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Nächste Veranstaltungen

Willkommen beim Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.

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Der 1988 gegründete Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit Hauptsitz in Essen vertritt die Interessen von bundesweit rund 1.000 zumeist privat geführten Pflegediensten und Heimen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar. Der bad e.V. ist in wichtigen Gremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Die Landesorganisationen des bad e. V. handeln u. a. Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime aus. Zudem müssen sie zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Förderalismusreform 2008 im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.

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Bundesregierung will drittes Umschulungsjahr von älteren Altenpflegeschülern ab 2011 nicht mehr finanzieren

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P R E S S E M I T T E I L U N G

 

bad e. V. fordert Kurswechsel:  Umschülerinnen in Zeiten des Fachkräftemangels unverzichtbar für die Altenpflegebranche

Berlin/Essen. 
Mit Verwunderung hat der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. auf die Pläne der Bundesregierung reagiert, die Umschulung lebens- und berufserfahrener Menschen zu examinierten Altenpflegekräften ab 2011 nicht mehr voll zu finanzieren. Wie geplant soll die Sonderregelung im Zuge des Konjunkturpaketes II Ende 2010 auslaufen. Das dritte Umschulungsjahr wird danach nicht mehr übernommen. Nur noch für die ersten beiden Umschulungsjahre gewährt die Agentur für Arbeit Betroffenen nach derzeitigem Stand Bildungsgutschein und Unterhalt.

„In Zeiten, in denen Altenpflegeeinrichtungen dringend auf qualifiziertes neues Personal angewiesen sind und schätzungsweise 30.000 Fachkräftestellen bundesweit unbesetzt sind, wirkt diese Entscheidung der Bundesregierung kontraproduktiv und schwächt die Pflegebranche,“ kritisiert Andrea Kapp, stellv. Hauptgeschäftsführerin des bad e. V.. Zwar bekennen sich Ministerien und Politik öffentlich gern zur Stärkung des Altenpflegeberufs, doch die Sparpläne aus Berlin belegten genau das Gegenteil. Für das Bundesfamilienministerium hatte Staatssekretär Josef Hecken erst Anfang Juni den Wert der Ausbildung hervorgehoben, als er das Handbuch „Die praktische Altenpflegeausbildung“ des Servicenetzwerks Altenpflegeausbildung an Pflegedienste überreichte.

Auch die Initiative des bad e. V., mehr ambulante Pflegedienste zur Ausbildung von Altenpflegefachkräften zu motivieren, werde durch die Sparpläne zum Teil ausgebremst. Kapp: „Dabei wissen alle Beteiligten doch längst, dass es gerade die lebens- und berufserfahrenen Umschülerinnen sind, die dauerhaft in diesem Beruf verbleiben.“ So profitieren Altenpflege-Umschülerinnen oft von ihrer großen Lebenserfahrung und haben bessere berufliche Perspektiven als die jüngeren Azubis in der Erstausbildung berichteten Ausbilder dem Institut für angewandte Pflegeforschung (iap expert) der Universität Bremen für eine Studie im Auftrag der Stiftung Warentest. Auch rund 80 Prozent der 35- bis 44-jährigen Berufsanfänger/innen in der Krankenpflege arbeiten nach zehn Jahren noch in ihrem Beruf, ergab die „Forschungsstudie zur Verweildauer in Pflegeberufen in Rheinland-Pfalz” des Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle 2009.

„Unser Verband appelliert daher an die Bundesregierung, diesen finanziell kaum wirksamen, gesellschaftlich fragwürdigen Sparplan zurück zu nehmen und weiterhin das dritte Umschulungsjahr zu finanzieren.“ Andrea Kapp: „Wer den demografiebedingt steigenden Personalbedarf in der Altenpflege erkennt, muss auch in die Ausbildung von Umschülern investieren.“ Damit würde die Politik nicht nur die Altenpflege als vergleichsweise krisensichere und notwendige Zukunftsbranche  stärken, sondern auch älteren Ausbildungs- und Arbeitswilligen zu Dauerarbeitsplätzen statt staatlicher Alimentation verhelfen.

  

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andrea Kapp, RAin

Geschäftsführerin Nord des bad e. V.                          Essen, den 14. Juli 2010

 

 

 

Nähere Informationen: Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.,  Andrea Kapp,  Annastr.  58-64, 45130 Essen, Tel. 0201-354001, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

   

Kabinett billigt Verordnungen zum Pflege-Mindestlohn

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 Essen, den 14. Juli 2010

 

Nach monatelangen Diskussionen billigte das Kabinett nun die Pflege-Mindestlohnver-ordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nach § 11 Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Abweichend von der Grundregel ist für diese Verordnung die Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates nicht mehr erforderlich.

 

Danach erhalten über eine halbe Million in der Pflege Beschäftigte ab dem 1. August einen Mindestlohn von 7,50 Euro im Osten und 8,50 Euro im Westen.

