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Willkommen beim Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.

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Der 1988 gegründete Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) mit Hauptsitz in Essen vertritt die Interessen von bundesweit rund 1.000 zumeist privat geführten Pflegediensten und Heimen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar. Der bad e.V. ist in wichtigen Gremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört.

 

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Die Landesorganisationen des bad e. V. handeln u. a. Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime aus. Zudem müssen sie zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Förderalismusreform 2008 im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.

 

 

 

 

Betrügt ein Drittel der Berliner Pflegedienste die Kassen?

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P R E S S E M I T T E I L U N G

Betrügt ein Drittel der Berliner Pflegedienste die Kassen? bad-Landesvertretung in der Hauptstadt weist unhaltbare Vorwürfe von Sozial-Staatssekretär Michael Büge entschieden zurück

Geschäftsstellenleiter Kai Lüdders: Gesamte Berliner Pflegebranche unter Generalverdacht gestellt / Statt einer Schmutzkampagne bedarf es im Rechtsstaat eindeutiger Beweise

Berlin/Essen.

Auf das Schärfste hat der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V. heute die wiederholten öffentlichen Attacken des Berliner Sozial-Staatssekretärs Michael Büge (CDU) zurückgewiesen, ein Drittel der 560 ambulanten Pflegedienste in der Hauptstadt würden systematisch Kranken- und Pflegekassen betrügen. Der Leiter der Berliner bad-Geschäftsstelle, Kai Lüdders: „Mit diesen unbewiesenen Anschuldigungen stellt Herr Büge die gesamte Berliner Pflegebranche unter Generalverdacht und sich selbst ein Armutszeugnis aus.“

Selbstverständlich müsse Abrechnungsbetrug geahndet werden, steht für den Volljuristen Lüdders fest. Schließlich wurden aufgrund von Ermittlungen von Krankenkassen in den vergangenen Jahren immer wieder „schwarze Schafe“ aus verschiedensten Berufsgruppen im Gesundheitswesen zu Recht verurteilt - von Physiotherapeuten, über Apotheker, Ärzte bis hin zu Pflegedienstbetreibern. Lüdders: „In unserem Rechtsstaat gilt aber für alle Menschen so lange die Unschuldsvermutung, bis sie auf Grund von eindeutigen Beweisen in einem Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs oder Betrugs verurteilt worden sind.“

Die Strategie, die der Sozial-Staatssekretär und frühere Neuköllner Sozialstadtrat Michael Büge politisch und ökonomisch verfolge, sei sehr durchschaubar, betonte der bad-Geschäftsstellenleiter. Kai Lüdders: „Indem man einem Drittel der Berliner Pflegedienste Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe vorwürft, schwächt man deren Verhandlungsposition bei Vergütungsverhandlungen mit den Kassen. Die ohnehin vergleichsweise mäßige Vergütung der Pflegedienste noch zu drücken, liegt natürlich auch im Interesse des Landes Berlin und seiner Bezirke als Sozialhilfeträger, also der Kostenträger für pflegebedürftige Sozialhilfeempfänger.“ Kurzum: Büges, von einigen Kassenvertretern unterstützte Kampagne diene hauptsächlich dazu, Pflegedienste so in Verruf zu bringen, dass selbst den ehrlichen unter ihnen ihre Kostenkalkulationen nicht mehr geglaubt würden.

Lüdders: „Für mich zählen nur belegbare Fakten. Noch als Neuköllner Sozialsenator hatte Herr Büge mit dem Bezirksamt Mitte im Herbst 2011 lediglich gegen vier Pflegedienste in seinem damaligen Zuständigkeitsbereich Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wie er jetzt dazu kommt, gleich ein Drittel oder über 186 der 560 Berliner Pflegedienste des Abrechnungsbetruges oder Betruges zu beschuldigen, bleibt sein Geheimnis.“

Eine zentrale Frage sei noch ungeklärt: Gibt es neuerdings derart viele Ermittlungsverfahren gegen Berliner Pflegedienste, über deren aktuellen Ermittlungsstand der Sozial-Staatssekretär von Staatsanwälten sogar genauestens informiert wurde? Anregung des Volljuristen: „Auch dieser juristisch pikanten Frage könnte die Berliner Presse zur Abwechselung ja einmal nachgehen.“

