des bad e. V. speziell im Bereich der Tagespflege soll Ihnen die Broschüre „Ihre Tagespflegedienst im bad e. V.“ bieten.

Pflegesatzverhandlungen und weitere wirtschaftliche Expertise

Neben den hauptamtlichen Mitarbeitern steht Ihnen bei betriebswirtschaftlichen Fragen auf Wunsch ein breites Netzwerk von Experten und Fachleuten zur Seite, mit dem für jede Situation fachübergreifend persönliche Lösungen erarbeitet werden können. Unsere Kooperationspartner unterstützen Sie gerne bei individuellen Einzelverhandlungen, Unternehmens- und Immobilienbewertungen, Betriebsübergängen und Unternehmensnachfolgeregelungen, Bedarfs- und Standortanalysen, Fragen des Finanzmanagements und vielem mehr.