bad e.V. fordert tarifvertragsunabhängige Möglichkeit und rechtssichere Refinanzierung!

Steuerbegünstigte „Corona-Prämie“ für Pflegekräfte

bad e.V. fordert tarifvertragsunabhängige Möglichkeit
und rechtssichere Refinanzierung!

Schon länger wird diskutiert, den Einsatz von Pflegekräften während der Coronakrise finanziell gesondert zu honorieren. Im Gespräch ist hier eine steuerlich privilegierte Prämie als Anerkennung für die hohe gesellschaftliche Bedeutung der Pflege, welche der Allgemeinheit in Zeiten der Corona-Pandemie gerade endlich flächendeckend bewusst wird.

Der bad e.V. hat stets deutlich gemacht, die Möglichkeit steuerbegünstigter Prämienzahlungen ausdrücklich zu befürworten und zu begrüßen, wenn zuvor die Refinanzierung der hierdurch entstehenden Kosten gesichert ist!

Nun nahm die Diskussion Fahrt auf, als die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sich mit einem Arbeitgeberverband – hier: die „Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche“ (BVAP), auf Eckpunkte eines Tarifvertrages für eine Sonderprämie aufgrund der besonderen Belastung der Beschäftigten in der stationären Langzeitpflege und der ambulanten Pflege in der Corona-Krise geeinigt hat.

Wie ver.di mitteilte, sollen hiernach Beschäftigte in Vollzeit mit dem Juli-Gehalt eine Sonderprämie von 1.500 Euro erhalten, Teilzeitbeschäftigte dagegen einen Anteil entsprechend ihren tatsächlich geleisteten Stunden. Die Prämie soll nach der Mitteilung gezahlt werden für Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und Pflegeleitungen. Auch Alltagsbegleiter/innen und -begleiter, Betreuungskräfte und Assistenzkräfte sollen hiervon profitieren. Die Tarifvertragsparteien haben sich dabei nach eigener Aussage am Geltungsbereich des Pflegemindestlohnes orientiert. Auszubildende in der Pflege sollen eine Prämie von 900 Euro erhalten.

„Derzeit gibt es jedoch noch keinen Tarifvertragsabschluss. Auch gibt es erhebliche Bedenken dagegen, ob ein Tarifvertragsschluss bis Juli 2020 wirklich realistisch ist, zumal ein solcher Abschluss wohl nicht nur die Vereinbarung der Prämie zum Gegenstand haben kann“, gibt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V., zu bedenken. „Auch gegen die angestrebte Allgemeinverbindlichmachung bestehen noch immer erhebliche rechtliche Bedenken, insbesondere weil zweifelhaft ist, ob der Tarifvertrag hierfür repräsentativ genug sein wird.“

Der bad e.V. nimmt die Situation aber gerne zum Anlass, um seine „alte“ Forderung nach der Möglichkeit steuerprivilegierter Prämienzahlungen für Pflegekräfte – unabhängig von tarifvertraglichen Regelungen oder Tarifungebundenheit – zu erneuern!

„Wir sind der Auffassung, diese Möglichkeit sollte nicht von der bürokratisch-zeitaufwändigen und rechtlich fragwürdigen Konstellation eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags abhängig gemacht werden“, betont Kapp.

„Wir fordern in diesem Zusammenhang ein klares Bekenntnis der gesetzlichen Kostenträger dazu, dass (freiwillig gewährte) Corona-Prämien als finanzielle Mehraufwendungen von Pflegeeinrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie gemäß dem neu geschaffenen § 150 SGB XI erstattet werden.“

Aus Sicht des bad e.V. wäre so eine schnelle Umsetzung rechtssicher möglich.