Der mögliche Abrechnungsbetrug von ambulanten Diensten in Berlin soll am kommenden Freitag, 9. März, Hauptthema des eines Runden Tisches u. a. mit Vertretern der AOK und der Kriminalpolizei bei der Berliner Senatsverwaltung für Soziales sein. Diesen Runden Tisch hatte die neue CDU-Spitze in dieser Senatsverwaltung eingerichtet. Beim Landeskriminalamt soll laut Michael Büge eine zentrale Meldestelle geschaffen werden, die sich um mögliche Betrugsfälle kümmert. Bislang liegt die Rechtsaufsicht für ambulante Dienste bei den Bezirken. Büge fordert nun eine zentrale Berliner Prüfstelle anstelle der Bezirkszuständigkeiten.

Zur Person: Der neue Geschäftsstellenleiter der Berliner bad-Landesvertretung, der Volljurist und Politologe Kai Lüdders (34), war über ein Jahr wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten in Berlin, ehe er diese Aufgabe übernahm. Zuvor hatte der verheiratete Vater einer Tochter mehrere Jahre als zugelassener Rechtsanwalt in Hamburg gearbeitet.

Erreichbar ist Kai Lüdders in der bad-Geschäftsstelle Berlin, Hauptstadtbüro/Ost, Spreeufer 5, 10178 Berlin, Mob. 0176-11354003 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

Der Volljurist und Politologe Kai Lüdders leitet seit Januar 2012 die Berliner bad-Geschäftsstelle.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Kapp, RAin
Bundesgeschäftsführerin des bad e. V.

Essen, den 7. März 2012



   

Bundesgesundheitsministerium gibt grünes Licht für G-BA-Richtlinie

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P R E S S E M I T T E I L U N G

Bundesgesundheitsministerium gibt grünes Licht für G-BA-Richtlinie zur Übertragung von Heilkunde auf Kranken- und Altenpflegeberufe

bad-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp: Großer Schritt in die richtige Richtung

Essen. Als „großen Schritt in die richtige Richtung“ hat der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.) die jetzt vom Bundesgesundheitsministerium gebilligte Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für Modellvorhaben zur Heilkundeübertragung auf Kranken- und Altenpflegeberufe begrüßt. Dazu Andrea Kapp: „Endlich ist auch in Deutschland der Weg dafür geebnet, dass examinierte Pflegefachkräfte bislang rein ärztlich verantwortete Aufgaben der Heilkunde wie spezifische Infusionstherapien, Wund- oder Schmerztherapie selbstständig und eigenverantwortlich übernehmen können.“

Das Bundesministerium für Gesundheit beanstande die Richtlinie nicht, die allen staatlich geprüften Pflegekräften das Recht auf Teilnahme an Modellversuchen zur Delegation ärztlicher Tätigkeiten gewährt, heißt es sinngemäß im Schreiben von Ministerialrat Joachim Becker an den Gemeinsamen Bundesausschuss vom 17. Februar 2012. Damit könne die Richtlinie in Kraft treten.

Interessanter Hinweis des Leiters der Unterabteilung 22 (Krankenversicherung) im Gesundheitsministerium an den G-BA: „Dass die erforderliche Qualifikation erreicht wurde, ist im Anschluss an die (Gesundheits- und Krankenpflege- bzw. Altenpflege-)Ausbildung in einer staatlichen Prüfung nachzuweisen. Damit sind die in den jeweiligen Berufsgesetzen Regelungen enthalten, die die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten enthalten. Ihnen kann nicht durch verbindliche Qualitätsanforderungen vorgegriffen werden, die in der Richtlinie formuliert sind.“

Erfreulich sei, wie deutlich das Ministerium gegenüber dem G-BA die Regelungskompetenzen von Bundesgesundheits- und Bundesfamilienministerium bei den Pflegeausbildungen klarstelle, sagte bad-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp.

Im Interesse der in ambulanten und stationären Einrichtungen tätigen Pflegekräfte sollte auch das geplante Pflegeberufegesetz, das Kranken- und Altenpflegeausbildungen zur generalistischen Pflegeausbildung zusammenführen soll, die Kompetenzen und Verantwortungsbereiche der Pflegeberufe eindeutig definieren.