 

Aber nicht alle von ihnen fallen unter die neue Regelung. Die Mindestlohn-Verordnung gilt nach Angaben des Arbeitsministeriums nur für Arbeitnehmer, die überwiegend "Grundpflegeleistungen" erbringen. Dazu gehören etwa das Waschen der Patienten, Hilfe beim Anziehen oder Treppensteigen sowie die Zubereitung von Mahlzeiten und die Hilfe beim Essen. Ausgeschlossen bleiben hingegen reine Haushaltshilfen sowie Auszubildende und Praktikanten.

 

Ihre bad- Bundesgeschäftsstelle hilft Ihnen bei Fragen zum o.g. Thema gerne weiter.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Kochanek                                                                   

Hauptgeschäftsführer des bad e.V.

   

Herausgabe von Pflegedokumentation – bad e.V. erachtet neue Forderungen der Deutschen BKK als rechtswidrig!

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Essen, den 06. Juli 2010

 

Die Deutsche BKK (DBBK) schreibt derzeit bundesweit Pflegedienste an, um Ihnen „wichtige Vertragspartnerinformationen“ zu kommen zu lassen. Diese Schreiben enthalten die Ankündigung einer „Neu-Organisation“ innerhalb der DBKK, nach der „im Rahmen der Qualitätssicherung professionelle Pflegefachkräfte mit verwaltungstechnischem Hintergrundwissen Hausbesuche“ durchführen sollen. Die Pflegedienste werden aufgefordert, „die Versorgungsqualität zu sichern, indem sie die für die Genehmigung benötigten Unterlagen (z.B. Wunddokumentation, BZ- oder RR-Protokolle, Medikamentenpläne, etc.) unaufgefordert zusammen mit der ärztlichen Verordnung“ an die DBKK senden.

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Bundessozialgericht und der Datenschutzbeauftragte des Bundes in der Vergangenheit unmissverständlich klargestellt haben, dass nur der MDK (vgl. § 275 SGB V), nicht jedoch eine Krankenkasse berechtigt ist, die Herausgabe von Pflegedokumentation zu verlangen, um die medizinische Notwendigkeit von verordneten Leistungen zu überprüfen. Eine gesetzliche Anspruchsgrundlage des Kostenträgers existiere nicht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat ferner ausgeführt, dass auch die vermeintliche „Einwilligung“ des Kunden in die Herausgabe nichts an der Rechtswidrigkeit ändere, da die Einwilligung auf Druck (hier: Androhung der Ablehnung der Verordnung) erfolgt und somit mangels Freiwilligkeit unwirksam sei.

 

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat in seinem 20. Tätigkeitsbericht außerdem in datenschutzrechtlicher Hinsicht kritisiert, dass Krankenkassen Pflegefachkräfte einsetzen, um die Pflege zu überprüfen und nach Gründen für die Ablehnung von Verordnungen suchen. Er wies dabei darauf hin, dass die Kassen zwar einen gesetzlichen Beratungsauftrag haben, es sich hierbei jedoch um ein Recht, nicht um eine Pflicht des Versicherten handele. Aufgedrängte „Beratung“ ist hiernach also fragwürdig, das Gesetz zielt vielmehr darauf ab, dass die Initiative zur Beratung vom Versicherten ausgeht. Einem Recht auf die Einsichtnahme der Pflegedokumentation durch die „Hintertür Beratung“ hat der Datenschutzbeauftragte des Bundes somit im Ergebnis ebenfalls eine Absage erteilt.   

 

Wir werden den vorliegenden Fall zum Anlass nehmen, um die Deutsche BKK schriftlich an die Rechtslage zu erinnern und die Einstellung dieser neuen Praxis zu verlangen. Außerdem werden wir die Aufsichtsbehörde und den Bundesdatenschutzbeauftragten einschalten und um Stellungnahme bzw. Einschreiten bitten.

 

Wir möchten Sie ferner unterstützen, indem wir Ihnen auf Wunsch Musterschreiben zur rechtlich fundierten Zurückweisung rechtswidriger Herausgabebegehren zur Verfügung stellen. Dies beinhaltet sowohl die Zurückweisung der Forderung durch den Pflegedienst, als auch einen Musterwiderspruch, den Patienten als Grundlage für das Vorgehen gegen die Ablehnung von Verordnungen nutzen können, die auf der Herausgabeverweigerung basieren.

 

Wir raten unseren Mitgliedern, Pflegedokumentation nicht an die DBBK direkt, sondern nur an den MDK heraus zu geben. Dies ist eine legitime und praxistaugliche Vorgehensweise, die von vielen Kostenträgern erfolgreich praktiziert wird. Wer die Bereitschaft hierzu offen kommuniziert, macht deutlich, dass er kooperativ ist und nichts zu verbergen hat, aber auch die Grenzen des rechtlichen Möglichen kennt. Datenschutzverletzungen hingegen sind Ordnungswidrigkeiten, die ernste Folgen nach sich ziehen können.   

 

Sollten Sie Fragen zu der o.g. Problematik haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des bad e.V. gerne Rede und Antwort.

   


für gute Zusammenarbeit:
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