Willkommen beim Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Der 1988 gegründete Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) mit Hauptsitz in Essen vertritt die Interessen von bundesweit rund 1.000 zumeist privat geführten Pflegediensten und Heimen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar. Der bad e.V. ist in wichtigen Gremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört.

Die Landesorganisationen des bad e. V. handeln u. a. Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime aus. Zudem müssen sie zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Förderalismusreform 2008 im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.
Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp zur mühsamen Debatte um die Pflegereform
Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp zur mühsamen Debatte um die Pflegereform: Vom Bundeskabinett beschlossenen Mehrleistungen für Demenzkranke haben „kurze Halbwertzeit“
bad e. V. fordert parteiübergreifende Einigung auf große Pflegereform im Interesse von Versicherten und Leistungserbringern
Essen/Berlin. Zu einer parteiübergreifende Einigung auf eine große Pflegereform hat der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.) Regierung und Opposition im Bundestag aufgefordert. Damit reagiert der Verband auf die jüngsten Beschlüsse des Bundeskabinetts, die Leistungen für Demenzkranke im Zuge der Reform spürbar zu erhöhen. Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp: „Natürlich begrüßen wir derartige Verbesserungen. Doch angesichts der bekannten großen Probleme, die Pflegeversicherung leistungsstärker, planbarer und zukunftsfester für Bevölkerung und Leistungserbringer zu machen, haben sie nur eine kurze Halbwertzeit.“
Eine parteiübergreifende Einigung auf eine große Pflegereform hält der bad e. V. für angezeigt, denn es sei unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung ab Herbst 2013 die gleiche sei wie heute. Beobachter erwarten spätestens dann eine schwarz-rote oder eine rot-grüne Regierungskoalition, die das Thema Pflege zukunftsweisend gestalten muss. Kapp: „Warum also jetzt Flickschusterei betreiben, wenn parteiübergreifend in kürzerer Zeit mehr für Versicherte und Leistungserbringer erreicht werden kann?“
Vom Bundeskabinett beschlossen wurden am Mittwoch (18.1.2012) die Pläne von Gesundheitsminister Daniel Bahr, die Leistungen für Demenzkranke im Zuge der Pflegereform zu verbessern. Für die Pflege demenzkranker Pflegebedürftiger in Pflegestufe I sollen ambulante Pflegedienste 325 Euro mehr als bisher im Monat erhalten, sprich 775 Euro. Auch das Pflegegeld für pflegende Angehörige von Demenzkranken soll etwa um ein Drittel gegenüber den Standardsätzen angehoben werden. Höhere Leistungen schlägt Bahr auch für die ca. 40.000 Demenzkranken ohne Pflegestufe vor.
„Eine ausreichende bessere Versorgung von Demenzkranken ist mit den kalkulierten Mehreinnahmen von jährlich 1,1 Milliarden Euro nicht zu finanzieren,“ steht für die bad-Bundesgeschäftsführerin fest. Bekanntlich sollen die Beiträge ab Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte steigen.
Außerdem soll eine freiwillige Pflege-Zusatzversicherung der Bürger/innen wie die Riester-Rente staatlich gefördert werden. Um diesen Teil der Pflegereform ohne Zustimmung des womöglich immer SPD-dominierteren Bundesrates durchzusetzen, soll das Finanzministerium ihn verantworten. Doch Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ließ bereits durchblicken, dass er höchstens 500 Millionen Euro Steuergelder für diesen Zweck ausgeben wolle (Quelle: Wirtschaftswoche).
„Endlich eine wegweisende Pflegereform mit realisierbaren Schritten zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und solider Gesamtfinanzierung auf den Weg zu bringen, wäre das Beste für alle Beteiligten“, wirbt Andrea Kapp für den bad-Vorschlag. Ansonsten dürfte auch das erste Jahr einer neuen Bundesregierung ab Herbst 2013 verstreichen, ohne dass sich Wesentliches für Pflegeversicherte und Leistungserbringer verbessert.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Kapp, RAin
Bundesgeschäftsführerin des bad e. V. Essen, den 18. Januar 2012
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bad e. V. zu Eckpunkten der Pflegereform 2013
- Betreuungsleistungen für Demenzkranke sollen ab 2013 zu den Regelleistungen (Sachleistungen) der Pflegeversicherung zählen.
- „Fristgerecht“ sollen Medizinische Dienste der Krankenversicherung Pflegebedürftige künftig begutachten und Pflegekassen über Pflegeleistungen entscheiden und damit „servicefreundlicher“ werden.
- Die Beratung Pflegebedürftiger soll verbessert werden - z. B. durch das verbindliche Beratungsangebot im häuslichen Umfeld.
- Die Rehabilitation wird gestärkt, da jeder Pflegebedürftige schon im Zuge der Antragsstellung ein eigenständiges Gutachten zu seiner individuellen Rehabilitationsfähigkeit erhalten soll.