„Dies wird den Pflegeberuf so aufwerten, wie es die gute Ausbildung der Pflegenden verdient, und erleichtert den Weg für eine Akademisierung der Pflege,“ betonte Kapp. Imagekampagnen zur dringend nötigen Gewinnung von Berufsnachwuchs und Fachkräften ließen sich dann weit überzeugender führen als bisher.

Nach der überarbeiteten G-BA-Richtlinie liegen Diagnose, deren Überprüfung sowie die Indikationsstellung weiterhin in ärztlicher Verantwortung. - Wann und in welchem Umfang nun die Modellvorhaben realisiert werden, entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen und die Leistungserbringer. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die G-BA-Richtlinie demnächst in Kraft.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Kapp, RAin
Bundesgeschäftsführerin des bad e. V.

Essen, den 23. Februar 2012
   

Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp zur mühsamen Debatte um die Pflegereform

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Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp zur mühsamen Debatte um die Pflegereform: Vom Bundeskabinett beschlossenen Mehrleistungen für Demenzkranke haben „kurze Halbwertzeit“

bad e. V. fordert parteiübergreifende Einigung auf große Pflegereform im Interesse von Versicherten und Leistungserbringern

Essen/Berlin. Zu einer parteiübergreifende Einigung auf eine große Pflegereform hat der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.) Regierung und Opposition im Bundestag aufgefordert. Damit reagiert der Verband auf die jüngsten Beschlüsse des Bundeskabinetts, die Leistungen für Demenzkranke im Zuge der Reform spürbar zu erhöhen. Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp: „Natürlich begrüßen wir derartige Verbesserungen. Doch angesichts der bekannten großen Probleme, die Pflegeversicherung leistungsstärker, planbarer und zukunftsfester für Bevölkerung und Leistungserbringer zu machen, haben sie nur eine kurze Halbwertzeit.“

Eine parteiübergreifende Einigung auf eine große Pflegereform hält der bad e. V. für angezeigt, denn es sei unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung ab Herbst 2013 die gleiche sei wie heute. Beobachter erwarten spätestens dann eine schwarz-rote oder eine rot-grüne Regierungskoalition, die das Thema Pflege zukunftsweisend gestalten muss. Kapp: „Warum also jetzt Flickschusterei betreiben, wenn parteiübergreifend in kürzerer Zeit mehr für Versicherte und Leistungserbringer erreicht werden kann?“

Vom Bundeskabinett beschlossen wurden am Mittwoch (18.1.2012) die Pläne von Gesundheitsminister Daniel Bahr, die Leistungen für Demenzkranke im Zuge der Pflegereform zu verbessern. Für die Pflege demenzkranker Pflegebedürftiger in Pflegestufe I sollen ambulante Pflegedienste 325 Euro mehr als bisher im Monat erhalten, sprich 775 Euro. Auch das Pflegegeld für pflegende Angehörige von Demenzkranken soll etwa um ein Drittel gegenüber den Standardsätzen angehoben werden. Höhere Leistungen schlägt Bahr auch für die ca. 40.000 Demenzkranken ohne Pflegestufe vor.

„Eine ausreichende bessere Versorgung von Demenzkranken ist mit den kalkulierten Mehreinnahmen von jährlich 1,1 Milliarden Euro nicht zu finanzieren,“ steht für die bad-Bundesgeschäftsführerin fest. Bekanntlich sollen die Beiträge ab Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte steigen.

Außerdem soll eine freiwillige Pflege-Zusatzversicherung der Bürger/innen wie die Riester-Rente staatlich gefördert werden. Um diesen Teil der Pflegereform ohne Zustimmung des womöglich immer SPD-dominierteren Bundesrates durchzusetzen, soll das Finanzministerium ihn verantworten. Doch Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ließ bereits durchblicken, dass er höchstens 500 Millionen Euro Steuergelder für diesen Zweck ausgeben wolle (Quelle: Wirtschaftswoche).

