bad e. V. verlangt sofortige Änderung der HKP-Richtlinie
Die Verlängerung der Brieflaufzeiten bringt die Pflegeeinrichtungen immer weiter in die Bredouille: Eine Genehmigung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) ist fristgerecht so gut wie unmöglich. Für die Pflegeeinrichtungen bedeutet dies, in Vorleistung treten zu müssen, ohne zu wissen, ob sie ihre erbrachten Leistungen auch vergütet bekommen. Nach dem vor einem halben Jahr beschlossenen und seit Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Postrechtsmodernisierungsgesetz müssen Briefe erst nach 3 bis 4 Werktagen den Empfänger erreichen. Zuvor galt eine Laufzeit von 1-2 Werktagen, die gerade noch den fristgerechten Zugang der zu genehmigenden HKP-Verordnungen bei den Krankenkassen ermöglichte.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. wies bereits bei der Entschließung des Bundestages auf die Problematik der Laufzeitänderung, die sie für die Pflegeeinrichtungen im Bereich des SGB V mit sich bringt, hin. Er forderte daher seinerzeit, die HKP-Richtlinie den neuen Regularien anzupassen. Dieser Aufforderung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bis heute nicht gefolgt. Dies bat der bad e.V. zum Anlass genommen, um seine Forderung noch mal in einem Schreiben an den G-BA zu unterstreichen.
Die Gesetzesänderung führt immer wieder zu ernsthaften Problemen sowohl für Pflegedienste als auch pflegebedürftige Menschen. Selbst wenn eine vom Arzt ausgestellte Verordnung über Leistungen der häuslichen Krankenpflege persönlich übergeben oder abgeholt wird, muss die Verordnung spätestens ab dem vierten der Ausstellung folgenden Arbeitstag bei der Krankenkasse vorliegen. So sieht es die HKP-Richtlinie vor. In der Praxis kommt diese Aufgabe oftmals einer Quadratur des Kreises gleich: Häufig verzögert sich der Ausstellungsprozess selbst, zum Beispiel durch hohen Arbeitsanfall und Personalmangel in Arztpraxen. Zusätzlich muss – so ist es gesetzlich vorgeschrieben – die Unterschrift auf dem Formular durch den Versicherten eingeholt werden. Nun erschwert der verlängerte Postweg außerdem, diese ohnehin schon sehr kurze Frist von vier Tagen einzuhalten.
Die Bundesgeschäftsführerin des bad e. V. Andrea Kapp verlangt daher: „Es ist jetzt wirklich dringend geboten, dass der Gemeinsame Bundesausschuss aktiv wird und die HKP-Richtlinie schnellstens angepasst. Die Frist zur Einreichung von Verordnungen häuslicher Krankenpflege bei den Kostenträgern muss zwingend verlängert und die neuen Brieflaufzeiten müssen berücksichtigt werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Pflegedienste hier in eine Vorleistung gehen, um deren Erstattung sie streiten müssen, weil dank der Postzustellung eine Fristwahrung nicht mehr möglich ist!“
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e. V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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