Bundesweit wegweisende Schiedsentscheidung zur HKP-Vergütung in Niedersachsen: „Tariftreue schlägt Grundlohnsumme“
Der bad-Landesverband Niedersachsen e. V. sah sich gemeinsam mit den weiteren privaten Leistungserbringerverbänden in Niedersachsen gezwungen, im Interesse der privatgewerblichen ambulanten Pflegedienste ein Schiedsverfahren über die Steigerung der Vergütungen für Leistungen der häuslichen Krankenpflege einzuleiten. In ihrer Entscheidung bestätigt die Schiedsperson nunmehr die Auffassung der privaten Leistungserbringerverbände, wonach die sogenannte Grundlohnsummensteigerung (§ 71 SGB V) keine zwingende Begrenzung der Vergütungssteigerung darstellt, sofern die gesetzlichen Vorgaben der Tariftreue eine höhere Steigerungsrate erforderlich machen. Die Bedeutung dieser Entscheidung dürfte weit über die Landesgrenzen Niedersachsens hinausreichen.
„Auch wenn die Schiedsperson in ihrer Entscheidung in der Höhe unter unserer Forderung geblieben ist, so werten wir das Verfahren aus zweierlei Gründen dennoch als großen Erfolg: So konnte zum einen mit 6,75% eine Steigerungsrate erstritten werden, die weit über den von den Kostenträgern angebotenen 4% lag. Zum anderen hat die Schiedsperson deutlich gemacht, dass die Vorgaben der sogenannten Tariftreue geeignet sind, eine Steigerungsrate der Vergütungen oberhalb der sogenannten Grundlohnsummensteigerung zu begründen“, so Andreas Ditter, Leiter der Geschäftsstelle Nord des bad e. V.
„Wir sehen uns durch diese Entscheidung in unserer Rechtsauffassung bestätigt, wonach Kostensteigerungen, die den Pflegeunternehmen durch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der ‚Tariftreue‘ entstehen, zwingend zu refinanzieren sind. Weder die Veränderungsrate der ‚Grundlohnsummensteigerung‘ noch der ‚Grundsatz der Beitragsstabilität‘ sind demnach geeignet, eine pauschale Höchstgrenze für Vergütungssteigerungen in der häuslichen Krankenpflege zu definieren. Wir erhoffen uns von dieser wegweisenden Entscheidung einen langfristigen Effekt nicht nur für das Bundesland Niedersachsen, sondern auch über dessen Grenzen hinaus.“
Bereits im Vorfeld des Verfahrens haben die Pflegeeinrichtungen auf unterschiedlichste Weise auf die prekäre wirtschaftliche Lage hingewiesen, die durch die fehlende Refinanzierung der stark gestiegenen Lohnkosten in der ambulanten Pflege entsteht.
„Ein besonderer Dank gilt daher unseren niedersächsischen Mitgliedern, aber auch allen weiteren privaten Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen, die das Verfahren und unser Anliegen frühzeitig mit öffentlich wirksamen Aktionen, insbesondere in den sozialen Medien, unterstützt haben und die bereit waren, Echtzahlen ihrer Pflegedienste in das Verfahren einzubringen“, ergänzt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e. V.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e. V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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