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Willkommen beim Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.

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Der 1988 gegründete Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) mit Hauptsitz in Essen vertritt die Interessen von bundesweit rund 1.000 zumeist privat geführten Pflegediensten und Heimen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar. Der bad e.V. ist in wichtigen Gremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört.

 

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Die Landesorganisationen des bad e. V. handeln u. a. Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime aus. Zudem müssen sie zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Förderalismusreform 2008 im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.

 

 

 

 

Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp zur mühsamen Debatte um die Pflegereform

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P R E S S E M I T T E I L U N G

Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp zur mühsamen Debatte um die Pflegereform: Vom Bundeskabinett beschlossenen Mehrleistungen für Demenzkranke haben „kurze Halbwertzeit“

bad e. V. fordert parteiübergreifende Einigung auf große Pflegereform im Interesse von Versicherten und Leistungserbringern

Essen/Berlin. Zu einer parteiübergreifende Einigung auf eine große Pflegereform hat der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.) Regierung und Opposition im Bundestag aufgefordert. Damit reagiert der Verband auf die jüngsten Beschlüsse des Bundeskabinetts, die Leistungen für Demenzkranke im Zuge der Reform spürbar zu erhöhen. Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp: „Natürlich begrüßen wir derartige Verbesserungen. Doch angesichts der bekannten großen Probleme, die Pflegeversicherung leistungsstärker, planbarer und zukunftsfester für Bevölkerung und Leistungserbringer zu machen, haben sie nur eine kurze Halbwertzeit.“

Eine parteiübergreifende Einigung auf eine große Pflegereform hält der bad e. V. für angezeigt, denn es sei unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung ab Herbst 2013 die gleiche sei wie heute. Beobachter erwarten spätestens dann eine schwarz-rote oder eine rot-grüne Regierungskoalition, die das Thema Pflege zukunftsweisend gestalten muss. Kapp: „Warum also jetzt Flickschusterei betreiben, wenn parteiübergreifend in kürzerer Zeit mehr für Versicherte und Leistungserbringer erreicht werden kann?“

Vom Bundeskabinett beschlossen wurden am Mittwoch (18.1.2012) die Pläne von Gesundheitsminister Daniel Bahr, die Leistungen für Demenzkranke im Zuge der Pflegereform zu verbessern. Für die Pflege demenzkranker Pflegebedürftiger in Pflegestufe I sollen ambulante Pflegedienste 325 Euro mehr als bisher im Monat erhalten, sprich 775 Euro. Auch das Pflegegeld für pflegende Angehörige von Demenzkranken soll etwa um ein Drittel gegenüber den Standardsätzen angehoben werden. Höhere Leistungen schlägt Bahr auch für die ca. 40.000 Demenzkranken ohne Pflegestufe vor.

„Eine ausreichende bessere Versorgung von Demenzkranken ist mit den kalkulierten Mehreinnahmen von jährlich 1,1 Milliarden Euro nicht zu finanzieren,“ steht für die bad-Bundesgeschäftsführerin fest. Bekanntlich sollen die Beiträge ab Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte steigen.

Außerdem soll eine freiwillige Pflege-Zusatzversicherung der Bürger/innen wie die Riester-Rente staatlich gefördert werden. Um diesen Teil der Pflegereform ohne Zustimmung des womöglich immer SPD-dominierteren Bundesrates durchzusetzen, soll das Finanzministerium ihn verantworten. Doch Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ließ bereits durchblicken, dass er höchstens 500 Millionen Euro Steuergelder für diesen Zweck ausgeben wolle (Quelle: Wirtschaftswoche).