„Endlich eine wegweisende Pflegereform mit realisierbaren Schritten zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und solider Gesamtfinanzierung auf den Weg zu bringen, wäre das Beste für alle Beteiligten“, wirbt Andrea Kapp für den bad-Vorschlag. Ansonsten dürfte auch das erste Jahr einer neuen Bundesregierung ab Herbst 2013 verstreichen, ohne dass sich Wesentliches für Pflegeversicherte und Leistungserbringer verbessert.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Kapp, RAin
Bundesgeschäftsführerin des bad e. V.                                     Essen, den 18. Januar 2012




   

bad e. V. warnt Heimbetreiber vor voreiliger Begleichung von Lizenzgebühren für Rundfunk- und TV-Anschlüsse

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bad e. V. warnt Heimbetreiber vor voreiliger Begleichung von  Lizenzgebühren für Rundfunk- und TV-Anschlüsse in Bewohnerzimmern ohne Fernseher oder Radiogeräte
Widerstand hat gute Erfolgsaussichten: Forderungen von GEMA und VG Media nicht durch einschlägige EUGH-Urteile gedeckt

Essen. Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.) hat Heimbetreiber davor gewarnt, voreilig Lizenzgebühren-Rechnungen der GEMA und der Verwertungsgesellschaft (VG) Media lediglich  für TV- und Rundfunkanschlüsse ohne Fernseher oder Radiogerät in Bewohnerzimmern zu begleichen. „Die von beiden Rechteverwertern zur Begründung angeführten EUGH-Entscheidungen enthalten mit keiner Zeile die für diese Rechnungen nötige Rechtsgrundlage und widmen  sich ausschließlich dem Hotelbereich,“ stellen bad-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp, und der neue bad-Referent Stationär, Andrea Ditter, klar.

Entgegen der Interpretationen von GEMA und VG Media der angeführten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EUGH-Beschluss vom 18. 3. 2010 Az. C-136/09 sowie EUGH-Urteil C-306/05 vom 7. 12. 2006) hält der bad e. V. an seiner Rechtsauffassung fest, dass das Bereitstellen eines Kabel- oder Satellitenanschlusses in Bewohnerzimmern  k e i n e  „öffentliche Weiterleitung von Rundfunksignalen“ im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt. Ass. Jur. Andreas Ditter: „Folglich gilt für Heimbetreiber auch keine Lizenzpflicht.“ 

Kurzum: Die von der VG Media in Rechnungen an einige Heimbetreiber angeführte „geänderte Rechtssprechung“ des EUGH vermag der bad e. V. nicht zu erkennen. Vielmehr sieht der EUGH nur eine Lizenzpflicht, wenn Anschluss und TV- und Rundfunkgeräte gemeinsam betrieben werden. Zitat aus dem EUGH-Beschluss vom 18. März 2010: „Ein Hotelier nimmt durch das bloße Aufstellen von Fernsehgeräten in den Hotelzimmern und ihre Verbindung mit der Zentralantenne des Hotels eine Handlung des öffentlichen Wiedergabe im Sinne des Art. 3. Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG (...) vor.“

Der bad-Referent Stationär: „Im Übrigen lassen sich diese EUGH-Entscheidungen für den Hotelbereich nicht einfach auf Alten- und Pflegeheime übertragen.“ Denn anders als Hotelzimmer würden Bewohnerzimmer längerfristig und privat genutzt. Von „öffentlicher Wiedergabe“ könne dort nicht gesprochen werden.

Heimbetreibern rät der bad e. V., gegen derartige Rechnungen Widerspruch einzulegen und auf die fälschlicherweise angeführten EUGH-Entscheidungen  zu verweisen. Rechtsmittel dagegen sollten sie sich ausdrücklich vorbehalten. Im Zweifelsfall berät der bad e. V. Betroffene gern.

Sehr wohl könne aber eine Lizenzpflicht für Heimbetreiber dann bestehen, wenn TV- und Radiogeräte an Anschlüssen in Gemeinschaftsräumen genutzt würden, stellte Ditter klar.



Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Kapp, RAin
Bundesgeschäftsführerin des bad e. V.                 

Andreas Ditter,
Referent Fachbereich Stationär                                   Essen, den 07. Dezember  2011 

   


für gute Zusammenarbeit:
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