„Endlich eine wegweisende Pflegereform mit realisierbaren Schritten zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und solider Gesamtfinanzierung auf den Weg zu bringen, wäre das Beste für alle Beteiligten“, wirbt Andrea Kapp für den bad-Vorschlag. Ansonsten dürfte auch das erste Jahr einer neuen Bundesregierung ab Herbst 2013 verstreichen, ohne dass sich Wesentliches für Pflegeversicherte und Leistungserbringer verbessert.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Kapp, RAin
Bundesgeschäftsführerin des bad e. V.                                     Essen, den 18. Januar 2012




   

bad e. V. warnt Heimbetreiber vor voreiliger Begleichung von Lizenzgebühren für Rundfunk- und TV-Anschlüsse

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P R E S S E M I T T E I L U N G


bad e. V. warnt Heimbetreiber vor voreiliger Begleichung von  Lizenzgebühren für Rundfunk- und TV-Anschlüsse in Bewohnerzimmern ohne Fernseher oder Radiogeräte
Widerstand hat gute Erfolgsaussichten: Forderungen von GEMA und VG Media nicht durch einschlägige EUGH-Urteile gedeckt

Essen. Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.) hat Heimbetreiber davor gewarnt, voreilig Lizenzgebühren-Rechnungen der GEMA und der Verwertungsgesellschaft (VG) Media lediglich  für TV- und Rundfunkanschlüsse ohne Fernseher oder Radiogerät in Bewohnerzimmern zu begleichen. „Die von beiden Rechteverwertern zur Begründung angeführten EUGH-Entscheidungen enthalten mit keiner Zeile die für diese Rechnungen nötige Rechtsgrundlage und widmen  sich ausschließlich dem Hotelbereich,“ stellen bad-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp, und der neue bad-Referent Stationär, Andrea Ditter, klar.

Entgegen der Interpretationen von GEMA und VG Media der angeführten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EUGH-Beschluss vom 18. 3. 2010 Az. C-136/09 sowie EUGH-Urteil C-306/05 vom 7. 12. 2006) hält der bad e. V. an seiner Rechtsauffassung fest, dass das Bereitstellen eines Kabel- oder Satellitenanschlusses in Bewohnerzimmern  k e i n e  „öffentliche Weiterleitung von Rundfunksignalen“ im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt. Ass. Jur. Andreas Ditter: „Folglich gilt für Heimbetreiber auch keine Lizenzpflicht.“ 

Kurzum: Die von der VG Media in Rechnungen an einige Heimbetreiber angeführte „geänderte Rechtssprechung“ des EUGH vermag der bad e. V. nicht zu erkennen. Vielmehr sieht der EUGH nur eine Lizenzpflicht, wenn Anschluss und TV- und Rundfunkgeräte gemeinsam betrieben werden. Zitat aus dem EUGH-Beschluss vom 18. März 2010: „Ein Hotelier nimmt durch das bloße Aufstellen von Fernsehgeräten in den Hotelzimmern und ihre Verbindung mit der Zentralantenne des Hotels eine Handlung des öffentlichen Wiedergabe im Sinne des Art. 3. Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG (...) vor.“

Der bad-Referent Stationär: „Im Übrigen lassen sich diese EUGH-Entscheidungen für den Hotelbereich nicht einfach auf Alten- und Pflegeheime übertragen.“ Denn anders als Hotelzimmer würden Bewohnerzimmer längerfristig und privat genutzt. Von „öffentlicher Wiedergabe“ könne dort nicht gesprochen werden.

Heimbetreibern rät der bad e. V., gegen derartige Rechnungen Widerspruch einzulegen und auf die fälschlicherweise angeführten EUGH-Entscheidungen  zu verweisen. Rechtsmittel dagegen sollten sie sich ausdrücklich vorbehalten. Im Zweifelsfall berät der bad e. V. Betroffene gern.

Sehr wohl könne aber eine Lizenzpflicht für Heimbetreiber dann bestehen, wenn TV- und Radiogeräte an Anschlüssen in Gemeinschaftsräumen genutzt würden, stellte Ditter klar.



Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Kapp, RAin
Bundesgeschäftsführerin des bad e. V.                 

Andreas Ditter,
Referent Fachbereich Stationär                                   Essen, den 07. Dezember  2011 

   

bad e. V. zu geplanter generalistischer Ausbildung für alle Pflegeberufe

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bad e. V. zu geplanter generalistischer Ausbildung für alle Pflegeberufe:

Hürden für den Zugang zu Pflegeberufen in Zeiten des Fachkräftemangels in der Altenpflege nicht höher setzen

Essen/Berlin. „Für die von der Bundesregierung geplante generalistische Pflegeausbildung reichen im Altenpflegebereich zehn Jahre Allgemeinbildung als Zugangsvoraussetzung aus. In Zeiten des extremen Mangels an Altenpflegefachkräften kann sich Deutschland keine höheren Hürden für den Berufszugang erlauben.“ Mit diesen Worten hat die Bundesgeschäftsführerin des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e.V.), Andrea Kapp, auf die laufende Debatte um die künftige Pflegeausbildung in Berlin reagiert.

Derzeit diskutiert die Bund-Länder-Kommission von Bundesgesundheits- und Bundesfamilienministerium die Eckpunkte für ein neues Pflegeberufegesetz, die angeblich noch im Dezember vorgelegt werden sollen. Einig ist sich das Gremium darin, eine generalisierte Pflegeausbildung anstelle der bisherigen Altenpflege-, Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildungen anzustreben.

Doch eine Initiative der EU-Kommission zur Änderung der Beruferichtlinie 2005/36/EG sieht vor, die Zugangsvoraussetzungen für die Krankenpflegeausbildung in der EU auf zwölf Jahre Allgemeinbildung zu erhöhen. Ähnlich wie Bundesregierung und die Länder befürchtet auch der bad e. V., dass die Regel auf die Altenpflegeausbildung ausgedehnt werden könnte und dies negative Folgen für die Gewinnung neuer Fachkräfte in diesem Bereich gefährdet. „Viele der heutigen Bewerberinnen und Bewerber ohne Abitur würden dann gleich von der Ausbildung ausgeschlossen, obwohl sie aufgrund ihrer Allgemeinbildung und sozialen Kompetenz für den Beruf gut geeignet wären,“ gibt Dipl.-Pflegewirtin Ursula Bauer, Bundesvorsitzende des bad e. V., zu bedenken.

Außerdem hat die Bund-Länder-Kommission noch nicht geklärt, welche anderen Schulformen für die generalistische Pflegeausbildung mit späterer Schwerpunktsetzung besonders geeignet sind und wie die schulische Ausbildung künftig finanziert werden sollte. 

Zum Beispiel die Ehrenpräsidentin des Deutschen Pflegerates (DPR), Marie-Luise Müller, forderte jüngst im Gespräch mit der Fachzeitung CAREkonkret, die Altenpflegeausbildung künftig „zumindest vorübergehend“ aus der Pflegeversicherung zu finanzieren. Schließlich trage die Krankenversicherung bereits die schulische Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung über einen Ausbildungsfonds. Später sei dann eine steuerfinanzierte Schulausbildung in der Pflege anzustreben, wie es in anderen Berufen längst üblich ist, so die DPR-Ehrenpräsidentin.

Dazu bad-Bundesgeschäftsführerin Kapp: „Grundsätzlich gehört die Ausbildungsfinanzierung nicht zu den Kernaufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Die knappen Mittel der gesetzlichen Kassen sind weit besser ausschließlich für die qualitativ hochwertige Akutbehandlung, Pflege oder Betreuung Kranker, Pflegebedürftiger und Demenzkranker angelegt. Insofern ist eine steuerfinanzierte Schulausbildung die einzig richtige Perspektive für die künftige Finanzierung der Pflegeausbildung.“ 

Derzeit springen zwar viele Bundesländer mit Schuldgeldzuschüssen (z. B. Niedersachsen, Hessen, Bayern) in die Bresche, aber dies sei längst nicht flächendeckend der Fall und passe nicht in das in Deutschland für andere Berufe übliche System der staatlichen Ausbildungsfinanzierung.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung! 

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Kapp, RAin
Bundesgeschäftsführerin des bad e. V.                                 Essen, den 2. Dezember 2011 

   

bad e. V. zu Eckpunkten der Pflegereform 2013

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bad e. V. zu Eckpunkten der Pflegereform 2013: Kein großer Wurf zur Lösung der drängenden Probleme in der Pflege

Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp: Ambulante Pflege, betreute Wohngruppen und alternative Wohnformen werden endlich gestärkt

Essen/Berlin. „Das ist wahrlich kein großer Wurf zur Lösung der drängenden Probleme in der Pflege. Doch wir begrüßen ausdrücklich, dass die ambulante Pflege, ambulant betreute Wohngruppen und alternative Wohnformen für ältere Menschen endlich gestärkt werden sollen.“ Mit diesen Worten hat die Bundesgeschäftsführerin des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.), Andrea Kapp, die am Mittwoch (16.11.2011) von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegten Eckpunkte zur Pflegereform 2013 kommentiert.

Unter anderem sieht Bahrs Konzept neben geringen Mehrleistungen für Demenzkranke eine zeitlich begrenzte Initiativförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie eine Förderpauschale zur Beschäftigung einer Organisationskraft für ambulant betreute Wohngruppen vor. Pflegebedürftige sollen zwischen Leistungspaketen und Zeiteinheiten wählen können. Was wie geschehen soll, vereinbaren sie dann mit ihrem Pflegedienst. Dazu Andrea Kapp: „Mit diesen Schritten wird der Gesetzgeber endlich dem bislang oft zu wenig beachteten Grundsatz ´ambulant vor stationär´ gerechter.“

Doch eine ausreichende bessere Versorgung von Demenzkranken sei mit Mehreinnahmen von jährlich 1,1 Milliarden Euro ab 2013 nicht zu finanzieren. In diesem Punkt sei die Reform „mehr gut gemeinter Versuch als wirklich zukunftstaugliche Lösung,“ sagte Kapp. Bekanntlich sollen die Beiträge zur Pflegeversicherung ab Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte steigen. Außerdem wird die freiwillige Zusatzversicherung der Bürger/innen für Pflege nach dem Vorbild der Riester-Rente staatlich gefördert. Doch welche Zusatzeinnahmen dadurch der Pflegeversicherung zufließen, ist völlig ungewiss.

Sehr bedauerlich sei es, dass die Expertenkommission, die vor fast drei Jahren bereits gute Vorschläge für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erarbeitete, nun bis zum Ende der Legislaturperiode im September 2013 konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeiten soll. Die bad-Bundesgeschäftsführerin: „Da ist sehr viel wertvolle Zeit ins Land gegangen, ohne dass irgendetwas geschehen ist - und das zum Nachteil von Demenzkranken und anderen bislang benachteiligten Pflegeversicherten.“

Sehr wohl sieht der bad e. V. auch die kleinen vorgesehenen Fortschritte im Interesse der Versicherten und der gesamten Pflegebranche:

  1. Betreuungsleistungen für Demenzkranke sollen ab 2013 zu den Regelleistungen (Sachleistungen) der Pflegeversicherung zählen. 

  2. „Fristgerecht“ sollen Medizinische Dienste der Krankenversicherung Pflegebedürftige künftig begutachten und Pflegekassen über Pflegeleistungen entscheiden und damit „servicefreundlicher“ werden.

  3. Die Beratung Pflegebedürftiger soll verbessert werden - z. B. durch das verbindliche Beratungsangebot im häuslichen Umfeld.

  4. Die Rehabilitation wird gestärkt, da jeder Pflegebedürftige schon im Zuge der Antragsstellung ein eigenständiges Gutachten zu seiner individuellen Rehabilitationsfähigkeit erhalten soll. 



Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung! 

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Kapp, RAin
Bundesgeschäftsführerin des bad e. V.                                       Essen, den 17. November 2011 




   


für gute Zusammenarbeit:
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